Freitag, 11. Mai 2012

Urheberstreit Nebgen vs. Stadler


An dieser Stelle möchte ich noch schnell auf den Kommentar des Kollegen Stadler hinweisen, den dieser zum letzten Beitrag hier abgegeben hat. Zentrale Aussage, wenn ich es so richtig zusammenfasse: "Wir müssen darüber reden, welches Urheberrecht wir als Gesellschaft wollen". Da sind sich wohl alle einig.

Dem Kommentar ging noch ein kurzer Dialog via Twitter voran:

Stadler: Ich überlege mir ernsthaft, ob ich jetzt auch hierauf noch antworten soll. Aber habe ja jetzt eine lange Zugfahrt vor mir.
Nebgen: Ja bitte, los! Ich möchte endlich mal Argumente hören! ;-)
Stadler: Ich hätte gerne mal eine fundierte Erwiderung gelesen. ;-)
Nebgen: Erwiderung worauf?

Meine letzte Antwort habe ich nicht mehr abgeschickt, sondern hier weiter geschrieben.

Ich finde, der Dialog zeigt sehr schön, woran die Diskussion krankt. Offenbar haben beide Seiten ein derart festgefügtes Vorverständnis, dass sie Dinge für Argumente halten, die nach dem Verständnis des jeweils anderen ohne jede Bedeutung sind. Vielleicht sollte man daher das Vorverständnis etwas beleuchten, statt sich die immer gleichen Vorwürfe an den Kopf zu werfen.

Ich fange mal an:
  1. Jedes Recht ist in der Gesellschaft ist letztendlich disponibel. Es gibt kein Recht, dass überall und zu jeder Zeit gegolten hätte. Das gilt natürlich auch für das Urheberrecht.
  2. Das gilt daher genauso für das Eigentum. Deshalb hat ein anonymer Kommentator völlig Recht, wenn er es seinerseits als Taschenspielertrick bezeichnet, das geistige Eigentum als "juristisches Konstrukt" zu bezeichnen. Das tut nämlich so, als wäre Eigentum zwingend, geistiges Eigentum aber nicht. Wer so argumentiert, geht von einer falschen Prämisse aus. Richtig ist, dass beides juristische Konstrukte sind, die einer Legitimation bedürfen.
  3. An diesen Punkt schließt meine Kritik an, dass ich keinen zwingenden Unterschied in der Behandlung von "materiellem" und "geistigen" Eigentum sehe. Dass ein Musiktitel kein Flachbildschirm ist, weiß ich selber. Aber warum man das eine zwingend soll bezahlen müssen, während das andere umsonst ist, erschließt sich mir nicht.
  4. Dafür habe ich nach wie vor von niemandem ein schlüssiges Argument gehört. Wer eins hat, möge es nennen. Ich antworte gerne. 
  5. Der "soziale Prozess" jedenfalls ist kein solches Argument. Den Link des Kollegen Stadler finde ich zwar durchaus instruktiv, aber irreführend. Jeder Schöpfungsakt baut auf gesellschaftlichen Errungenschaften auf. Das ist das, was Isaac Newton mit "Standing on the shoulders of giants" bezeichnet hat. Trotzdem ist der schöpferische Akt eine Eigenleistung. 
  6. Von dieser schöpferischen Eigenleistung als "geistiges Eigentum" zu sprechen findet z. B. Julia Schramm, "ekelhaft", was sie allerdings nicht daran hindert, aus ihren eigenen kruden Thesen Profit zu ziehen. Eine schöne Darstellung findet sich hier. Was daran ekelhaft sein soll, eigene Ideen zu verdienen, erschließt sich mir nicht. Frau Schramm tut es ja auch selbst. 
  7. Diese  - aus meiner Sicht verlogene - Auffassung scheint innerhalb der Piratenpartei weit verbreitet zu sein, zumindest wird sie aus deren Reihen immer wieder geäußert. Da können deren Anhänger noch so oft beteuern, dass sie das Urheberrecht nicht abschaffen, sondern reformieren wollen - so lange solcher Unsinn toleriert wird, sind Piraten für mich unwählbar.
  8. Die Notwendigkeit, geistige Leistungen im Internet anders zu behandeln als in der richtigen Welt, erschließt sich mir ebenfalls nicht. Wer es begründen kann, ist ebenfalls herzlich eingeladen, es zu versuchen. Ich sage ja nicht, dass es kein Argument gibt. Ich sage, dass ich bisher keines gehört oder gelesen habe.

