Freitag, 15. April 2016

BELEIDIGUNG!!!!


Das Interessanteste am Fall Böhmermann ist mittlerweile der Umstand, wie allerlei Menschen mit derselben Ausbildung - manche gar mit Doktor- oder Professorengrad - den Sachverhalt völlig gegensätzlich beurteilen. Eine schöne Gegenüberstellung mit ausführlicher Darstellung der Rechtslage findet sich hier beim Kollegen Haberkamm. Aber andere sind eben auch anderer Meinung.

Wie kann das sein? Die Jurisprudenz ist als Wissenschaft zwar werthlos, weil sie nicht wie eine Naturwissenschaft mit eindeutigen Ergebnisse aufwarten kann, aber wie können die Ergebnisse bei einer relativ simplen Frage derart auseinander gehen? Müssten rationale Überlegungen nicht zwangsläufig auch zum selben Ergebnis führen?

Müssten sie eigentlich. Aber nur eigentlich - nämlich dann, wenn sie auf denselben Wertvorstellungen beruhen würden. Und da liegt das Problem der Beleidigung an sich. Das Delikt der Beleidigung stammt aus einer Zeit, als die Wertvorstellungen aller Mitglieder einer Gesellschaft noch gleich waren - oder zumindest gleich zu sein hatten. Nur dann kann man nämlich einigermaßen einhellig beurteilen, was herabwürdigend ist und was nicht. In pluralistischen Gesellschaften wird das schwieriger, denn es gibt keinen Wertekonsens mehr, den das Gericht zwingend zugrunde legen kann. Hier kommt es auf die Vorstellungs- und Gefühlswelten der einzelnen Beteiligten und deren Fähigkeit an, sich in die Welten des jeweils anderen hineinzuversetzen.

Ein Beispiel: Ich habe letztens einen Mandanten gegen den Vorwurf der Beleidigung verteidigt, der seine Ehefrau als "Lesbe" bezeichnet haben sollte. Kann das überhaupt eine Beleidigung sein? Ich kann mir eine Reihe homosexuell veranlagter Frauen vorstellen, die sich auf Schärfste dagegen verwehren würden. Die würden mit einigem Recht behaupten, dass eine Bezeichnung für ihre natürliche Veranlagung niemals als herabwürdigend angesehen werden könne. Gleichwohl kann auch ein eigentlich neutrales Wort eine Beleidigung sein - dann nämlich, wenn
  • der, der es benutzt, es herabwürdigend gemeint hatte und
  • der Angesprochene es auch als herabwürdigend empfindet.
In einem gesellschaftlichen Subsystem, in dem ein bestimmtes Wort negativ besetzt ist, kann dieses Wort als Beleidigung fungieren, auch wenn es andernorts völlig unverdächtig ist. Wenn ich einen Verteidigerkollegen auf das Schlimmste kränken möchte, bezeichne ich ihn daher gerne als "Staatsanwalt". Das funktioniert! Man braucht eben nur ein bisschen Empathie, um die richtigen emotionalen Knöpfe zu drücken.

Der Justiz bereitet diese Komplexität zunehmend Schwierigkeiten. Noch anspruchsvoller wird die rechtliche Beurteilung nämlich dann, wenn Absender und Empfänger aus verschiedenen Wertesystemen kommen. Ein anderer Mandant, der zu der - etwas korpulenten - Vorsitzenden Richterin "Digger" gesagt hatte, hatte das gar nicht beleidigend gemeint, war aber wohl so verstanden worden. Dabei redet der mit seinen Kumpels immer so.

Für die Gerichte bedeutet das, dass sie bei Beleidigungsvorwürfen eigentlich über die Wertvorstellungen der Beteiligten Beweis erheben müssten, um überhaupt beurteilen zu können, ob etwas als Beleidigung gemeint und empfunden wurde. Darauf verzichten die meisten Strafrichter entweder aus Bequemlichkeit oder aus fehlendem Problembewusstsein und verurteilen einfach immer dann, wenn sie sich an Stelle des Empfängers selbst beleidigt gefühlt hätten. Das ist arg selbstzentriert und erheblich zu kurz gedacht. 

Ich beschimpfe besonders unempathische und selbstbezogene Menschen mit einem Hang zum Strafen daher auch gerne als "Richter". 










Montag, 11. April 2016

Böhmermann - Dies ist keine Pfeife


Vielleicht geht es am Ende - anders als hier der Kollege Vetter meint - doch um Paragraphen.

Lange hatte ich das "Schmähgedicht" des von mir nicht immer hoch geschätzten Jan Böhmermann verweigert, gestern habe ich es mir schließlich angesehen. Und ich muss Abbitte leisten: Es ist genial. Und es ist tatbestandlich eindeutig keine Beleidigung. Aber der Reihe nach, chronologisch in umgekehrter Reihenfolge:

Die türkische Regierung hat ein mündliches "Strafverlangen" ausgesprochen. Das stellt die Kanzlerin vor die Entscheidung, ob sie gem. § 104a StGB die "Ermächtigung zur Strafverfolgung" erteilt. Das mag vordergründig eine politische Frage sein. Aber was ist, wenn die Kanzlerin die Ermächtigung erteilt und ein deutsches Gericht Jan Böhmermann dann freispräche? Dann hätte die Kanzlerin aus politischen Motiven einen unschuldigen Bürger der Strafverfolgung ausgesetzt. Damit wäre sie als Kanzlerin nicht mehr tragbar.

