Mittwoch, 20. Mai 2015

Polizeigewalt im Einzelfall


Wenn ein Person straffällig wird, die einer einigermaßen homogenen Personengruppe angehört, berührt das die Integrität der ganzen Gruppe. Häufig meint die Gruppe als solche dann, sich gegen den Vorwurf verteidigen zu müssen. Das ist an sich schon ziemlich unsinnig und zeugt davon, dass man in der Gruppe irgendwie ein schlechtes Gewissen hat.

Das ist bei Beamten wie Staatsanwälten oder Polizisten der Fall, aber auch bei Richtern. Wenn einer sich schlecht benimmt, meinen die anderen, sie müssten sich als Gruppe gegen die als feindlich wahrgenommene Umwelt verteidigen. Das nennt man Korpsgeist. Aber das reicht manchmal nicht. Wenn nichts mehr hilft, hilft nur noch die Abgrenzung.

Die Gruppe weist dann gerne darauf hin, der Übeltäter sei ein "Einzelfall", ein "schwarzes Schaf". Derartige Äußerungen kommen bei Personengruppen, die besonders viele solcher "Einzelfälle" hervorbringen, mittlerweile reflexhaft. Man lese nur die Stellungnahme des Vorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft zum jüngsten Vorfall in Hannover. Insbesondere kommt die Bezeichnung als "Einzelfall" meist genau dann, wenn es sich für jedermann klar ersichtlich nicht um einen solchen handelt.

Wenn Polizeigewalt jemals ein Einzelfall wäre, gäbe es das Wort "Polizeigewalt" nicht. Das Bedürfnis etwas zu benennen, kommt immer erst bei einer gewissen Häufung vergleichbarer Ereignisse. Deshalb war, ist und bleibt die Einzeltäter-Argumentation eine Scheinargumentation.

Jeder Baum im Wald ist ein Einzelfall. Aber es bleibt gleichwohl ein Wald.

Freitag, 8. Mai 2015

Terrorismus mal anders


In Lübeck steht seit Donnerstag dieser Woche ein Hamburger Finanzbeamter wegen Brandstiftung vor Gericht. Der Familienvater hat eingeräumt, einen Brandsatz in ein Haus geworfen zu haben, in dem Asylbewerber untergebracht werden sollten.

Das ist ein Verbrechen. Wenn Straftäter so etwas machen, tobt der Mob. Dieser Angeklagte wird aber von seinen Nachbarn nicht als Straftäter angesehen, obwohl er eine gemeingefährliche Straftat begangen hat. Zeugen begrüßten ihn mit Handschlag im Gericht, eine Nachbarin soll vor Gericht für seine Tat sogar lobende Worte  gefunden haben. Schließlich habe man kein "Männerwohnheim" in der Spielstraße haben wollen. "Punkt". (Aus dem Gedächtnis zitiert nach der Printausgabe der Hamburger Morgenpost vom heutigen Tage.)

Dazu fällt einem nichts mehr ein. Das ist nur vordergründig ein strafrechtliches Problem, im Kern ist es ein politisches Problem. Wenn Bürger Straftaten begehen, nur weil ihnen eine demokratisch legitimierte politische Entscheidung nicht passt, dann nannte man das früher Terrorismus.

Die Bewohner dieser Schleswig-Holsteinischen Kleinstadt halten das offenbar für lobenswert.





Donnerstag, 7. Mai 2015

Zweite Meinung


Manchmal rufen potentielle Mandanten an, die wollen gar nicht, dass ich sie verteidige. Die haben nämlich schon einen Verteidiger und teilen das zumeist auch spätestens im zweiten Satz mit. Was diese Menschen wollen, ist etwas, dass sie in der Regel "zweite Meinung" nennen.

Ihr Verteidiger sei nicht schlecht, nein, so sei das nicht, aber... irgendwie seien sie sich nicht ganz sicher, ob das nicht doch noch besser ginge. Oder anders. Oder überhaupt.

Ich werde es mir jetzt endgültig angewöhnen, solche Mandate abzulehnen. Denn zum einen meinen die meisten dieser Ratsuchenden mit "zweite Meinung" in Wirklichkeit "kostenlose zweite Meinung". Denn sie haben ja schon einen Anwalt, den sie bezahlen müssen.

Zum anderen ist mir nicht klar, was diese Menschen eigentlich mit einer zweiten Meinung wollen. Der Begriff der "zweiten Meinung" kommt aus der Medizin und bezieht sich dort auf eine unsichere Diagnose. Ist sich ein Arzt nicht ganz sicher, was man hat, fragt man einen zweiten. Das kann sinnvoll sein.