Mit Verlaub, liebe Kollegen


...aber das, was Sie da zum Aufruf "Wir sind die Urheber" schreiben, kann man so nicht stehen lassen.

Stellvertretend für die aus meiner Sicht geradezu skurril anmutenden Meinungsäußerungen seien hier die Beiträge der ansonsten sehr geschätzten Kollegen Stadler und Vetter genannt. Wenn es um das Urheberrecht geht, scheinen auch honorige Kollegen mitunter zu Sachverhaltsquetschern zu werden. Erstaunlich, das etwas angeblich so Irrelevantes die Juristenseele derart aus der Denkbahn bringen kann.

Der Kollege Stadler z. B. meint in dem Aufruf etlicher Künstler eine "plumpe und ideologisierende Art und Weise" der Einmischung zu erkennen. Sicher, eine differenzierte Betrachtungsweise ist immer wünschenswert. Aber leistet er sie denn? Aus meiner Sicht polemisiert er vorrangig gegen Künstler und verdreht Sachverhalte.

Höchst befremdlich ist für mich, dass ein Rechtsanwalt die Befassung der Urheber mit dem Urheberrecht als "Einmischung" empfindet, als hätten die Schriftsteller und Künstler mit ihren Werken nichts zu tun. Schließlich geht es um das ureigene Recht der Urheber. Wenn man hier von Einmischung sprechen muss, dann doch wohl höchstens Einmischung derjenigen, die noch niemals irgendetwas Kreatives geschaffen haben, es von anderen aber umsonst haben wollen - nicht umgekehrt.

Was folgt, ist die abgenudelte Kritik an bloßer Begrifflichkeit: Geistiges Eigentum solle man angeblich nicht stehlen können, weil Diebstahl nur an materiellen Dingen ginge. Geschenkt. Deshalb heißt es ja auch nicht "Urheberrechtsdiebstahl", sondern "Urheberrechtsverletzung". Wenn jemandem das bildhaftere und assoziationsreichere Wort "Diebstahl" besser gefällt: Auch gut. Alle wissen, was gemeint ist. Auf derartigen Wortklaubereien zu bestehen, zeigt nur die Hilflosigkeit der Argumentation.

Diese Sichtweise gipfelt in einem - heute sagt man wohl "Mem" dazu - die "Schaffung eines Geisteswerkes stelle einen sozialen Prozess dar". Die Terminologie erinnert etwas an den Bürokratismus totalitärer Staaten; der Inhalt ist bestenfalls nullwertig. Verzeihung, aber: Vor Bürgern mit solcher Sichtweise graut es mir, Herr Stadler.

Ein Künstler reflektiert die soziale Wirklichkeit genauso viel oder wenig wie alle anderen auch. Er schafft ein Kunstwerk, so wie ein Ingenieur eine technisches Gerät schafft, ein Koch eine Suppe kocht oder ein Friseur die Haare schneidet. Vielleicht leidet er dabei etwas mehr, aber das ist sein Problem. Mit der zitierten Argumentation allerdings kann ich auch im Saturn einen Flachbildschirm raustragen: Schließlich stellt auch seine Konstruktion doch nur eine Reflexion der sozialen Wirklichkeit dar. Ob diese Reflexion sich nun in Glas und Plastik manifestiert oder in einer Tonfolge oder in einer klaren Brühe: Ich sehe den qualitativen Unterschied nicht. Es gibt ihn nicht.

