Donnerstag, 22. Juli 2010

Höcker, Euer Ehren!

Gestern abend stand mir mal wieder ein Fernsehgerät zur Verfügung, da habe ich standesgemäß RTL geguckt. Dabei stieß ich auf eine Show, die es sich offenbar auf die Fahnen geschrieben hat, fehlerhaften Rechtsvorstellungen im einfachen Volk nachzuspüren.

Moderiert wird diese Show von Frau Kiewel, deren falsche Rechtsvorstellungen über die Zulässigkeit von Schleichwerbung im öffentlich-rechtlichen Fernsehen sie vor einigen Jahren in der Karriere etwas zurück geworfen hatten. Dank des von ihr beworbenen Produkts war sie zwischenzeitlich etwas abgemagert, im Privatfernsehen hat sie jetzt wieder etwas zugelegt. Gut so!

Als Experten hat man der Frau Kiewel den Herrn Prof. Dr. Ralf Höcker zur Seite gestellt - den ungekrönten König des tiefer gelegten Rechtswissens, das er bereits in zahlreichen Publikationen unter das Volk gestreut hat. Zwischendrin gibt es langatmige Reality-Sketche mit einem Herren, dessen Name mir leider entfallen ist. Um auszutesten, wie verboten Zeitungslesen im Laden ist, lässt der sich schon mal dabei filmen, wie er seinen Liegestuhl in den Laden mitnimmt, um bequemer Presseerzeugnisse schnorren zu können.

Die Sendung scheint als so eine Art von Knoff-Hoff-Show für das juristische Gewerbe konzipiert zu sein, leider deutlich weniger unterhaltsam. Benannt hat man sie offenbar nach dem größten Rechtsirrtum überhaupt: dem Irrglauben, vor Gericht würden unentwegt Anwälte "Einspruch" schreien.

Ob das den Zuschauer klüger macht, mag bezweifelt werden. Zumal die Vorführung falscher Vorstellungen zunächst einmal immer diesen falschen Vorstellungen Vorschub leistet. Wenn eine Show schon "Einspruch" heißt, wird man das doch wohl auch schreien, oder?

Wenn ich mich ganz doll bemühe, nicht an ein Kamel zu denken, was sehe ich dann? Richtig: Höcker.

4 Kommentare:

  1. Schade, die Sendung ist an mir vorbei gegangen. Dabei liebe ich diese Sendungen. Wenn ich daran denke das die ganzen schönen Gerichtssendungen zurück gehen wird mir flau im Magen.

    Lediglich die Anerkennung der vor dem Fernseher verbrachten Zeit als Fortbildung will mir einfach nicht gelingen.

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  2. Ach, die bekommen alle wegen der Sendung einen Strafbefehl und dürfen dann den Namen der Sendung einlegen...

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  3. Ich durfte die Sendung ebenfalls geniessen...

    Interessant ist dabei, wie Herr Hoecker auch höchststreitige Fragen aus dem "neuen" Schuldrecht, nämlich konkret, ob die Verjährung nach § 438 bei Nacherfüllung durch den Verkäufer neu beginnt, mit einem kurzen "NEIN" (entgegen der wohl hM) löst.
    Diese Sendung scheint wirklich nicht nur informieren, sondern das Recht auch fortbilden zu wollen...

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  4. Irgendwie vermisse ich die Sendung "das königlich bayrische Amtsgericht".

    Ok, das war nicht mehr so ganz aktuell.

    Abgesehen davon bin ich tatsächlich im Besitz eines Höcker-Büchleins.
    Als Einführung in das Juristische finde ich das gar nicht so übel.
    Aber zum Nachschlagen taugt das nichts.

    Die Rechts- und Gerichtsshows verkneife ich mir grundsätzlich.

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