Nun ist die Diagnose bei solchen Patienten Mandanten aber zumeist gar nicht das Thema. Die Diagnose ist in Rechtsdingen auch meistens recht einfach, in der Regel geht es um die gar nicht. Es geht um die Therapie. In die Rechtswelt übersetzt heißt das: um die Verteidigungsstrategie. Aber was will man mit zwei Strategien? Da bekommt man bestenfalls zweimal dieselbe Strategie, dann ist eine überflüssig. Oder man bekommt zwei unterschiedliche Strategien, dann muss man sich zwischen beiden entscheiden. Das kann man mangels Kenntnis der Materie nicht; man müsste also einen dritten Rechtsanwalt fragen. Und wenn der dann mal nicht eine dritte Strategie vorschlägt. Und so fort.

Wer also einen Rechtsanwalt nach einer zweiten Meinung fragt, meint eigentlich etwas Zweites.

Mittwoch, 6. Mai 2015

Schuldig? Unschuldig? Unsinnig!


Ein Rechtsanwalt wurde von seiner Kammer gerügt. Die Rüge ist die schärfste Sanktion für berufsrechtlichtliche Verfehlungen, die der Rechtsanwaltskammer zur Verfügung steht. Der Rechtsanwalt hatte mittels einer Postkarte geworben. Auf der Postkarte befand sich ein Bild mit der Überschrift "Unschuldig". Auf der Rückseite fand sich dazu folgender Text:
"Schuldig? Unschuldig? Das ist erst die zweite Frage. Die erste ist, ob sie einen guten Verteidiger haben. ... Beauftragen Sie einen Profi."
Das hält die zuständige Kammer für berufsrechtswidrig und begründet das mit folgenden Erwägungen:

Der Text erkläre, "wie auch ein Unschuldiger einen Freispruch" erlange. Er müsse "nur einen Profi beauftragen." Diese Aussage sei "unsachlich, weil sie nicht richtig" sei.

Diesen Unsinn haben ZEHN studierte Vorstandsmitglieder einer RECHTSANWALTSKAMMER unterschrieben. Man fasst es nicht.

In den zwei zitierten Sätzen stecken so viele Denkfehler, dass man gar nicht weiß, wo man anfangen soll. Wir belassen es hier mal bei der berechtigten Empörung darüber, dass die Kammer (!) offenbar der Auffassung zuneigt, ein Verteidiger dürfe einen "Unschuldigen" nicht auf Freispruch verteidigen. Ich habe die Damen und Herren zunächst einmal auf die Existenz einer so genannten Unschuldsvermutung hingewiesen. Die scheint in diesem Bezirk noch nicht so bekannt zu sein.

Montag, 4. Mai 2015

Vorsicht Presse


Wenn man als Strafverteidiger in Hamburg vor der Einlass-Schleuse des Strafjustizgebäudes ansteht, kommt es schon mal vor, dass hinter einem jemand lautstark fordert, unbedingt vorgelassen zu werden. Das sind dann nicht etwa Staatsanwälte, Richter oder Justizpersonal - die haben einen eigenen Eingang - sondern Damen und Herren von der Presse. Die halten sich mitunter für so wichtig, dass sie unbedingt eher im Gebäude sein müssen als Schöffen, Verteidiger oder Zeugen.

Nicht nur hier hat die inoffizielle vierte Gewalt eine Hybris entwickelt, die einen staunen lässt. Neuerdings gibt es diesen Größenwahn auch in Textform; Annette Ramelsberger hat ihn in der SZ formuliert. Der Kollege Laudon hat sich bereits daran abgearbeitet.

Frau Ramelsberger empfindet es beispielsweise als Zumutung für die Presse, dass Richter es mitunter wagen, Urteile um 16:00 Uhr zu fällen. Wo das doch "kurz vor Redaktionsschluss" sei! Ich hatte offen gesagt gar nicht gewusst, dass es so etwas wie Redaktionsschluss zu Zeiten des Internets überhaupt noch gibt. Andererseits beklagt sich die Journalistin dann aber auch, dass sie keine Zeit habe, sich abends "gemütlich" hinzusetzen und "in aller Ruhe" zu schreiben. Das mag stimmen; man merkt es mancher Berichterstattung allerdings auch an, und zwar auf durchaus negative Art. Niemand hindert die Presse übrigens daran, auch erst einige Stunden später und dann vielleicht etwas besser recherchiert zu berichten. Allein, sie will nicht. Vielleicht traut sie sich auch nicht, aber das wäre im Ergebnis dasselbe.

Diesen Schmähartikel gegen die Justiz mit einem Photo der unter ungeklärten Umständen verstorbenen Tugce A. zu begleiten und dieses mit der Bildunterschrift "Prozess für eine Heldin" zu versehen, ist angesichts des dortigen Verfahrensstandes dann allerdings nur noch geschmacklos.