Freitag, 13. Januar 2017

Schlimmer als gerecht


Unter dem Titel "Ich versuche, wirklich gerecht zu sein" erschien gestern bei Süddeutsche.de der Bericht eines - Lars M. genannten - Amtsrichters. Die Lektüre ist lehrreich, aber quälend. Wer bis dato geglaubt hatte, Richter wären latent rechtsstaatsfeindlich eingestellt und hätten von Straf- und Prozessrecht keine Ahnung, der erfährt hier: Das stimmt. Und es ist alles noch viel schlimmer.

Der Arbeitsbericht dieses Richters ist so absurd, dass manch Rechtsanwalt sich nicht getraut hätte, etwas derartiges auch nur in parodistischer Absicht über Richter zu äußern. Wenn dieser Bericht bloß halbwegs authentisch sein sollte - wovon wohl auszugehen ist - dann steht es schlimm um den Rechtsstaat.

"Lars M." zeigt sich oberflächlich menschenfreundlich, er erklärt seinen Angeklagten offenbar gerne und viel und rät dem Leser:

"Falls Sie einmal vor Gericht landen, seien Sie freundlich und - wenn Sie Mist gebaut haben - einsichtig.

Denn bei "Gericht kann eigentlich jeder landen". Der Gedanke, dass ein Angeklagter keinen "Mist gebaut" haben könnte, kommt ihm allerdings auf fünf Seiten kein einziges Mal. Die Unschuldsvermutung findet im ganzen Artikel ebenso häufig Erwähnung, nämlich gar nicht. Lars M. sieht es ganz offenbar auch nicht als seine Aufgabe, den Tatvorwurf aufzuklären - auch hiervon ist in dem Artikel nicht ein einziges Mal die Rede. Stattdessen möchte er die Seele der Bösewichter ergründen:

"Ich gebe keine Lebenstipps, aber ich will wissen, woran es hakt."

Denn:

"Freisprechen kann ich so einen (Unfallfahrer) nicht, wenn der Staatsanwalt einen Strafbefehl beantragt hat."

Ja, das steht da wirklich. Dieser Richter sagt allen Ernstes in einer als intellektuell geltenden Tageszeitung, er könne nicht freisprechen, wenn die Staatsanwaltschaft etwas anderes beantragt hat. Da ist sie offenbar auf einmal dahin, die richterliche Unabhängigkeit, die sonst immer allen so wichtig ist.

Andererseits müsse er sich natürlich "als Richter an die Gesetze halten", hätte aber

"einen größeren Ermessensspielraum als viele denken".

Und jetzt hört der Spaß langsam auf lustig zu sein.

Richter haben alles mögliche, aber keinen Ermessensspielraum. Wenn jemand der Tat nicht überführt werden kann, ist er freizusprechen, dazwischen ist nichts. "Ermessensspielraum" ist ein Begriff aus dem Verwaltungsrecht, der hier auch nicht von einem Laien mal eben versehentlich falsch verwendet wurde - hier schreibt ein Richter (!) und er schreibt: Stuss.

Er beschreibt auch noch einige Einzelfälle, die vor Rechtsfehlern nur so strotzen. Wenn schon sein Betrag in einer überregionalen Tageszeitung derartig fehlerhaft ist - man mag sich nicht ausmalen, wie seine Urteile aussehen.

Nur ein Beispiel:

"Wenn jemand mehr als 1,6 Promille hat, gilt er als absolut fahruntauglich und macht sich strafbar. Dem muss ich eine Geldstrafe aufbrummen, oft ein ganzes Monatsgehalt. Noch härter sind die Folgen: Der Verurteilte muss zum MPU-Test (alleine schon dieser Ausdruck, Anm. d. Verf.), sonst verliert er seinen Führerschein und darf theoretisch nicht einmal mehr Fahrrad fahren."

Auch hier muss man erst vorsorglich nochmals dazusagen: Das steht da wirklich.