Die Kanzlerin täte also gut daran, zunächst einmal prüfen zu lassen, ob nach Deutschem Recht ein Straftatbestand verwirklicht ist. Derzeit hat die Bundesregierung eine "mehrtätige Prüfung" angekündigt, die FAZ berichtet hier. Warum die Prüfung mehrere Tage dauern soll, ist allerdings nicht recht ersichtlich. Jurastudenten sollen ein Dutzend Rechtsfragen dieser Art und Güte im Examen innerhalb weniger Stunden lösen.

Die Rechtsprechung zur Abgrenzung zwischen - verbotener - Schmähkritik und - von der Pressefreiheit gedeckter - Meinungsäußerung ist einigermaßen eindeutig. Allerdings ist immer wieder zu beobachten, dass die deutsche Justiz sich auf ihren unteren Ebenen nicht an die höchstrichterlichen Vorgaben hält; insbesondere, wenn sie Personen aus ihren mutmaßlich eigenen Reihen beleidigt sieht: Richter, Staatsanwälte oder Polizisten. Aber das ist eine andere Geschichte.

Um eine Schmähkritik handelt es sich dann, wenn die Äußerung nicht der sachlichen Auseinandersetzung dient, sondern allein die Herabwürdigung des Betroffenen bezweckt. Jan Böhmermann selbst sagt dies in seiner Ankündigung und lässt es sich von einem persiflierten Rechtsanwalt "Christian Witz" (kleiner Schertz) bestätigen. Dabei geht es aber eben nicht nur um das beleidigende Element, es geht um den gesamten Sachzusammenhang. Und der besteht eben nicht nur aus dem eigentlichen Gedicht.

Der Sachzusammenhang besteht zunächst aus einem Anlass - dem Verhalten des türkischen Ministerpräsidenten, der wegen einer vergleichsweise harmlosen Satire des NDR den Deutschen Botschafter mindestens einmal hat einbestellen lassen. Die Einschätzung dieses Verhaltens  dürfte unter Anhängern des demokratischen Rechtsstaates einhellig sein: irgendwo zwischen kleinkariert und albern.

Hieran knüpft Böhmermann an und erklärt dem türkischen Ministerpräsidenten mithilfe seine side-kickenden Scherz-Anwaltes den Unterschied zwischen Schmähkritik und Meinungsäußerung. Dabei bedient er sich - und das ist genial - eines Beispieles, das nun wie zufällig wieder den türkischen Ministerpräsidenten zum Gegenstand hat: Dem Schmähgedicht. Alles, was man nicht über Erdogan sagen darf, in einem Gedicht. Damit hebt Böhmermann seine Schmähungen auf eine höhere Ebene, auf der sie eben keine Schmähungen mehr sind, sondern nur Beispiele möglicher Schmähungen.

Das Beispiel aber kann selbst keine Schmähung sein, sonst wäre das Bild einer Pfeife eine Pfeife. Spätestens seit René Magritte wissen wir, dass die gemalte Pfeife aber eben keine Pfeife ist und wir sie nicht rauchen können. Wäre es anders, Hunderte von Strafrechtsprofessoren dürften in ihren Vorlesungen keine Beispiele von Beleidigungen mehr bringen, sobald sie nur real existierende Personen beträfen. Aber das dürfen sie. (Dieses Beispiel entstammt übrigens dem Beitrag aus der heutigen Printausgabe des "Spiegel".)

Da mag manchem sonst ach so aufrechten Demokraten mulmig werden, aber von einem bin ich überzeugt: Wenn die Kanzlerin sie lässt,  wird die Justiz früher oder später die Rechtslage erkennen und Jan Böhmermann freisprechen.

Ob Angela Merkel dann noch Kanzlerin wäre, wage ich zu bezweifeln.









Mittwoch, 6. April 2016

Über den Nutzen von Briefkastenfirmen


Als "Reaktion auf Panama Papers" veröffentlicht Focus Online hier ein Interview mit Wolfgang Kubicki, in dem der - ansonsten hochgeschätzte - Kollege Kubicki erklärt "warum wir Briefkastenfirmen brauchen". Da lohnt es sich, die Argumentation etwas genauer anzusehen.

