Traurigerweise nehmen Gerichte - insbesondere Strafgerichte - gleichwohl praktisch alles für bare Münze, was ein Zeuge sagt, erst recht, wenn es ein Belastungszeuge ist. Ein Gericht davon zu überzeugen, dass ein Zeuge die Unwahrheit gesagt haben könnte, ist ein Kampf gegen Windmühlenflügel. Stellt der Verteidiger eine Zeugenaussage in Frage, wird dies von der Staatsanwaltschaft zumeist mit der rüden Kampfphrase "Wollen Sie dem Zeugen etwa unterstellen, dass er lügt?" gekontert. Dabei ist es eigentlich Aufgabe der Staatsanwaltschaft, die Glaubwürdigkeit von Zeugenaussagen zu überprüfen.
Diese Standardphrase von Staatsanwaltschaft und Gerichten ist zudem eine dreiste Verzerrung des eigentlichen Problems: Nicht die vorsätzliche Falschaussage - vulgo Lüge - ist nämlich das Problem, sondern die falsche Wahrnehmung, die falsche Erinnerung oder falsche Wiedergabe dieser Erinnerung. Das alles ist in den Köpfen von Staatsanwälten nicht existent, obwohl es praktische keinen Zeugen gibt (geben kann), der sich korrekt erinnert.
Wie falsche Wahrnehmung z. B. funktionieren kann, sieht man sehr schön in diesem Klassiker der Wahrnehmungspsychologie. Wer dieses Video noch nicht kennt: Unbedingt ansehen und den Test machen!
Kann man ein Gericht eigentlich über einen Beweisantrag zwingen, sich dieses Video anzugucken, um ihm vor Augen zu führen, wie sehr Zeugen sich irren können? Ich fürchte nein. Und das ist eine grandiose Fehlleistung des Gesetzes.
Ähm ja, mit dem Video habe ich ja auch schon sehr schöne Erfahrungen gemacht.
AntwortenLöschenJedes Gericht kennt natürlich die Unzuverlässigkeit der Zeugenaussagen und auch der Gesetzgeber kannte es.
AntwortenLöschenDeswegen muss ein Richter auch selbst überzeugt wissen, wenn er Recht sprechen will, § 286 ZPO, 261 StPO. Die reine Anzahl der Zeugen führt also nicht zum Recht.
Und warum lässt man diesen Zustand der Unzuverlässigkeit zu? Weil er oftmals gar nicht eintritt und weil es sonst in der Regel kein anderes Beweismittel gibt.
Konsequenz wäre dann ein ungerechtes Rechtssystem, das der einen Seite jeweils immense Beweisanforderungen aufhalst.
Im Übrigen unterschlägt der Autor, dass es durchaus gute Methodik zur richtigen Zeugenbeweiswürdigung gibt, siehe etwa Bender/Nack. Die meisten falschen Zeugenaussagen halten sich nicht lange bei geschickter Fragetechnik und mahnenden Worten.
Also, alles halb so wild.
Von dieser Regel gibt es übrigens eine Ausnahme:
AntwortenLöschenWenn der Zeuge Rechtsanwalt ist, wird ihm NIE geglaubt.
@anonym: Wetten? Sie haben noch nie in einem Strafprozess verteidigt und haben noch nie erlebt, mit welchen Elan sich Richter noch an die unsinnigste Zeugenaussage klammern, wenn sie denn der Verurteilung dient. Hoffen wir für Sie, dass Sie niemals in die Lage geraten, als Angeklagter vor Gericht zu sitzen...
AntwortenLöschenAch Gottchen, wenn man in Ihrem Blog liest bekommt man regelmäßig das Gefühl, in Deutschland herrsche der Unrechtsstaat. Staatsanwälte und Strafrichter seien geifernde Jagdhunde, die nur mit einer Verurteilung glücklich werden.
AntwortenLöschenAls Richter einer großen Strafkammer kann ich mich darüber nur wundern.
Es mag ja sein, dass die Sitten in Hamburg andere sind. Die zitierte "rüde Kampfphrase" habe ich z.B. noch nie erlebt. Aber haben Sie auch schon mal überlegt, dass es einfach auch normal sein könnte, dass Gericht und Staatsanwalt nicht automatisch der Einschätzung der Zeugenaussage des Verteidigers folgen?
Ich habe schon mehrfach Angeklagte freigesprochen, weil eben Zeugenaussagen nicht verlässlich waren. Auch dann wenn ich das Bauchgefühl hatte, dass die Tat vom Angeklagten wahrscheinlich begangen wurde. Das gehört im Rechtsstaat dazu, auch wenn Sie hier den Eindruck erwecken wollen, es wäre in Deutschland anders.
@Dante: Vielen Dank für Ihren Beitrag. Es freut und ehrt mich, dass ein Richter einer großen Strafkammer meine Beiträge liest und sich damit ernsthaft auseinandersetzt.
AntwortenLöschenIch habe in meiner Strafverteidigertätigkeit in der Tat die Erfahrung gemacht, dass es leider sehr wenige wirklich korrekte Richter gibt. Da mag ich Pech gehabt haben, obgleich ich diesen Eindruck eigentlich nicht habe.
Ich habe auch die Erfahrung gemacht, dass die wenigen korrekten Richter sich in der Regel keine Vorstellung davon machen können, was ihre Kollegen so alles machen.
Vielleicht gehören Sie ja zu den wenigen - der Umstand, dass Sie das Sie Anwaltsblogs lesen, spricht jedenfalls dafür.
