Mittwoch, 21. Juli 2010

Ich bin BILD!

Man glaubt es kaum: Es gibt Menschen, die diskutieren über blogs.

Und einen gibt es, der stellt die Top Ten bei Jurablogs auf eine Stufe mit der BILD-Zeitung! Schön wäre es. Immerhin hat die BILD-Zeitung täglich MILLIONEN Leser, ich nur 130. Sollte ich mich deshalb jetzt geehrt fühlen? Ich glaube nein.

Denn der Autor meint das natürlich wieder nur negativ. Von wegen Stil und so. Der soll ja bei der BILD-Zeitung nicht so doll sein. Aber dagegen wehr' ich mich jetzt! Denn zum einen ist Stil Geschmacksfrage. Zum anderen aber geht es aber auch um den Inhalt.

Und mancher kann in einem Halbsatz mehr Inhalt vermitteln, als vorgeblich wissenschaftliche Elaborate auf einem dutzend Seiten. Beispiele gibt es genug. Haben Sie zum Beispiel schon einmal die Promotionsschrift über die Geschichte des Tags der deutschen Einheit gelesen? Da lesen Sie viel, lernen nichts, und der Autor hat doch einen Doktortitel dafür gekriegt. Dagegen lob ich mir doch manche BILD-Zeitung.

Also liebe bloggenden Studenten: Etwas weniger Arroganz und etwas mehr Vernunft, wenn ich bitten darf!

7 Kommentare:

  1. vielleicht stört ihn ja auch nur sein Ranking-Platz :-).
    Ernsthaft: Ich bleibe dabei: Auf die Mischung kommt es an und wie ich juristische Inhalte - weleche auch immer - rüberbringe. Und da spielt die Überschrift schon eine Rolle. Die Überschrift: "Das OLG Celle äußert sich zur Anwaltshaftung" wird es nicht bringen, fasse ich es reißerischer (Oh Gott) wie "Verteidigung ist kein “betreutes Wohnen” oder: Ein bißchen muss man auch schon selber tun, und wenn nicht: Kein Rechtsanwaltsregress wegen unterbliebenen Gnadenerweises." dann scheint es die Leser zu interessieren, jedenfalls interessiere ich sie so, dass sie anklicken. Das hat doch nichts mit Ranking zu tun, sondern das ist Marketing :-). So, und jetzt blogge ich zu dem Thema auch :-)
    er BGH äußert sich zum Tatbestandsmerkmal

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  2. Wie war das denn nochmal mit Ebay?

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  3. Sie haben meinen Artikel nicht verstanden oder willentlich falsch verstanden um hier diesen Aufreißer zu haben. Das ist schade!

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  4. Mit Verlaub Herr Kollege, bei Ihrem Post frage ich mich: Merkt der überhaupt noch etwas?

    Was bei den beiden Studierenden, die sich zum FAZ-Artikel äußern, wirklich bemerkenswert ist, ist die Tatsache, dass doch irgendwie ein Ruck zu spüren ist. Der Betreiber von viajura.de, der auf "Recht verkehrt" zitiert wird, möchte etwas bewegen. Von Vernetzung und Nachwuchs auf dem IT-Rechtstag ist dort die Rede. Das ist doch großartig, oder?

    Wir können froh sein, dass es solche Studenten gibt!

    Das Posting auf "Recht verkehrt" ist vielmehr selbstkritisch, so spricht der Autor doch offen an, dass auch er BILD-Niveau für seinen Blog nutzt.

    Der Kollege Burhoff stellt auch klar, dass mit BILD-Überschriften mehr Klicks zu holen sind.

    Also bitte. Seien Sie als Vorbild für die jungen Studenten mal vernünftig und sprechen Sie nicht von Arroganz, die nun wirklich nicht gegeben ist.

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  5. hallo, ich denke, wir haben den Kollegen am späten Abend wohl falsch verstanden bzw. er hat die Verbindung "Akkord-BILD" so nicht ziehen wollen. Das kommt dabei heraus, wenn man so spät noch postet. :-) Dass mit "interessanten Überschriften" "Umsatz" gemacht werden kann, ist kein Geheimnis (s.o.)

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  6. @ Pascal: Auf Ihren Kommentar bei Detlef Burhoff hin habe ich meinen eigenen Beitrag eben nochmal darauf durchgelesen, wo ich eine "Verbindung Akkord und BILD geknüpft" haben könnte. Das ist mir allerdings noch nicht ganz klar.

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  7. Es ist Sache der Bloggenden, wie die Verteilung der Beiträge zwischen Unterhaltung und Information sich verhält.

    Bei einem Juristen erwarte ich nur als Voraussetzung, dass die Informationen Hand und Fuß haben.
    Leider gibt es tatsächlich 3 oder 4 Blogs, wo das eben nicht gegeben ist. Diese befinden sich aber nicht unter den Top Ten des Rankings.
    Alles weitere liegt an den persönlichen Vorlieben des Lesers.

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