Freitag, 16. Januar 2015

Müssen nur wollen


Die Ermittlungsbehörde ermittelt. Aber das ist nur die eine Seite der Medaille. Die andere Seite ist: Die Ermittlungsbehörde muss auch wollen. Wenn sie nicht will, dann ermittelt sie nämlich nicht, auch wenn sie eigentlich müsste. Passiert einem ja auch nichts, wenn sich alle in der Behörde einig sind. Der Kollege Siebers schildert hier so einen Fall.

Das ist eine der faszinierendsten Beobachtungen, die man so macht als Strafverteidiger: Es gibt Fälle, da reißen sich Polizei und Staatsanwaltschaft die Beine aus, um möglichst schnell möglichst viele Beschuldigte dem gerichtlichen Strafverfahren zuzuführen und es gibt Fälle, in denen tun Polizei und Staatsanwaltschaft das nicht. Die Kriterien, nach denen das eine oder das andere passiert, haben sich mir auch nach jahrelanger Beobachtung noch nicht erschlossen. Rechtliche Kriterien scheinen es jedenfalls nicht zu sein.

Es gibt Bagatellfälle, die werden von der Staatsanwaltschaft hartnäckig verfolgt, bis auch noch der letzte noch so lächerliche Mundraub zur Anklage gebracht ist, da werden arme Schweine, die im Supermarkt einmal von einer Bifi abgebissen haben, wegen Diebstahls angeklagt (wirklich passiert!) - und dann gibt es Fälle mit erheblichem Schaden oder Gefährdungspotential, die werden von Polizei und Staatsanwaltschaft einfach nicht verfolgt. Wenn man Verteidiger ist, ist das zumindest im Ergebnis erfreulich, wenn man aber einen Geschädigten vertritt, ist es mitunter einfach nur noch ärgerlich. Irritierend ist es in beiden Fällen gleichermaßen.

Wo derartige Willkür herrscht, entsteht Misstrauen in die Justiz. Man wird den Eindruck nicht los, das mitunter Interessen eine Rolle spielen, die mit Recht und Gesetz sehr, sehr wenig zu tun haben.

Das sollte in einem Rechtsstaat nicht sein.


5 Kommentare:

  1. Und wo gibt es einen Rechtsstaat?

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    1. Wohl leider nur außerhalb Ihrer Wahrnehmung.

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  2. Ahmad ibn Rustah16. Januar 2015 um 04:36

    Zwischen Willkür und von außen ohne genau Betrachtung wahrgenommener Willkür besteht aber ein Unterschied.

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  3. Mal Butter bei die Fische! Was für Fälle sind das denn, wo trotz erheblichem Schaden oder Gefährdungspotential nichts passiert?

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  4. Der Spiegel (Print) hat vor ein paar Monaten in einer Titel-Story über die Missstände innerhalb der StA berichtet. Da gibt es Anklagequoten, die man erfüllen muss, sonst geht es zum Rapport beim Vorgesetzten. Die Weisungsgebundenheit wird unausgesprochen in politischen Verfahren umgesetzt. Chorsgeist bei internen Ermittlungen etc. Erinnere keine Details mehr. War aber nicht appetitlich.

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