An diesen Aussage ist so ziemlich alles falsch - und da solche Fälle in der Praxis ständig vorkommen, wird man befürchten müssen, dass der Herr Amtsrichter sie auch in seinem Beruf ständig falsch macht. Das ist nur noch erschütternd.

Auch für die juristischen Laien habe ich mal nur aus diesem einen Absatz alle fehlerhaften Aussagen herausgesucht; es handelt sich um fünf Zeilen.

  • Absolut fahruntauglich ist man bereits mit 1,1 Promille.
  • Strafbar macht man sich bereits dann.
  • Dem folgt keinesfalls zwingend eine Geldstrafe.
  • Man verliert nicht den "Führerschein", sondern die Fahrerlaubnis wird entzogen.
  • Man "muss" auch nicht zur MPU (das "U" steht übrigens für "Untersuchung", der "Test" ist daher doppelt gemoppelt); die MPU ist eine Auflage, an die die Fahrerlaubnisbehörde (nicht der Richter!) unter Umständen die Neuerteilung der Fahrerlaubnis knüpft.
  • Zum Fahrradfahren braucht man keine Erlaubnis.
Was der Herr Amtsrichter mit dem theoretischen Dürfen meint, müsste er mir nochmal erklären.







Donnerstag, 5. Januar 2017

Herr L. twittert


Herr L. ist in der SPD. Und Herr L. twittert gerne.

Nun hat einem Sparkassenmitarbeiter nicht gefallen, was Herr L. da getwittert hat, und er hat Herrn L. deshalb eine E-Mail geschickt. In der E-Mail verleiht der Sparkassenmitarbeiter seiner Hoffnung Ausdruck, dass die SPD bald in der Bedeutungslosigkeit versinken möge und kündigt an, dass er zukünftig die "einzig wahre Partei" wählen werde, was die AfD sei. Die E-Mail schreibt er auf dem Briefkopf der Sparkasse.

Herr L veröffentlicht daraufhin die E-Mail über Twitter (näheres hier) und erntet einen Shitstorm erzürnter AfD-Wähler und anderer. Warum eigentlich? Oder anders:

Darf man E-Mails veröffentlichen?

Ich habe mal im Internet nachgesehen und unter anderem zwei etwas ältere Veröffentlichungen zu dem Thema gefunden: Die erste stammt vom Kollegen Stadler, die zweite stammt von den mir nicht bekannten Kollegen Schlun & Elseven. Beide Beiträge erscheinen durchaus profund recherchiert, beide beziehen sich auf aktuelle Rechtsprechung; kurz zusammegefasst kommt der erste zum Ergebnis "ja, man darf", der zweite zu dem Ergebnis, "nein, man darf nicht". Die Argumentationen sind sich nicht sehr ähnlich. Es scheint also ein Problem zu geben.

Fangen wir mal anders an: Durfte denn der Sparkassendirektor dem Herrn L. so eine E-Mail schreiben? Das könnte etwas mit Recht auf Meinungsäußerung zu tun haben, aber der Herr L. hat genau so ein Recht, mit den Meinungen anderer nicht behelligt zu werden. Beleidigend war die Nachricht zwar nicht, höchstens lästig. Das reicht zumindest, sie nicht dulden zu müssen. Soweit die E-Mail an seinen Privat-Account gerichtet war (und nicht an einen Partei-Account) hätte Herr L. wohl einen Unterlassungsanspruch gehabt. Der hätte sich übrigens - zumindest auch - gegen die Sparkasse gerichtet, der die Meinungsäußerung aufgrund des äußeren Eindrucks eindeutig zuzuordnen war.

Deshalb hat der Sparkassenmitarbeiter jetzt wohl Ärger mit seinem Arbeitgeber bekommen - dafür kann aber Herr L. nichts. Die Ursache hierfür hat der E-Mail-Schreiber ganz allein gesetzt. Gegenüber der Möglichkeit einer Unterlassungsverfügung gegen die Sparkasse könnte die Veröffentlichung der E-Mail für deren Autor sogar das kleinere Übel gewesen sein. Herr L. hat daher insoweit durchaus Recht, wenn er in seinen weiteren Stellungnahmen meint, wer ihn wegen der Veröffentlichung angreife, vertausche "Täter und Opfer".

