Freitag, 10. Mai 2013
Das war ja zu erwarten...
... dass das OLG München den Befangenheitsantrag ablehnen würde. Nun ist es soweit: http://www.welt.de/politik/deutschland/article116062896/Befangenheitsantrag-gegen-NSU-Richter-abgewiesen.html
Montag, 6. Mai 2013
Durchsuchung und Qual
Es war zu erwarten. Der Vorsitzende Richter am OLG München wurde wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Die Begründung, die dafür gegeben wurde, rührt am Kern demokratischer Rechtsstaatlichkeit.
Der Vorsitzende Richter hatte nämlich angeordnet, dass die Verteidiger vor jeder Verhandlung eine Durchsuchung zu erdulden hätten. Das kennt man irgendwoher. Natürlich hat es die Verteidigung auch nicht an dem Hinweis mangeln lassen, dass Richter, Bundesanwälte und andere Prozessbeteiligte nicht durchsucht würden. Auch das kennt man irgendwo her. Darüber ist schon so viel diskutiert worden, das ist nach den Prozessen von Stammheim ein für alle Mal vorbei, denkt man. Falsch gedacht.
Selbstverständlich sind Verteidiger als die viel zitierten Organe der Rechtspflege allen anderen Prozessbeteiligten gleichgestellt. Es gibt keinen einzigen denkbaren Grund, der mit der verfassungsmäßigen Ordnung in Einklang zu bringen wäre, die Verteidiger anders zu behandeln. Sonst kämen wir möglicherweise wieder dort hin, wo die NSU hinwollte.
Die Nebenklage habe gegen den Antrag der Angeklagten protestiert, heißt es. Die Angeklagte quäle sie mit diesem Antrag. Aber da irrt die Nebenklage gewaltig. Die Sprache des Prozesses sind Antrag und Beschluss, pflegte mein Ausbilder zu sagen. Von Qual kann da keine Rede sein.
Eine Qual ist allenfalls ein Gericht, das schon am ersten Verhandlungstag nicht einmal den Bodensatz prozessualer Ordnung einhält, und damit indirekt genau den Vorurteilen Vorschub leistet, mit denen die Gegner des Rechtsstaats gegen diesen angetreten sind.
Das war bei den Prozessen in Stammheim so und das scheint auch heute noch so zu sein.
Heer, Sturm und Stahl
Es könnte sein, dass ich einer der ersten war, der sich über die Namen der drei Verteidiger von Beate Zschäpe mokiert hat. Der Kommentar war denkbar kurz: "Die Verteidiger von Beate Zschäpe heißen übrigens Sturm, Stahl und Heer". Weniger als 140 Zeilen. Und eigentlich völlig unspektakulär, wären da nicht ... na, eben diese Namen. "Hier ist der Name ja dreifach Programm", könnte man denken, oder: "Na, so ein Zufall".
Und jetzt kommt Georg M. Oswald - ein von mir durchaus geschätzter Schriftsteller und Kollege - der behauptet, das könne auch kein Zufall sein. Er schreibt unter der Überschrift "Die Namen Heer, Sturm und Stahl sind kein Zufall" in der WELT. Die Überschrift nennt das Missverständnis bereits beim Namen: Natürlich sind diese Namen für jeden ihrer Träger Zufall. Aber dieses Argument gehe daneben, meint Oswald. Ausschlaggebend sei, dass Beate Zschäpe sich die Verteidiger diesen Namens ausgesucht habe. Und er halte es durchaus für möglich, dass System hinter dieser Wahl stecke.
Das Motiv liefert Oswald auch gleich mit, und spätestens hier erzielt er einen nachhaltigen Treffer: Es könne sich um eine Verhöhnung des Rechtsstaates handeln, Zschäpe habe durch diese Wahl provozieren wollen. Das klingt beim ersten Lesen abwegig, aber je mehr man darüber nachdenkt, desto weniger abwegig wird es. Rechtsradikale seien immer schon "sehr geschickt darin, mit Symbolen zu spielen", schreibt Oswald, Hohn sei stets "Gestaltungsmittel rechtsradikaler Symbolik" gewesen und nennt auch aktuelle Beispiele. Dabei bezieht er sich zum Beispiel auf T-Shirts mit dem Aufdruck "Schwarze, Juden, Türken, Schwule, Lesben, alles nette Leute...".