Noch absonderlicher ist die vor allem beim Kollegen Vetter zu beobachtende Tendenz, die Künstler gegen die Verwertungsgesellschaften auszuspielen. Genau auf diesen Taschenspielertrick weist der Aufruf hin und hat Recht. Jedem Künstler steht es frei, seine Werke seine Rechte durch eine Verwertungsgesellschaft durchsetzen zu lassen.

Zum Ende der undurchsichtigen Brühe bemüht Udo Vetter - man mag es kaum glauben - auch noch die Sozialbindung des Eigentums, um die Rechte der Urheber an ihrem Werk wegzudiskutieren. So als dürfte ich jederzeit in meines Nachbarn Haus wohnen, nur weil Art. 14 des Grundgesetzes ausspricht, dass Eigentum verpflichte. Das tut es zwar, aber nicht dazu, es zu verschenken.

Stattdessen soll nun das angeblich freie Netz der Beitrag zur Kultur sein. Besten Dank. Das Netz ist ungefähr so frei wie die DDR demokratisch war. Oder habe ich unter Freiheit neuerdings den Netzmonopolismus von Facebook oder Google zu verstehen?

Herr Kollege - kommen Sie zu sich!





Ungesühnt

Die Staatsanwaltschaft Kiel hat ein Ermittlungsverfahren eingestellt. Beschuldigt wegen fahrlässiger Tötung war ein Vater, dessen Kleinkind in einem unbeobachteten Moment in den Wäschetrockner geklettert und dort erstickt war.

Das ist zu allererst einmal eine Tragödie für alle Beteiligten. Deshalb haben die Ermittlungsbehörden das Verfahren schließlich auch eingestellt - nach der sehr weisen Vorschrift des § 60 StGB:

"Das Gericht sieht von Strafe ab, wenn die Folgen der Tat, die den Täter getroffen haben, so schwer sind, dass die Verhängung einer Strafe offensichtlich verfehlt wäre."

Sehen wir nun, was die Presse daraus macht:

Die Hamburger Morgenpost startet in ihrer Printausgabe mit der Überschrift: "Sein Tod wird nie gesühnt". Offenbar geht man kommentarlos davon aus, dass jeder Tod "gesühnt" werden müsse. Das ist geschmackloser Unsinn, garniert übrigens mit dem ungepixelten Photo des Kindes.

"Sühne" ist ein religiöser Begriff. Lesen Sie jetzt bitte nicht den einschlägigen Wikipedia-Artikel, sondern vielleicht besser den hier. Im Zusammenhang mit einer Strafsache das Wort "Sühne" zu lesen oder zu hören, bereitet mir immer wieder von neuem Unbehagen. Strafrecht und Religion gehören nicht zusammen. Sie gehören sogar ausdrücklich getrennt.

Kurioserweise ereifert man sich in derselben Zeitung über Salafisten, die in Deutschland die Scharia einführen wollen. Das geht aus eben diesem Grund nicht, weil nämlich religiöse Ansichten und Gesetz getrennt zu bleiben haben. Na immerhin.

Aber augenscheinlich gilt diese Trennung von Religion und Staat wieder einmal nur für die anderen, nicht hingegen für die eigene Religion.

Es ist schon manchmal seltsam, was in der Zeitung steht.

Mittwoch, 9. Mai 2012

Buletten für lau


Da sage noch einer, die Polizei verstehe nicht zu feiern!

Wenn es bei Hamburgs Polizisten etwas zu feiern gab, dann konnte man sogar die Köche der Bereitschaftspolizei als privaten Party-Service ordern. Und die brachten das Essen aus der fahrbaren Kantine gleich mit. So berichtet die Hamburger Lokalpresse unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft, die die Ermittlungen aufgenommen hat. Erste Verdachtsmomente sollen schon 2007 vorhanden gewesen sein.