Aber durfte er denn die Nachricht nun veröffentlichen? Mal anders gefragt: Was könnte es ihm verbieten?

Hier wird immer mal wieder das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 1 i.V.m Art. 2 Abs. 1 GG genannt - das ist ein Abwehrrecht gegen den Staat (nicht gegen Herrn L.) und scheint mir hier auch inhaltlich eher neben der Sache zu liegen. Schließlich handelt es sich um eine Äußerung, die freiwillig und unaufgefordert abgegeben wurde.

Urheberrechtsschutz dürfte bei dem doch eher banalen Inhalt der Äußerung schon an der fehlenden Schöpfungshöhe scheitern.

Auch vom Postgeheimnis (Art. 10. GG) habe ich schon gelesen; das schützt meines Wissens den Postverkehr, und der endet jedenfalls beim Empfänger.

Wer weitere Einfälle hat, sei herzlich eingeladen, sie gesittet und in höflichem Tonfall zu äußern. Bis auf weiteres werden wir aber wohl davon auszugehen haben, dass Herr L. durfte, was er tat. Da war ein Shitstorm wohl wieder mal äußerst unangebracht.





Dienstag, 3. Januar 2017

Unterste Schublade


"Hilope am Hbf, wahrscheinlich ofW" - so in etwa haben wir es uns laut BILD-Zeitung vorzustellen, wenn Polizeibeamte sprechen. Da haben die Beamten offenbar nicht nur einen veritablen Abkürzungsfimmel, sondern auch allerlei Kategorien für alles mögliche. Womit wir wieder beim Nafri wären, dem Nordafrikanischen Intensivtäter. Das "i" am Ende ist übrigens keine Verniedlichung, sondern steht für "Intensivtäter".

Die Benennung dieser Kategorie kann man jetzt für mehr oder weniger gelungen halten, die Frage ist aber eine andere - nämlich, ob diese Kategorie irgendeine sachliche Rechtfertigung hat. Lässt sich ein sachlicher Grund für die Kategorisierung nicht finden, liegt die Vermutung nahe, dass es nur einen unsachlichen Grund gibt, Rassismus vielleicht. Oder Dummheit.

Es mag Nordafrikaner geben, die immer wieder straffällig werden, aber warum brauchen die eine eigene Kategorie? Betrunkene bayrische Kraftfahrer haben doch auch keine eigene Kategorie, oder haben Sie schon einmal von BEBAYKRAs gehört? Und das, obwohl es davon garantiert mehr gibt als Nordafrikanische Intensivtäter.

Selbst da, wo man berechtigterweise von Intensivtätern sprechen könnte - in der Justiz - hat diese Kategorisierung keinerlei Nutzen für irgend etwas, denn nordafrikanische Intensivtäter werden behandelt wie alle anderen Intensivtäter auch. Wenn sie denn welche sind.

Die Einordnung nach Ursprungsland dient keinem ersichtlichen Zweck und steht daher zu Recht im Ruch, unanständig zu sein. Da hat Simone Peter von den Grünen Recht, und alle diejenigen, die jetzt auf ihr herumhacken, haben Unrecht. Das mag manchen nicht gefallen, ist aber so.

Die von der Polizei gewählte Kategorisierung ist übrigens auch deshalb völlig ungeeignet, weil sie keinerlei wie auch immer geartete Rückschlüsse auf irgendetwas zulässt. Das wird jetzt vielleicht etwas wissenschaftlich, aber da müssen Sie jetzt durch:

Eine Kategorie bildet man in der Regel deshalb, weil man bestimmte Phänomene zukünftig schneller erfassen und verarbeiten möchte. Eine Kategorie ist eine Arbeitshypothese. Wenn ich weiß, dass Mitglieder der Kategorie "Hund" mitunter beißen, hilft mir das, Bisswunden zukünftig zu vermeiden, indem ich einen weiten Bogen um alle Mitglieder dieser Kategorie mache. Das ist hilfreich und die anderen Hunde stört es auch nicht.