Aber dann kommt der eigentliche Hammer: Wenn die Verteidigerwahl nämlich blanker Hohn sei - wovon man ausgehen müsse - dann ließen sich die Verteidiger von ihrer Mandantin instrumentalisieren, und das wirft er ihnen vor. Das geht bis zu der Empfehlung, das Mandat niederzulegen.
Und spätestens hier ist man bei einer wirklich ernsten Frage angelangt: Was muss ein Rechtsanwalt tun, um sich von seinem Mandanten zu distanzieren? Muss er insbesondere aktiv dem Eindruck entgegentreten, dass er die Gesinnung seiner Mandanten teile? Wolfgang Heer hat sich offensichtlich dagegen entschieden und wird von Oswald dafür hart kritisiert. Vor allem diese Passage des Beitrags ist sicherlich diskussionswürdig.
Aber der schale Eindruck, dass sich drei Rechtsanwälte hier von ihrer Mandantin am Nasenring durch die Manege führen lassen, der bleibt. Und das Hervorrufen dieses Eindrucks könnte für die Szene ein Sieg sein, der jedes noch so harte Urteil in den Schatten stellt.
Donnerstag, 2. Mai 2013
Die Kategorie Online
Da hat es das Bundesverfassungsgericht doch glatt gewagt, "Online-Medien" bei seiner Auslosung für Presseplätze beim NSU-Prozess nicht zu berücksichtigen. Udo Vetter berichtet.
Soweit damit allerdings der Eindruck erweckt wird, "online"-Journalisten würden generell nicht zu dem Prozess zugelassen, ist das falsch. Zutreffend ist, dass ein freier Journalist, der sich beworben hatte, aber nicht ausgelost worden war, mit seinem Eilantrag gescheitert ist. Die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts ist kurz, aber durchaus aussagekräftig.
Der Journalist hatte unter anderem beanstandet, dass "Online-Medien" kein eigenes Platzkontingent erhalten hatten. Türkische Medien hatten nach dem Erfolg der ersten Verfassungsbeschwerde ein Kontingent von fünf Plätzen zugewiesen bekommen, ausländische Presseorgane und inländischer Hörfunk bzw. TV hatten ebenfalls Kontingente erhalten. Ausgelost worden war dann nur noch unter den Bewerber innerhalb eines Kontingentes.
Es geht hier also eher um die Frage, ob Online-Journalismus eine eigene Kategorie von Journalismus ist. Das hat das Bundesverfassungsgericht verneint, wie ich finde, zu Recht.
Ode an den Mittelstand
Aus den Aussagen im Interview mit Uli Hoeneß - erschienen in der ZEIT vom heutigen Tage - ragt eine Aussage heraus, die auch schon verschiedentlich - z. B. hier - zitiert wurde. Diese Aussage ist ebenso erstaunlich wie bezeichnend für einen ganz bestimmten Typus, nennen wir ihn mal vereinfacht "Mittelstand".
Die Aussage lautet:
"Der Privatmensch Hoeneß hatte bis dahin doch keinen Anwalt. Ich brauchte doch nie einen. Bis zu diesem Morgen dachte ich, ich habe ein Steuerproblem, aber kein strafrechtliches Problem. Ich war in keiner Weise darauf vorbereitet. Ich war mir todsicher, dass ich das irgendwie alleine hinkriege."
Der durchschnittliche Mittelständler hat einen Steuerberater, auf den er große Stücke hält - Hoeneß hatte drei - sieht aber Rechtsanwälte als etwas an, das mit seinem Leben nichts zu tun hat. Gelegentlich hört man ihn damit prahlen, dass er sein Unternehmen in dritter Generation führt, aber noch niemals etwas mit Rechtsanwälten zu tun hatte. Das sagt er nicht ohne bei dem Wort "Rechtsanwalt" die Nase zu rümpfen, als hätte er einen schlechten Geschmack im Mund.
