Erstaunlich ist die Begründung: Das Beschwerdegericht hat sich mit dem Haftgrund der Fluchtgefahr überhaupt nicht auseinandergesetzt, sondern nur den dringenden Tatverdacht geprüft und verneint. Das ist außergewöhnlich und bedeutet dem Tatgericht unmissverständlich, dass es an eine Würdigung der (einzigen) belastenden Zeugenaussage allerhöchste Maßstäbe wird ansetzen müssen. Das ist zwar kein Präjudiz für die Hauptverhandlung, aber ein deutlicher Fingerzeig, wohin der Hase läuft. Eine revisionssichere Verurteilung ist mit so einem Verdikt im Vorfeld kaum mehr denkbar.
Und der Angeklagte darf als freier Mann den Gerichtssaal betreten, was rein psychologisch ein unschätzbarer Vorteil ist.
Die Staatsanwaltschaft hat im Vorfeld eines von ihr weit jenseits des Angemessenen gehegten Verfahrens eine herbe Niederlage eingesteckt. Der viel gescholtene Verteidiger - der zwischenzeitlich in der BILD-Zeitung lesen musste, ob er der richtige Verteidiger sei - hat im Nachhinein alles richtig gemacht.
Chapeau, Herr Kollege!
Die Medien senden live die Entlassung.
AntwortenLöschenErinnert mich an Andreas Türck. Ob unschuldig oder nicht, die Präsenz hat dafür gesorgt das die Betroffenen Angeklagten kein normales Leben mehr führen können. Wie eine Hexenjagd. Die Hexe gilt als unschuldig wenn diese ins Wasser stürzt und ertrinkt.
Ehre gerettet, aber tot.
Hier ein Link zur Medienerklärung des Verteidigers: http://www.kanzlei-birkenstock.de/downloads/Medienerklaerung_29072010.pdf
AntwortenLöschenIch kann nur gratulieren: Der einzige, aber wohl nicht unbedeutende Vorteil der U-Haft war, dass sich Herr Kachelmann keinerlei Verdunklungsvorwürfen ausssetzen muss, im Gegensatz zur Belastungszeugin.
AntwortenLöschenGute Strategie ist alles. Es hätte etwas flotter gehen können, aber wichtig ist, was hinten rauskommt, sagte schon der alte Kohl.
Beste Grüße aus Berlin,
Wolf
Womit sich der Verteidiger verdient haben soll, dass man den Hut vor ihm zieht, ist schleierhaft. Die jetzt für das OLG Karlsruhe maßgeblichen Aspekte liegen seit langem auf dem Tisch - der Verteidiger hat nichts dazu beigetragen, dass sie auf dem Tisch liegen, sondern im Gegenteil zu verantworten, dass sie viel zu spät auf dem Tisch des OLG lagen.
AntwortenLöschenWieviel am Ende für K. gewonnen ist, bleibt ohnehin abzuwarten. Der Senat am OLG Karlsruhe ist nicht das Revisionsgericht, und er hat am grünen Tisch allein nach Aktenlage entschieden - das LG kann unter dem persönlichen Eindruck von der Zeugin gut zum gegenteiligen Ergebnis kommen.
der gescholtene Kollege war also letztlich effektiv, aber war er auch effizient?
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