Montag, 5. Juli 2010

Warum ich auf Volksentscheide gut verzichten kann

In Bayern hat sich offenbar eine überwältigende Mehrheit der Bevölkerung für ein ausnahmeloses Rauchverbot entschieden. In Hamburg steht ein Volksentscheid über die zu installierende Schulform an. Grund genug, hier mal eine Diskussion über Volksabstimmungen vom Zaun zu brechen.

Die Idee der Bundesrepublik als demokratischem Rechtsstaat mit föderaler Struktur war auch die Idee einer indirekten Demokratie. Das Volk sollte Vertreter bestimmen, die in wichtigen politischen Fragen Entscheidungen stellvertretend für "das Volk" treffen. Der dahinterstehende Gedanke ist ein kluger: Niemand kann nämlich auf allen Sachgebieten gleichermaßen kompetent sein. Da liegt es nahe, die eigene Entscheidungshoheit in die Hände anderer zu legen, die es besser wissen. Das Grundgesetz sieht einen Volksentscheid jedenfalls nur in einer einzigen Frage vor, und die hat sich mittlerweile weitgehend erledigt.

Aus der linken Ecke kam dann wohl in den späten siebziger Jahren der Gedanke, mit der indirekten Demokratie hätte man "das Volk" entmündigt. Nach einiger Zeit des Nachdenkens haben auch Konservative diesen Gedanken übernommen, hauptsächlich um missliebige politische Entscheidungen doch noch zu Fall bringen zu können. Damit erweist man der Sache einen Bärendienst: Denn es entscheidet nicht mehr der Oberarzt, ob operiert wird - jetzt entscheidet vom Pförtner bis zum Hilfskoch das ganze Krankenhaus darüber, ob beim Michel die Milz operiert wird.

Denn einmal in vier Jahren zu wählen, das ist dem bornierten Stammtischbruder längst nicht mehr genug: Der möchte gerne überall persönlich mitreden, und zwar so laut es eben geht. Und deshalb treibt er politische Entscheidungen zunehmend in die Arme des angeblichen Volkssouveräns, der zwar keine Ahnung hat, aber gerne zu allem seinen Senf persönlich dazugibt.

Gibt es eigentlich die Möglichkeit, per Volksentscheid alle Volksentscheide verbieten zu lassen? Ich wäre dabei!





4 Kommentare:

  1. "Das Grundgesetz sieht einen Volksentscheid jedenfalls nur in einer einzigen Frage vor..."

    Ich kenne zwei: Art. 146 GG sowie Art. 29 GG. Und gerade Art. 29 GG macht deutlich, dass zumindest dann wenn es um Belange der Identität der Gesellschaft geht, ein Volksentscheid zwingend vorgesehen ist.

    "..., und die hat sich mittlerweile weitgehend erledigt."

    Der Art. 29 GG hat sich bis heute keinesfalls erledigt sondern ist auf Grund aktuelle Diskussionen akuter denn je.
    Ob sich der Art. 146 GG erledigt hat, darüber mag man vortrefflich streiten. Zwar ist er vom ursprünglichen Sinn her Funktionslos, es ist aber festzuhalten, dass der Art. 146 GG (obwohl ausdrücklich seinerzeit angeregt und im BTag diskutiert!) nicht gestrichen wurde.

    "Da liegt es nahe, die eigene Entscheidungshoheit in die Hände anderer zu legen, die es besser wissen."

    Das klingt gut und ist eine rechtspolitische Einstellung - aber keineswegs die einzige. Europaweit gibt es erfolgreiche Ausnahmen und nicht nur die Schweiz. Direkte Elemente gibt es in Spanien, Frankreich, Litauen, Slowenien, Ungarn, Rumänien und Italien in Form eines "Volksgesetzgebungsinitativrecht".

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  2. Ihre Metapher und die dahinterstehende Aussage kann ich nicht unterstützen.

    "Denn es entscheidet nicht mehr der Oberarzt..."

    es lässt sich doch die begründete Frage aufwerfen, ob die werten Herr Volksvertreter Oberärzte sind oder Oberärzte sein müssen. Ich kann zu einer bestimmten Mindestausbildung der Abgeordneten im GG nichts finden. Und der Blick auf die parlamentarische Realität zeigt auch sehr deutlich, dass die Leitlinien der Politik immer mehr von einigen wenigen mehr oder weniger guten Politik-Generalisten (zZ pauschal ausgedrückt Merkel, Seehofer, Westerwelle + zuständiger Minister, den ersten dreien könnte ich jetzt jedenfalls kein besonderes Fachgebiet zuweisen) vorgegeben werden und Bundestag, Bundesrat idR abnicken.

    Dass die Motive dieser Entscheidungsträger bei der Wahl ihrer Politik unbedingt in allen Bereichen als höherwertiger einzustufen sind als die des bornierten Stammtischlers, mag ich in dieser Pauschalität ebensowenig feststellen (Stichtwort Machtprotektionismus).

    Ferner stellt sich die Frage, wer denn der Oberarzt der Frage "komplettes Rauchverbot im Gaststättengewerbe?" ist. Ich meine fast ausnahmslos Oberärzte in der Bevölkerung auszumachen.

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  3. ich will ja auch nicht wissen was so ein Ding kostet - Wahllokale, stimmzettel verschicken, auszählen... selbst wenn es ehrenamtliche helfer sind kriegen die doch ne aufwandsentschädigung, und druckkosten bzw. porto fallen an.
    mal abgesehen davon, dass dann so scherze rauskommen wie bei der rechtschreibreform; und 1 Bundesland ne andere Rechtschreibung verwendet als das ganze andere Land. Es lebe der Föderalismus.

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  4. Ihr Beispiel mit dem Chefarzt ist doch ziemlicher Unfug. Eine medizinische Operation ist schließlich keine demokratisch-politische Frage, sondern eine wissenschaftliche.

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