Montag, 5. Juli 2010

Warum Polizisten NIE ins Gefängnis müssen

Die BILD berichtet hier über das Urteil gegen einen Polizeibeamten, der vom Landgericht Neuruppin wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt wurde, weil er in einer Mischung "aus Übereifer, Stress und Angst" achtmal auf einen flüchtenden Mann geschossen hatte, wobei dieser zu Tode kam.

Da könnte ich jetzt vergleichbare Fälle zitieren, in denen das Gericht bei vergleichbarer Tat noch das vierfache der Strafe für überaus maßvoll hielt - in all diesen Fällen war der Täter übrigens nicht Polizeibeamter. Ich könnte auch darüber sinnieren, das auch der einen oder anderen Kindesmisshandlung "Übereifer, Stress und Angst" zugrunde lag, ohne dass das irgendein Gericht weiter gekratzt hätte. All das tue ich nicht; sollen das andere tun.

Eines aber möchte ich dann doch noch erwähnen:

Laut BILD hat das Gericht in seiner mündlichen Urteilsbegründung die Aussetzung zur Bewährung damit begründet, dass der Täter

"als Polizeibeamter ... besonders haftempfindlich (wäre), da er mit denen im Knast sitzt, die er sonst bekämpft."

Da kann ich jetzt nur allen denen, die noch einen Mord, Totschlag oder Bankraub, eine Vergewaltigung oder ein Sprengstoffattentat planen, raten, möglichst vorher in den Polizeidienst zu wechseln, um sich eine weitere staatliche Wohltat zu sichern: Die erhöhte Knastempfindlichkeit infolge vorheriger Verfolgungstätigkeit.

Verzeihung, aber eine Frage habe ich noch: Reicht dafür vielleicht auch die Zugehörigkeit zu einem privaten Sicherheitsdienst?


6 Kommentare:

  1. Und bevor wieder jemand schreibt, dieser Kommentar wäre zynisch:

    Dieser Eintrag ist nicht zynisch, sondern lediglich die Reaktion auf den unendlichen Zynismus eines Gerichts.

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  2. Da wird die objektivste Behörde der Welt doch sicher schon ein Rechtsmittel eingelegt haben...

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  3. Schöffen sind offensichtlich nicht in der Lage, Standardstrafen von "2ohne" zu verhindern.

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  4. Zum Vergleich:
    (und wann der Diesntherr jemanden loswerden will)...
    http://www.volksfreund.de/totallokal/region/Region-Polizei-Belgier-Blaulicht-Trier-Wittlich-Schuesse-auf-Belgier-Polizist-akzeptiert-Strafbefehl;art1129,2280962

    http://www.volksfreund.de/totallokal/bitburg/aktuell/Heute-in-der-Bitburger-Zeitung-Bitburg-Polizei-Knoellchen;art752,2477787

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  5. Mein Intensivtäter: ein xxx-vorbestrafter 'Vertrauensmann' der bayerischen Justiz, außerdem Namens- und Geburtsortgleich mit dem letzten SS-Führer Frankens, einem 'Kumpel' von Julius Streicher. So weit, so schlecht!
    Jedenfalls reichte dem Schläger und dem Richter eine verbale Beleidigung seiner (Schläger) Mutter, die niemals bewiesen wurde,
    als Rechtfertigung für einen Vernichtungstritt - im Sinne einer Notwehr. Andererseits wurde mir in dem Urteil vorgehalten, dass ich beim 4. Angriff, innerhalb von 20 Std., mit nachhaltigen Verletzungen, von der Verteidigung ZURÜCKTRETEN müsste und aber das Mittel des geringsten..........
    Wobei das Gericht vergaß, zu benennen, WIE das 'Mittel des geringsten....' wohl hätte aussehen können?
    So, das ist auch keine Polemik und kein Zynismus, sondern freistaatlich bayerische Realität!

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  6. Herr Karsten, wie man unter www.der-fall-helmut-k.de sehen und nachlesen kann, gehen Sie von falschen Annahmen aus, liefern unvollständige Unterlagen, widersprechen sich ständig selbst, und sind sogar durch Amokdrohungen im Internet aufgefallen. Hier das "Opfer" einer "ach so bösen Justiz" zu spielen, ist in Anbretracht Ihrer rechtlichen Situation mehr als unangemessen.
    Wenn Sie sich beschweren, dass auf Ihre mannigfaltigen Anzeigen, auch beim Staatsschutz BKA niemand reagiert - das liegt vielleicht daran, dass die angebl. "NS-Verschwörung", von der Sie überzeugt sind, einfach nicht real ist. Wie muss man drauf sein, wenn man seinen Strafrichter als angebl. Nazi beim Staatsschutz des BKA anzeigt und damit im Internet hausieren geht?
    Bundesverfassungsgericht und ECHR haben Ihnen ja mit Ihren Theorien auch nicht recht gegeben. Stecken die jetzt auch mit drin?
    Wie leiten Sie denn diesmal die Theorie angebl. versteckter Nazibotschaften in Aktenzeichen der StA her? "Modifier"? "PC-Kasse"?...
    Wer derartige Daten, wenn zutreffend, behauptet kommt a. entweder ins Zeugenschutzprogramm des BKA (wenn es Ansatzpunkte gäbe) oder 2. irgend wann mal in eine geschlossene Abteilung eines Ihnen bereits bekannten Bezirkskrankenhauses (wenn es eine psychiatrische Vorgeschichte gibt, die hier kaum zu dementieren sein dürfte, da Sie Demenz-Befunde selbst veröffentlicht haben).
    Da Sie bis heute nirgends propagiert haben, dass man Ihnen das Zeugenschutzprogramm angeboten hätte - man ahnt, wie dies nach Ihrer Abschiebung aus den USA weiter gehen könnte.
    Dort haben Sie ja auch bereits Asyl beantragt, weil die NS-Justiz hinter Ihnen her sein soll.
    Mal sehen, ob der Supreme Court da auch mit drin steckt. In den USA sollen die Illuminaten die Fäden ziehen...

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