Freitag, 16. Juli 2010

Oops - jetzt habe ich den falschen Hasen gekauft!

Der Bundesgerichtshof hat bereits zum zweiten Mal ein Urteil des OLG Frankfurt aufgehoben, das über die Verwechslungsgefahr bei Schokoladenhasen entscheiden sollte. Dabei hat doch der eine ein rotes Bändchen mit einem Glöcklein um den Hals, der andere nicht. Wie kann man die verwechseln?

Wieviel Sachverhalt braucht man eigentlich so im Schnitt, um die Verwechslungsgefahr bei Schokoladenhasen beurteilen zu können? Dem BGH war es jedenfalls noch immer nicht genug Sachverhalt, der will mehr.

Wie wäre es da mit einer repräsentativen Umfrage unter den Marktteilnehmern, ob sie im Eifer des Gefechts schon mal den falschen Hasen erwischt und erst zu Hause bemerkt haben, dass da gar kein Glöcklein klingelt? Immerhin geht es um eine Frage von einigem Gewicht: Das Gericht hat den Streitwert auf € 450.000,00 angesetzt. Das ist viel Asche für so einen Hasen mit oder ohne Glocke.

Und zehn Jahre sind eine lange Zeit. So lange prozessieren die Parteien nämlich schon. Wird der Hase mit dem Glöcklein wohl dereinst obsiegen oder kriegt er eins auf die Glocke? Die Schokolade aufgegessen und alle Fragen offen.

Schönes Wochenende.

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