Die Presse zitiert einen Polizisten mit den Worten:
"Ich habe meine Beförderung gefeiert. Für Suppe und Schnittchen zahlte ich zwölf Euro pro Kopf.    Ich rief einfach bei der Bereitschaftspolizei an und gab die Bestellung auf - das war so üblich. Niemand hat sich etwas dabei gedacht."
Das staunt der Fachmann, der Laie wundert sich. Es sollte eigentlich unmittelbar einleuchten, dass man die aus Steuergeldern bezahlte eigene Versorgung nicht einfach zur eigenen Belustigung und Bereicherung weiter verscheuern darf. Aber niemand hat sich etwas dabei gedacht. Das war so üblich.

Polemisch wäre es, jetzt Beunruhigung darüber zu heucheln, dass die Polizei Straftaten offenbar nicht einmal dann erkennt, wenn sie in ihrer eigenen Mitte stattfinden. Aber das würde den Punkt verfehlen. Man erkennt Straftaten ja. Bestimmte Straftaten zumindest. Wenn man möchte.

Tatsächlich beunruhigend ist die Nonchalance, mit der man bei der Polizei Rechte in Anspruch nimmt, die es gar nicht gibt. Und die Ignoranz, mit der man eigene Verfehlungen herunterspielt. Es hat sich niemand etwas dabei gedacht. Das war so üblich.

Dienstag, 8. Mai 2012

Worthülsen ohne Patronen


Der Kollege Müller berichtet hier von einem konkreten Fall, in dem es um Schmerzensgeld aus einem Verkehrsunfall geht. In diesem Beitrag taucht auch ein Begriff auf, der mir aus der einen oder anderen Strafverteidigung bekannt vorkommt: Das Gericht möchte nämlich einem – ansonsten unbewiesenen - Vortrag Glauben schenken, weil er doch „plausibel“ sei.

„Plausibilität“ ist einer der von schlechten Juristen am häufigsten vergewaltigten Begriffe überhaupt, muss er doch überall dort für die eigene Meinung herhalten, wo man mit Argumenten oder gar Beweisen nicht mehr weiterkommt.

Staatsanwälte untermauern wacklige Anklageschriften gerne mit der Behauptung, einzig das angeklagte Verhalten sei „plausibel“; umgekehrt werden die Erklärungen des Angeklagten gerne wegen angeblich fehlender Plausibilität zu „bloßen Schutzbehauptungen“ degradiert – einer weiteren reinen Worthülse ohne jeden erdenkbaren Inhalt.

Was nämlich ist eigentlich Plausibilität? Das Wort hat tatsächlich denselben Wortstamm wie das Wort „Applaus“. Es bezeichnet, was gefällt. Damit ist eigentlich alles gesagt. Plausibel erscheint einem das, was einem gefällt, was einer versteht, was zu seinem Vorverständnis passt. Unplausibel ist alles andere. Kurz: das, was einem nicht in den Kram passt.

Für die Mastgans ist plausibel, dass der Bauer jeden Morgen kommt und sie füttert. Das ist alles, was sie kennt. Dass der Bauer aber eines Morgens kommt, um sie stattdessen zu schlachten, ist für die Gans nicht plausibel. Sie fände es auch nicht schön. Aber wenn der Bauer erst mit dem Messer kommt, fragt keiner mehr danach.

Was Plausibilität also bedeutet, ist bestenfalls nichts. Schon gar nicht ist es ein Argument für irgendetwas. Der Gebrauch des Wortes ist allenfalls ein Indiz dafür, dass dem Gegenüber gerade die Argumente ausgehen.

Und da beginnt die Arbeit des Rechtsanwalts.

Montag, 7. Mai 2012

Er ist wieder da

Heute morgen finde ich im Briefkasten eine Mitteilung der Staatsanwaltschaft Hamburg.

Man schreibt mir in einer Angelegenheit, in der ich mich vor über einem halben Jahr als Verteidiger legitimiert hatte:
"Sie werden gebeten binnen zwei Wochen eine Vollmacht zu den Akten zu reichen."
Zwei Jahre war der Vollmachtsirrsinn in Hamburg praktisch ausgerottet; jetzt ist er augenscheinlich wieder da. Keine Ahnung vom Zivilrecht, Kommafehler und das ganze dann auch noch unter enger Fristsetzung.

