Montag, 30. Mai 2016

Der Schläfer-Effekt


In der Sozialpsychologie gibt es etwas, das "Schläfer-Effekt" genannt wird. Dieses Phänomen könnte erklären, warum z. B. der Herr Gauland von der AfD so irrwitzige Dinge sagt wie das mit Herrn Boateng, den er nicht zum Nachbarn haben möchte.

Der Schläfer-Effekt beschäftigt sich mit der Langzeitwirkung von Nachrichten. Er besagt, dass Nachricht und Quelle im Gedächtnis nach und nach auseinander fallen. Konkret: Man vergisst die Quelle der Nachricht, während die Nachricht selbst nach wie vor präsent ist. Die Bewertung verschiedener Nachrichten unterschiedlich glaubwürdiger Sprecher gleicht sich dadurch mit der Zeit an. Botschaften sehr glaubwürdiger Sprecher werden mit der Zeit unglaubhafter, während Botschaften sehr unglaubwürdiger Sprecher mit der Zeit als glaubhafter erscheinen. Weil man sich nämlich nicht mehr daran erinnert, von wem die Botschaft ursprünglich kam. Die Werbung weiß das längst und bombardiert uns alle tagtäglich mit Unsinn.

Entdeckt wurde dieser Effekt in den Fünfziger Jahren. Man hatte amerikanischen Soldaten während des Krieges platte Propagandafilme gezeigt; dies war aber zunächst ohne messbare Wirkung geblieben. Jahre später stellte man fest, dass die Parolen bei den Soldaten sehr wohl hängen geblieben waren - nur erinnerten sie sich jetzt nicht mehr daran, woher diese stammten. Die Parolen wurden nicht mehr mit Propaganda in Verbindung gebracht, was ihrer Akzeptanz beim Empfänger gut tat.

Womit wir wieder bei Herrn Gauland wären. Der mag jetzt hoffen, dass Sie sich eines Tages nicht mehr daran werden erinnern können, warum Sie Herrn Boateng nicht zum Nachbarn haben wollen.

Mittwoch, 11. Mai 2016

Allahu Akbar


Wenn man ohne Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgrund einen Menschen ersticht, ist man ein Straftäter. Aber wann ist man ein islamistischer Straftäter? Genügt es dazu, dass man bei Verübung seiner Straftat "Allahu akbar" ruft? Man liest darüber ja gerade recht viel darüber.

Zunächst einmal lässt der Ruf selbst keinerlei zwingende Rückschlüsse auf irgendetwas zu. Jemand, der "Allahu Akbar" ruft, könnte ein Islamist sein, muss aber nicht. Er könnte auch ein Islamistenhasser sein, der durch seine Straftat die Islamisten weiter in Ungnade stürzen möchte. Oder er könnte einfach nur irgendjemand sein, der bei seiner Straftat irgendetwas gerufen hat. Es muss ja nicht immer alles einen tieferen Sinn haben.

Man wird also die konkreten Umstände des Einzelfalls prüfen müssen. Das ist allerdings etwas, das in der Gesellschaft immer unbeliebter zu werden scheint. Viel einfacher wäre es doch, wenn man die Straftäter gleich dafür bestrafen könnte, dass sie "allahu akbar" gerufen haben. Dann wäre der Ausruf selbst strafbegründend, wie der Jurist sagt. Um die ganzen anderen Umstände bräuchte man sich dann gar nicht mehr zu kümmern.

Bei anderen Ausrufen gibt es das schon, und zwar aus guten Grund: Diejenigen, die diese Ausrufe verwenden oder verwendet haben, haben nämlich bereits besonders großen Schaden angerichtet. "Heil Hitler" ist so ein Ausruf, der unter Strafe steht, § 86a StGB, und somit bereits selbst die Straftat ist.