Den Gesellschaftsvertrag? Hat der außerordentlich fähige Steuerberater gemacht. Großartiger Mann. Was der uns schon gespart hat. Der hat zwar in der Regel weder von Gesellschaftsrecht noch von Strafrecht irgendeine Ahnung, aber die wahre Qualität merkt man ja auch erst, wenn man das Vertragswerk hinterfragt. Das tut man in der Regel erst, wenn etwas schief gelaufen ist. Dann ist es in der Regel zu spät - das kriegt der Rechtsanwalt zu spüren, den man daraufhin widerwillig beauftragen musste. Unfähiger Kerl, hat uns nichts genutzt und für ein paar Schreiben hat der Tausende Euro haben wollen. Kein Wort von den Unsummen, die man all die Jahre dem Steuerberater für Tätigkeiten in den Rachen geworfen hat, für die der weder geeignet noch ausgebildet ist. Das ist in etwa so, als würde man sich vom Metzger frisieren lassen und dann dem Friseur die Schuld geben, dass der die Frisur nicht mehr retten kann.
Das Testament? Hat die Hausbank gemacht. Außerordentlich kulante Leute. Haben die umsonst nebenher gemacht. Gut, die haben als erstes Testamentsvollstreckung angeordnet und sich selbst zum Testamentsvollstrecker eingesetzt, obwohl die Vermögenssituation überschaubar ist und es einen Alleinerben geben wird. Da hat man der Hausbank dann mal eben ohne Not einen beachtlichen Teil des Nachlasses geschenkt; aber wenn man Glück hat, war das Testament ja ungültig.
Erst wenn der Mittelständler die Sache vollständig an die Wand gefahren hat, darf ein Rechtsanwalt dann die Scherben aufkehren und sich anhören, warum alles so teuer ist. Sorry, lieber so genannter Mittelstand, aber das musste mal raus.

Dienstag, 30. April 2013
Was wird die Oberhessische Presse über Beate schreiben?
Jeden Tag gibt es in Deutschland unzählige Strafprozesse mit den unterschiedlichsten Themen. Wahre Tragödien sind darunter, Beziehungsdramen oder Moritaten der organisierten Großkriminalität. Diese Verfahren zu verfolgen ist häufig ungemein spannend und man kann viel daraus lernen. Erstaunlicherweise interessiert sich für die allermeisten dieser Verfahren kein Mensch.
In den allermeisten Fällen ist der Öffentlichkeitsgrundsatz ein Farce, weil niemand im Zuschauerraum sitzen will. Aber jetzt in München, da wollen auf einmal alle teilhaben. Man kann das verstehen bei den Angehörigen der Opfer, die immer auch Aufklärung und so etwas wie Genugtuung suchen. Aber sie sitzen nicht im Zuschauerraum, sondern sie sitzen als Beteiligte des Verfahrens im Innenraum.
Für Zuschauer wird der Prozess - so fürchte ich - eine furchtbar langweilige Angelegenheit werden. Aller Voraussicht nach wird die Hauptangeklagte schweigen. Das Verhalten der Staatsanwaltschaft wird vorrangig darauf zielen, Beate Z. eine irgendwie aktive Beteiligung an den Taten ihrer verstorbenen Freunde nachzuweisen. Dabei wird es in haarkleinen Details darum gehen, wer wann wo gewesen ist, wer wann was gesehen oder gesagt hat und welche Schlussfolgerungen man juristisch zulässig daraus gerade noch ziehen kann.
Gerade für Presseorgane, deren Hauptbetätigungsfeld sonst nicht gerade die Prozessberichterstattung ist, wird das eine eher zähe Angelegenheit werden. Was will Ebru TV senden, wenn einen Tag lang Zeugen vom Hörensagen über Begebenheiten vernommen werden, deren Bedeutung den Beobachtern verschlossen bleibt? Was will die Brigitte schreiben, wenn tagelang Beamte vernommen werden, die allesamt erst zum Geschehen gestoßen sind, als bereits alles vorbei war?
Eine ähnliche Konstellation gab es vor einiger Zeit im späten Prozess gegen Verena Becker. Es war ein 100-tägiger Prozessmarathon mit schweigenden Zeugen, in dem es letzten Endes um die juristisch außerordentlich undeutliche Abgrenzung zwischen Beihilfe und Mittäterschaft ging - eine Thematik, die dem Normalbürger schon durch "seriöse" Medien kaum zu vermitteln ist. Entsprechend war die Pressereaktion während des Prozesses gering, man fragte sich zeitweise, ob der Prozess überhaupt noch lief. Wie aber wird sich nun die "Brigitte" in so einer Situation verhalten? Wie werden die Oberhessische Presse oder die Allgäuer Zeitung mit den zu erwartenden eher theoretischen Fragen umgehen?
