Freitag, 2. Juli 2010

Wenig zu tun bei der StA Hamburg

Endlich mal an Strafmandat, über das auch der Mandant nur lachen kann:

Ihm und seiner Nachbarin wird vorgeworfen, eine Nötigung (§ 240 StGB) begangen zu haben, indem sie gemeinschaftlich handelnd, jeweils mit dem eigenen Auto, das Kraftfahrzeug des Anzeigeerstatters vorsätzlich so eingeparkt hätten, dass dieser sein Fahrzeug nicht mehr hätte ausparken können. Das Fahrzeug des Anzeigeerstatters stand in einer Parklücke zwischen den Fahrzeugen der beiden Beschuldigten.

Auf sowas muss man erst einmal kommen! Über die fahrerischen Qualitäten des Anzeigeerstatters ist nichts bekannt, wohl aber über seinen Beruf: Er arbeitet für ein Sicherheitsunternehmen.

1 Kommentar:

  1. Mal sehen, ob denen noch auffällt, dass fahrlässige Nötigung ja gar nicht strafbar ist, oder ob die Hitze auch denen zu Kopfe steigt.

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