Sollten wir uns mal begegnen, geben Sie sich aber bitte zu zuerkennen!:-)
Video:
AntwortenLöschenIch schaffe es nicht, ich habe das video jetzt 5 mal gesehen und komme immer auf 16 Pässe.
@ Richter: Aus leidvoller eigener Erfahrung: Wenn LKA-Beamte (als Zeugen) und Staatsanwältin behaupten, es sei so gewesen, trotz besseren Wissens, nur um die UHaft aufrecht zu erhalten, dann wird Ihnen geglaubt. Ermittlungsberichte, die belegen, dass man mit keiner Tat der Haftbefehle etwas zu tun hatte werden dann einfach zurückgehalten.
Es wird dem LKA-Lügner vorerst geglaubt.
Desweiteren sollten sie einmal unter Ihren Kollegen rumfragen, wie diese bei Aussage Polizist, Widerstand gegen und Beleidigung von Vollstreckungsbeamte,gegen Aussage Opfer, Körperverletzung durch Polizei, entscheiden.
Oder Aussage Polizist, ornungsgemäß belehrt zu haben gegen Aussage des nicht Belehrten?
Ihr Gewissen waschen die Richter dann rein mit: "... die Beamten hätten m.E. keinen Grund zu lügen"
Ihre Erfahrungen mit meiner Lebenswirklichkeit als Strafrichter zu vergleichen, fällt mir auch schwer. Das kann tatsächlich daran liegen, dass ich die meisten meiner Kollegen noch nicht in Aktion gesehen habe (und die bei mir auch nicht zum Zuschauen vorbeikommen...). Die Berichte in der Mittagspause sind dann vielleicht schon mit einem gewissen Spin versehen...
AntwortenLöschenTatsächlich gibt es ein breites Fortbildungsangebot gerade im Bereich der Aussagepsychologie und diese Veranstaltungen sind regelmäßig voll. Das Video wird dort regelmäßig gezeigt.
Ich erlebe in meinen Verhandlungen eher, dass die Erwartungen der Verteidiger den Erkenntnissen der Aussagepsychologie widersprechen. Es wird nicht auf Wahrheitsindikatoren geachtet, sondern (fast immer) nur aus fehlendem Detailwissen bzw. Widersprüchen der Zeugenaussagen in Randdetails darauf geschlossen, dass die Aussage auch in ihrem relevanten Kern unzuverlässig ist.
Die "rüde Kampfphrase" verwende ich allerdings auch manchmal selbst. Gerade in Ordnungswidrigkeitenverfahren haben Polizeibeamte nämlich wirklich selten Grund zu Lügen, denn mit jedem angezeigten Rotlichtverstoß etc. machen die sich nur Arbeit und verlieren Zeit beim Warten auf ihre 5-minütige Zeugenaussage.
Ich wunde mich bei Zeugen, die sichnciht erinnern, wie wenig versucht wird, dieser auf die Sprünge zu helfen. Gerade bei Zeugen die sich gerne erinnern würden, aber wegen des schnarchigen Ermittlungstempos von einem Jahr, nunmal nun wichitigeres im Kopf haben.
AntwortenLöschenGerade eben überlegte ich wie eine ehemalige Kollehgin mit Nachnahmen hieß. Ich erinnerte mich dann, dass ihre Mutter eine Tierpension hatte, also guckte ich ins Internet. Dort stand aber kein Name, aber aus dem zufällig dastehenden Wort "König" assoziiere ich den richtigen Nachnamen "Kaiser".
Das andere ist, dass unsere Erinnerung nicht in Stein gemeißelt, sondern immer leichte Updates macht. Weswegen wir so gerne im Nachhinein sagen "hab' ich doch gleich gewusst, dass das klappt/schiefgeht". (Blöd, wenn man in seinem Blog sehen kann, das man das damals ganz anders eingeschätzt hat ;-)
Und dann kommen noch die ganzen Versuche des Hirns, die Welt plausibel zu halten. Da Übernatürliches kein anerkannter Erklärungsansatz ist (außer bei Homöopathie und Chakrenreinigung) macht das Hirn bei Unstimmigkeiten fix Annahmen, die es gleich verdrängt, weil jetzt alles so schön stimmig ist.
Und wenn man nach einem Ereignis noch mit anderen darüber spricht, baut man deren Erinnerungen auch unbewusst in die Lücken seiner Erinnerung ein.
Praktisch, dass es DNA, Fingerabdrücke, medizinisch eindeutige Verletzungsbilder und dumme Täter gibt.
Als Strafverteidiger erlebe ich das Problem des lügenden oder irrenden Zeugen relativ selten. Am ehesten spielt es noch in BtM-Sachen eine Rolle, wenn der "Kronzeuge" aufgefahren wird sowie bei Fragen der Wiedererkennung und der tatsächlichen Voraussetzungen der Notwehr.
AntwortenLöschenWenn der geistig gesunde und einigermaße helle Mandant die Aussage des Zeugen in ihrem Kerngelhalt nicht in Abrede stellt (was 90% der Mandanten nicht tun), sehe ich auch keinen Anlaß, den Zeugen auseinanderzunehmen. Dann konzentriere ich mich lieber auf andere Tatsachen und Rechtsfragen.
Die Frage ist doch meistens nicht, ob das was ein Zeuge gesagt hat, wahr ist, sondern ob die Aussage den Mandanten belastet. Ich erlebe viele Kollegen, die Zeugen wegen Unwahrheiten und Widersprüchen in die Mangel nehmen, obwohl der Zeuge gar nichts Erhellendes zu den Anklagevorwürfen beitragen konnte. Das Ergebnis ist oftmals, daß erst durch die Verteidigerbefragung die Anklage "rund" gemacht wird.
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