Oder werden ihre Vertreter nach etwa fünf Verhandlungstagen gelangweilt Ihre Akkreditierung zurückgeben? Werden die Vertreter von Al Jazeera (Büro Istanbul) entnervt die Berichterstattung einstellen, wenn am zwanzigsten Verhandlungstag immer noch nichts passiert ist, das sie ihren Lesern so richtig vermitteln könnten?
Dann könnte es sein, dass das Gericht den Saal schnell leer singt. Auch das wäre nicht unbedingt ein Sieg für den Rechtsstaat.
Montag, 29. April 2013
Haftbefehl ohne Richter
Jauch gucken bildet. Wer gestern wieder hingeschaut hat, der wurde Zeuge einer weiteren Diskussionsrunde um den bekannten bayrischen Fußball-Funktionär, der neuerdings einer Steuerstraftat bezichtigt wird. Diese Chance hat Heribert Prantl - Chefredakteur der Süddeutschen Zeitung - genutzt, um dem einfachen Mann von der Straße mal zu erläutern, wie das mit dem Haftbefehl eigentlich so läuft.
Das ist sehr interessant, zumal Heribert Prantl zwar auch Jurist ist, aber eben nicht in dieser Rolle spricht. Seine Darstellung dürfte damit weitgehend unverdächtig sein, einer berufsbedingten Verzerrung zu unterliegen, wie sie bei Strafverteidigern, Staatsanwälten oder Richtern mitunter auftreten dürfte.
Hier die Worte von Heribert im Prantl im Original-Wortlaut, zu sehen etwa ab Minute 11:00 in der Aufzeichnung der ARD:
"Sie (die Staatsanwaltschaft) hat Fluchtgefahr angenommen. Fluchtgefahr besteht eigentlich nicht. Es ist so, dass es sich eingebürgert hat, dass man bei schweren Straftaten quasi automatisch einen Haftbefehl erwirkt, auch natürlich, um ein bisschen zu erschrecken."
Es lohnt sich, diesen Ausspruch sich etwas gründlicher anzusehen. Dabei bin ich davon überzeugt, dass Heribert Prantl sich der Bedeutung seiner Worte vollständig bewusst ist und er willentlich und wissentlich abbildet, wie er die Justiz erlebt. Man muss es sich eben nur auf der Zunge zergehen lassen:
- Richter scheinen nach dieser Aussage am Erlass eines Haftbefehls gar nicht mitzuwirken. Sie tauchen in der ganzen Darstellung nicht einmal am Rande auf. Subjekt des Satzes ist die Staatsanwaltschaft; sie erwirkt, und dass "quasi automatisch". So als würde niemand ernsthaft erwarten, dass darüber noch ein Gericht entscheidet, und das auch noch unabhängig. Jeder Richter müsste da eigentlich laut vor Empörung aufschreien, und sei es aus Empörung über sich selbst.
- Die Verwendung des Wortes "einbürgern" ist bemerkenswert. Es habe sich danach "eingebürgert", dass die Staatsanwaltschaft bewusst gegen das Gesetz handelt, also offen das Recht bricht. Dabei signalisiert das Wort "einbürgern" zum einen, dass das Handeln der Staatsanwaltschaft gerade nicht mehr auf geltendem Recht beruht, zum anderen aber auch, dass offenbar keiner sich daran stört. Der Rechtsbruch wurde "eingebürgert" und wohnt jetzt gleich nebenan. Na dann, Prost.
- Der Rechtsbruch wird begangen, nicht etwa, um irgendjemandem zu nutzen, sondern, um "ein bisschen zu erschrecken". Wenn schwerste Eingriffe in verfassungsgemäß gewährleistete Grundrechte - wie das Recht auf Freiheit - vom Staat eingesetzt werden, nur um seine Bürger zu erschrecken, ist das schon schlimm genug. Durch den Zusatz "ein bisschen" kommt aber auch noch eine wahrhaft zynische Geringschätzung dieser Rechte zum Ausdruck. Womit muss man wohl rechnen, wenn der Staat seine Bürger ganz doll erschrecken möchte? Höhere Steuern?
Wie gesagt, ich glaube, Heribert Prantl weiß, wovon er spricht. Und das sollte jedem ganz ernstlich zu denken geben.
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