Mittwoch, 14. Juli 2010

Heltern aften kür fihre Inder

Hier habe ich es eben wieder gelesen, jetzt kann ich nicht mehr anders: "Eltern haften für ihre Kinder". Diesen Spruch gibt es auch als Schild; dieses Schild habe ich schon als Kind nicht verstanden und ich verstehe es nach zwölf Jahren als zugelassener Rechtsanwalt immer noch nicht. Der Ansatz bei Herrn Ferner unter "übrigens" ist schon ganz nett, den gesamten Schwachsinn dieses Schildes erfasst auch er aber noch nicht.

Also ein für alle Mal und ganz kurz:

  1. Schon sprachlich ist der Spruch falsch. Man kann nicht für jemanden haften, sondern höchstens jemandem für etwas.
  2. Das mag mancher als sprachliche Erbsenzählerei empfinden, ist es aber nicht: Wenn man sich diese grammatische Feinheit nämlich einmal klar gemacht hat, wird man sich über den Spruch nur noch wundern:
  3. Für was sollen die Eltern denn eigentlich haften? Für Schäden, die ihr Kind angerichtet hat? Wohl kaum, bedenkt man, wo diese Schilder in der Regel hängen - an Baustellen.
  4. Keiner wird wohl ernstlich befürchten, dass ein Kind auf der Baustelle irgendetwas von Wert beschädigen oder zerstören könnte. Gemeint ist mit diesen bescheuerten Schildern offenbar etwas ganz anderes, so etwa: "Wenn ihr Kind über diesen Zaun klettert und sich dabei das Genick bricht, dann bin ich - der Bauherr - daran nicht schuld, denn ich habe dieses Schild hier aufgehängt."
  5. Eiznig denkbare Absicht des Schildes ist also nicht etwa, eine Gefährdungshaftung für Kinder zu statuieren, sondern im Gegenteil die eigene Exkulpation bei etwaigen Schäden, die ein Kind infolge der Verletzung objektiver Sorgfaltspflichten des Bauherrn erleiden könnte.
  6. Das ist in derart vielerlei rechtlicher Hinsicht Quatsch, das man das hier gar nicht alles aufzählen kann.
Und diese schwachsinnigen Schilder werden immer noch ernsthaft in Läden verkauft und hartnäckig an jeden Bauzaun gehängt, nur weil irgendjemand damit mal angefangen hat und niemand es hinterfragt. Man könnte heulen ob soviel Blödheit der Leute.



3 Kommentare:

  1. Ach was, das soll auf die paar Kinder, die sich überhaupt noch von irgendetwas abschrecken lassen, abschreckend wirken und mehr nicht.

    (Das müssen Sie sich so ähnlich vorstellen wie bei den Haftungsbeschränkungen auf www.nebgen.net/impressum.htm, die man auch besser nicht zu gründlich auf ihre juristische Relevanz hin untersuichen sollte ....)

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  2. Bei rechtswidrigen Schildern lasse ich sofort wettbewerbsrechtlich abmahnen!!

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  3. ist so nicht ganz richtig. Ich selbst habe als 10jähriger (+/- 1 Jahr) mit meinen "Jungs" gerne auf Baustellen gespielt (die waren damals auch längst noch nicht so gesichert wie heute). Dabei hat einer meiner "Homies" den Sicherungsstift aus der Kranwinde gezogen. Daraufhin ist die am Kran hängende Kreissäge (diese Form der Diebstahlsicherung hat sich bis heute gehalten) auf dem Beton aufgeschlagen und in mehrere Einzelteile gebrochen. Allein das Wiederaufspulen des Kranseils hat schon 2 Stunden gedauert (wie wir am nächsten Morgen aus sicherer Entfernung beobachten konnten). Kinder können also sehr wohl Schäden anrichten. Die können auch erheblich sein, wenn ich mal an das Wegreissen von Verschalungen bei frisch gegossenem Beton denke ...

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