Erstens: "Es gibt auch gute Gründe, anonym zu bleiben."
Da hat er sicher Recht. Jeder Straftäter hat schließlich einen guten Grund, anonym zu bleiben. Aber möglicherweise meint Kollege Kubicki mit "gut" sogar "legal". Gegen Ende des Interviews gibt er dazu ein Beispiel, wenn nämlich eine prominente Person z. B. ein Haus kaufen wolle. Deren Interesse treibe den Preis in die Höhe, weshalb es sich anbiete, anonym über eine Gesellschaft zu agieren. Selbst wenn wir großzügig darüber hinwegsehen, dass dieses Argument etwas mit den sonst so hoch gepriesenen Grundsätzen der Marktwirtschaft kollidiert, bleibt die Frage: Warum muss die Gesellschaft in Panama sitzen? Also so werden wir hier nichts.

Zweitens: "Es soll weiterhin Schiffe geben, die im deutschen Besitz sind... und unter Panama-Flagge fahren".
Da kommen wir der Sache schon näher, und immerhin kommt "Panama" vor. Aber warum müssen deutsche Schiffe eigentlich ausgerechnet unter Panama-Flagge fahren? Wem nutzt das? Mir nicht. Sondern den Reedern, die Gebühren sparen und - insbesondere beim Lohn der Seeleute - deutsche Rechtsstandards umgehen. Das kann ich als Argument daher nur durchgehen lassen, wenn mir das wirtschaftliche Wohl Deutscher Reeder mehr am Herzen läge als dasjenige indonesischer Seeleute. So liberal bin ich noch nicht, also auch hier leider kein Argument.

Drittens: "Die aktuelle Skandalisierung ist absolut heuchlerisch."
Das mag man so sehen, es ist aber kein Argument in der Sache, sondern eine Kritik am Umgang mit dem Phänomen. Entsprechend schließt sich das Beispiel der Westdeutschen Landesbank an, die schließlich jahrelang "Hunderte von Briefkastenfirmen vorgehalten" habe, weshalb sich der NRW-Finanzminister (SPD) nicht darüber soll empören dürfen. Dieser "Andere-machen-es-doch-schließlich-auch"-Schluss ist als Argument wertlos. Denken Sie an die Millionen Fliegen, die Scheiße fressen. Es kommt aber noch toller:

Viertens: "Steuer- und Anlageberater sind verpflichtet, die steuerlich günstigste Variante für ihre Mandanten zu suchen und zu wählen. Das kriminalisieren zu wollen, ist hanebüchen."
Das klingt ganz gut. Allerdings verschweigt der Kollege, dass die "steuerlich günstigste Variante" eben auch legal sein muss; ansonsten handelte es sich einfach nur um Beihilfe zu einer Straftat. Und Straftaten brauche ich nicht mehr zu kriminalisieren, sie sind es bereits. Hanebüchen wäre alles andere. Mit der hier vom Kollegen Kubicki angewandten Logik wäre jeder Berater verpflichtet, die Erbtante seines Mandanten ins Land der Kannibalen zu locken.

Warum also brauchen wir nochmal Briefkastenfirmen? Irgendwie weil alle anderen sie auch haben. Aber macht es das besser?

Die Argumentation des Kollegen Kubicki bleibt weit unter seinen Möglichkeiten, entspricht aber dem Niveau des Focus.




Dienstag, 5. April 2016

...und niemand ist daran schuld


Wenn ich mich als Kind des Vorwurfes erwehren musste, irgendetwas angerichtet zu haben, fragte mein Vater mitunter vorwurfsvoll, ob denn etwa er es wäre, der daran schuld sei. Das hat mich als Kind schon aufgeregt. Denn Schuld ist kein Nullsummenspiel im Sinne von: Wenn einer sie nicht hat, hat sie eben der andere.

Schuld in der Ethik ist eine moralische Bewertungskategorie, sie ist die Verantwortlichkeit für ein Fehlverhalten. Im strafrechtlichen Sinne bezeichnet sie die rechtliche Vorwerfbarkeit eines normalerweise strafbaren Verhaltens.

Schuld ist in beiden Fällen individuell zu beurteilen, je nach den Kriterien des Einzelfalls und den subjektiven Fähigkeiten. Einem Nichtschwimmer kann man nicht vorwerfen, dass er nicht ins metertiefe Wasser gesprungen ist, um einen anderen zu retten, einem Schwimmer unter Umständen schon.

Mit einem Mindestmaß an rechtlicher oder philosophischer Bildung - wie sie normalerweise bereits der Unterricht der gymnasialen Mittelstufe vermittelt wird - muss man daher zu der Erkenntnis gelangen, dass es unglückliche Geschehnisse gibt, an denen gleichwohl niemand "schuld" ist.

Für einige Menschen ist diese Einsicht zu schwierig. Sie neigen zu einem stark vereinfachten Weltbild und ertragen es kaum, wenn eine Sache mehr als eine Seite hat. Diese Sorte Mensch neigt zu einem zynischen Menschenbild und bevorzugt totalitäre Gesellschaftsformen. Sie wählt die Partei mit dem einfachsten Lösungsansatz und empfindet Empörung, wenn die BILD-Zeitung titelt:
"Gericht stoppt Loveparade-Verfahren. 21 Tote und niemand ist daran schuld."