Montag, 25. Februar 2013

Schnell wie die FAZ


Heute berichtet die FAZ unter dem Titel "Heule, heule Gänschen" über eine Studie des Polizeiwissenschaftlers Rafael Behr. Kollege Vetter hat das in seinem lawblog hier aufgegriffen.

Sorry, aber dieses Mal war ich schneller als die FAZ - und zwar satte eineinhalb Jahre. Wer nachrechnen möchte, lese mal hier.

Aber bitte nicht auf die Uhr achten. ;-)

Mittwoch, 6. Februar 2013

Person, Gewissen und Zynismus


Nun ist auch Frau Schavan ihren Doktortitel los. Ob zu Recht oder zu Unrecht, das mögen dereinst das zuständige Verwaltungsgericht, Oberverwaltungsgericht und von mir aus auch das Bundesverwaltungsgericht klären. Wenn gleich ich mir schwer vorstellen kann, dass die deutliche Mehrheitsentscheidung einer fünfzehn-köpfigen Kommission, die den Fall neun Monate lang geprüft hat, den Gerichten all zu viele Angriffspunkte bieten wird. Dazu ist der Fall zu spektakulär, die Person zu prominent und die Voraussetzungen der Aberkennung zu gut geregelt.

So richtig überraschend ist die Entscheidung auch nicht; was einen aber mal wieder staunen lässt, sind die Reaktionen der Politiker aus dem konservativen Lager: Als würden gesetzliche Regeln immer nur für die anderen gelten, erklärt der bildungspolitische Sprecher der CDU das Verfahren der Uni ohne weitere Erläuterungen zur  "Farce" und antwortet auf die Frage der politischen Konsequenzen für Annette Schavan, der Doktortitel sei schließlich keine Voraussetzung für das Amt der Bundesbildungsministerin. Dummdreister und zynischer geht es kaum. Wenn der Doktortitel für das Amt nicht erforderlich ist, warum hat Frau Schavan ihn dann eigentlich geführt?

Während nach jedem etwas gröberen Foul eines Fußballspielers dessen angebliche Vorbildrolle für die Jugend proklamiert wird, scheint es für die Rolle einer Bundesbildungsministers derartige Anforderungen nicht zu geben. Nach Vorstellung der CDU darf offenbar selbst die für Bildung zuständige Ministerin nach Bedarf klauen und betrügen, und ihr Sprecher dann auch noch die Universitätsverwaltung in den Dreck ziehen, wenn die sich gegen derartiges Verhalten verwehren.

Nur für alle anderen, für die werden in regelmäßigen Abständen strengere Gesetzte und härtere Strafen gefordert.

Montag, 4. Februar 2013

Erfahrung vs. Diskriminierung


Eine Strafkammer des LG Detmold hat einen jesidischen Familienvater zu einer Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilt wegen Beihilfe zum Mord, durch Unterlassen, begangen an seiner jüngsten Tochter. SPON berichtet hier. Der Familienvater hätte verhindern müssen, dass die Geschwister seiner Tochter diese umbringen. Die Geschwister waren zuvor schon in einem Parallelverfahren wegen Mordes bzw. Beihilfe zum Mord verurteilt worden.

Normalerweise braucht man Beweise, um einen Menschen wegen einer Straftat zu verurteilen. In diesem Fall gab es wohl eher weniger Beweise; der Vater habe am Tattag auffällig oft mit seinen Kindern telefoniert, heißt es. Aber ist das ein Beweis? Die Inhalte der Gespräche konnten nicht rekonstruiert werden, lässt die Pressestelle des Gerichts verlauten.

Andererseits ist kaum vorstellbar, dass Menschen mit einer streng patriarchalischen Familienstruktur etwas derart Schwerwiegendes wie einen "Ehrenmord" unternehmen, ohne dass der Vater davon weiß und es gutheißt. Aber ist das ein Beweis? Die Presse schreibt dann gerne von einem "Indizienprozess", wobei mir der Unterschied zwischen Beweisen und Indizien immer noch nicht ganz klar ist.

Die Frage dürfte eher sein, ob sich ein Gericht allein aufgrund allgemeiner Erfahrungssätze eine Überzeugung bilden darf. So scheint es hier geschehen zu sein: Man konnte sich schlicht nicht vorstellen, dass der Vater von der Tat nichts gewusst haben will. Hätte es sich nicht um Angehörige einer für westliche Verhältnisse eher dubiosen Religionsgemeinschaft gehandelt, wäre das Urteil vielleicht - vielleicht auch wahrscheinlich - anders ausgefallen. Ist das jetzt ein Erfahrungsgrundsatz oder religiöse Diskriminierung?

Wie man es dreht oder wendet: Das Verfahren hat einen faden Beigeschmack.