Papierkorb, breite Deine Arme aus!

Freitag, 4. Mai 2012

Es ist der Unernst


Ich habe den Wahl-O-Maten für die Landtagswahl in NRW gemacht. 

Obwohl ich die Frage nach der Verschärfung des Urheberschutzes bejaht und sogar doppelt gewertet habe, war das Ergebnis niederschmetternd. Die höchste Übereinstimmung habe ich mit der Piratenpartei.

Etwas beruhigend ist, dass ich in NRW nicht wählen darf, so bleibt mir der Zwiespalt erspart. Aber wie kann das kommen? Wo ich doch so gar keine Sympathien für die pseudo-basisdemokratischen Transparenz-Zausel hege?

Wie jeder gute Pirat habe ich auch dazu mehrere Meinungen:

  1. Mittlerweile wurde JEDE Meinung von irgendwem aus der Piratenpartei irgendwann einmal vertreten. Da finde sogar ich mich wieder. Das erklärt vielleicht auch den ungebrochenen Zuspruch der Partei als solcher.
  2. Viele gut gemeinte Ideen kommen einfach immer wieder. Weil man seit deren letzten Auftauchen schlicht verdrängt hat, dass sie nicht funktionieren.
  3. Der Wahl-O-Mat fragt nur Programme ab, nicht deren praktische Umsetzbarkeit.

Schriebe ich in ein Programm, dass es nach meiner Wahl Gold vom Himmel regnen soll, wer würde mir da nicht begeistert seine Stimme leihen?

Aber ach: Das bloße Wort reicht eben nicht, auch wenn es in einen Laptop gehämmert wurde. Auf einen meiner letzten etwas piratenkritischen Beiträge haben mir viele freundliche Kommentatoren links gesendet zu Seiten, auf denen ich angeblich Programme der Piraten finde. Nur haben sie dabei eins übersehen: Viele Worte machen noch kein Programm.

Bei der Lektüre habe ich allerdings entdeckt, was mir an den Piraten am meisten missfällt: Es ist dieser heilige Unernst. Nichts von dem, was man dort liest, scheint jemals irgendjemand aus wirklich vollem Herzen gesagt oder gedacht zu haben. Mit Ausnahme vielleicht eines völlig irrationalen Hasses auf jede Form der Kreativität. Dafür ist man ohne Ende selbstreflexiv und ironisch, wenn man z. B. die Kritik an der eigenen Programmlosigkeit damit kontert, dass man sein Programm - respektive das, was man dafür hält - unter der Domain www.kein-programm.de hostet.

Ironie mag ich bei Menschen, aber bei Parteien misstraue ich ihr zutiefst. Von einer Partei möchte ich wissen, für welche Inhalte sie steht. Und zwar dauerhaft, nicht nach Zufallsmehrheiten, wie sie mir z. B. „liquid democracy“ liefert. Wo man plötzlich für die Liberalisierung des Waffenrechts ist, nur weil nachts einmal die falschen Leute vor ihren Rechnern gesessen haben.

Von einer Partei wünsche ich mir Verlässlichkeit, von mir aus auch Ordentlichkeit, Sauberkeit und Pünktlichkeit – all die Tugenden die Herr Müller-Lüdenscheid in der Badewanne lobt und von denen Oskar Lafontaine einmal gesagt hat, dass man mit ihnen auch ein KZ* betreiben könne.

Das eine ist die Form, das andere ist der Inhalt. Und Formen ohne Inhalte sind nicht nur leer, sie sind auch gefährlich. Fehlt einer Form nämlich der geeignete Inhalt, hindert einen nichts daran, mit dieser Form möglicherweise auch ein KZ zu betreiben.



* Achtung Nerds, aufgepasst: Hier ist er, der ultimative Nazi-Vergleich, der  nach Godwin’s Law eigentlich erst in den Kommentaren hätte kommen sollen. So erfolgreich wie die NSDAP zwischen 1928 und 1934!