Bereits diese Kategorisierung erlaubt mir aber keinerlei Rückschlüsse auf den Einzelfall, denn aus einer partikulären Prämisse ("Einige Nordafrikaner sind Intensivtäter") und einem Einzelfall ("XY ist Nordafrikaner") können Sie keinerelei valide Schlussfolgerung ziehen. Da führt Sie eine Kategorisierung wie die von der Polizei offensichtlich geübte nur in die Irre, mehr noch: Sie tun Menschen bewusst und gewollt Unrecht.

Das kann doch eigentlich nicht so schwer zu verstehen sein, oder?

P.S.: Das vorgebliche Gegenargument: "Hat Silvester doch aber ganz gut geklappt" überdenken Sie bitte noch mal sorgfältig, bevor Sie es äußern.



Montag, 2. Januar 2017

Kontrollillusion in Nafristan


Stellen Sie sich mal vor, Sie wollten in einen Supermarkt einkaufen. Schon am Eingang weist man Sie ab. Sie kämen dort nicht hinein - mit der Begründung: Letztes Jahr um diese Zeit wäre eine Gruppe von Leuten im Supermarkt gewesen, von denen einige vielleicht geklaut hätten. Und Sie sähen einigen aus dieser Gruppe ähnlich. Vorsorglich hat man für Mitglieder aus dieser Gruppe auch schon einen Sammelbegriff gefunden, z. B. KRIKLAUKU (Kriminelle klauende Kunden).

Möglicherweise würde diese Argumentation Sie nicht vollständig überzeugen, die Bezeichnung als krimineller klauender Kunde Sie vielleicht sogar erzürnen.

Die Polizei Köln hätte so eine Argumentation am Silvesterabend ganz normal gefunden. Da verfuhr man nämlich genau so: Man hat kurzerhand alle jene von der Domplatte weg gehalten, denen man eine gewisse Gesichtsähnlichkeit mit Leuten unterstellte, die im Vorjahr dort möglicherweise straffällig geworden sein könnten. Vorsorglich hat man denen auch gleich noch die Bezeichnung "Intensiväter" verpasst, obwohl man noch nicht einmal ihre Personalien kannte.

Der Polizeipräsident und mit ihm das halbe Internet feiert das als großartigen Erfolg für die Sicherheit; es ist wohl eher ein Sieg der Vorurteile und der Dummheit.

Wenn Sicherheit jetzt so geht, dann muss ich wohl froh sein, wenn man mich mit meiner schwarzen Robe nicht für einen PÄKAPRI (Pädophilen katholischen Priester) hält und vorsorglich festnimmt.

"Aber, aber", singt der Chor der Blöden, "war es denn nicht tatsächlich sicherer auf der Domplatte, dieses Jahr?" Ungeachtet des Umstandes, dass es wohl kaum zweimal hintereinander am selben Ort zu vergleichbaren Ausschreitungen gekommen wäre, erinnert diese Logik etwas an den Mann, der auf dem Marktplatz steht und mit den Armen rudert, um die Giraffen zu vertreiben. Wenn Sie jetzt einwenden, dass es auf dem Marktplatz doch gar keine Giraffen gäbe: Da sehen Sie mal, was für eine gute Arbeit der Mann macht.

Das Beispiel mit den Giraffen stammt übrigens nicht etwa von mir, sondern aus dem immer wieder sehr lehrreichen Buch "Die Kunst des klaren Denkens" von Ralf Dobelli. Es illustriert dort den Denkfehler der so genannten Kontrollillusion.

In dem Sinne: Frohes neues Jahr.