Donnerstag, 21. Dezember 2017

Rosa langt zu



Liebe Kinder, heute machen wir mal etwas, das ihr alle noch nie in der Schule hattet und das ihr auch danach nie für beachtenswert hieltet, außer vielleicht, ihr hättet es zufällig studiert. Aber keine Angst, es ist nicht klausurrelevant. Ich spreche von Ökonomie.

Da stellen wir uns einfach mal vor, Simone möchte sich einen rosa Rasierer kaufen. Der kostet 3,50 Euro. Das ist eine Frechheit, denn auch Peter möchte sich einen Rasierer kaufen, einen blauen, der kann dasselbe und kostet bloß 2 Euro. Skandal!

Unter dem #genderpricing äußern sich derzeit im Internet und in der richtigen Welt diverse Menschen empört darüber. Friseurbesuche sind für Frauen teurer als für Männer! Lest nur  z. B. diesen wissenschaftlich äußerst fundierten Beitrag mit der Überschrift "Rosa kostet mehr" im Neuen Deutschland. (Ja, das gibt es noch.) Dienstleistungen gerade im Schönheits- und Pflegebereich kosten für Frauen mehr als für Männer. Nein! Doch! Ohh!

Aber Moment! Wer sagt eigentlich, dass Simone den rosa Rasierer kaufen muss? Warum kauft sie nicht einfach den blauen Rasierer und rasiert sich damit? Egal. Da ist schließlich immer noch die Sache mit dem Friseur. Da kann Simone ja nicht einfach behaupten, sie wäre ein Mann. Da wird sie doch nun wirklich über den Löffel barbiert!

Aber warum ist der Friseur für Simone eigentlich teurer als für Peter? Hat Peter etwa weniger Haare? Nun, das wissen wir nicht. Haben aber vielleicht alle Peters im Schnitt - verzeiht das alberne Wortspiel, liebe Kinder, bei Friseuren liegt das einfach zu nahe - haben also vielleicht die Peters durchschnittlich einfach weniger Haare als die durchschnittliche Simone? Das ist schon möglich. Aber was kann Simone dafür? Oder ist das vielleicht die völlig falsche Frage? Und was ist mit der Partnerschaftsbörse, bei der Peter dreimal so viel bezahlt wie Simone? Warum regt sich darüber niemand auf?

Liebe Kinder! Da hat ein sehr kluger und weithin unterschätzter Mann vor jetzt ziemlich genau 119 Jahren ein großartiges Buch geschrieben. Der Mann hieß Thorstein Veblen (komischer Name) und war ein US-amerikanischer Soziologe und Ökonom. Sein Buch heißt "The Theory of the Leisure Class" (Deutsch: Theorie der feinen Leute, 1899) und da beschreibt er etwas für die Wirtschaftswissenschaft der damaligen Zeit Ungeheures: Manche Menschen geben für eigentlich unsinnige Sachen viel Geld aus. Bis dahin war man nämlich weithin davon ausgegangen, dass der Mensche bei seinen Entscheidungen völlig rational handelte und nannte das auch noch "Homo Öconomicus" - als wäre das eine eigene Gattung Mensch. Obwohl das schon damals gar nicht stimmte, aber das ist eine andere Geschichte.

Der kluge Herr Veblen hat sich so ziemlich als Erster bewusst gemacht, dass der Mensch alles andere als ökonomisch ist. Stellt euch vor! Dass es nämlich einerseits Güter des täglichen Lebens gibt, andererseits aber auch so genannte Luxusgüter. Und während bei den Gütern des täglichen Lebens der objektive Bedarf den Preis bestimmt, gibt es für Luxusgüter gar keinen objektiven Bedarf. Wenn man mit dem Auto (gab es damals noch nicht, ist nur ein Beispiel) von Leipzig nach Karlsruhe fahren möchte, reicht ein Fiat Panda. Warum kaufen die Leute trotzdem einen Porsche, obwohl der genau dasselbe tut, aber das zehnfache kostet?

Das liegt daran, dass einige Sachen für einige Leute einen Wert haben, der weit über den reinen Nutzwert hinausgeht. Der Herr Veblen nannte es "Prestige", aber wir wollen hier mal nicht so etepetete sein und sagen mal ganz ehrlich: Mit dem Porsche zu fahren ist einfach viel, viel geiler als mit dem Fiat Panda. Deshalb bezahlen wir die Differenz gerne, wenn wir das Geld haben.

Der Herr Veblen hat das noch viel differenzierter dargestellt, aber für unsere Zwecke muss das hier so reichen.

Und deshalb kauft Simone den rosa Rasierer statt des blauen und bezahlt auch gerne etwas mehr beim Friseur. Aber beschweren sollte sie sich deshalb nicht.

It's the economy, Stupid!





Dienstag, 19. Dezember 2017

Krawall-Barbie und die 103 Chaoten


Ein knappes halbes Jahr nach den Ausschreitungen aus Anlass des G 20-Gipfels in Hamburg hat die Polizei Hamburg gestern eine Öffentlichkeitsfahndung gestartet. Angeblich soll es die größte Fahndung dieser Art aller Zeiten sein.

Eine Öffentlichkeitsfahndung darf gem. § 131 Abs. 3 StPO durch einen Richter oder durch die Staatsanwaltschaft angeordnet werden; hier soll es nach Angaben der Polizei richterliche Beschlüsse geben. Voraussetzung ist, dass alle anderen Möglichkeiten der Fahndung weniger Erfolg versprechen und die begangene Straftat "von erheblicher Bedeutung" ist. Nach dem Kommentar von Thomas Fischer sollen das Straftaten sein, die eine Strafrahmenobergrenze von über zwei Jahren haben. Das ist z. B. bei Sachbeschädigung (§ 303 StGB) nicht der Fall. Außerdem muss die Maßnahme - wie alle Verwaltungsakte - verhältnismäßig sein.

Auf der Homepage der Polizei sind Filme und Bilder zu sehen. In den wenige Minuten langen Filmen - z. B. von der Überwachungskamera in einem Drogeriemarkt - sind Menschen zu sehen, von denen einige zweifellos auch Straftaten begehen. Des weiteren gibt es - häufig vergrößerte - Fotos bestimmter gesuchter Personen, wobei nicht alle Bilder den Filmausschnitten eindeutig zuzuordnen sind; man weiß also nicht sicher, weshalb die auf dem jeweiligen Foto dargestellte Person gesucht wird.

Da kann man über die Verhältnismäßigkeit sicherlich diskutieren. Vielleicht hätte man vorher auch etwas länger darüber nachdenken sollen, was die Presse daraus machen würde.

So zeigt ein bekanntes täglich erscheinendes Periodikum auf seiner Titelseite heute das Foto einer jungen Frau (blond) im bauchfreien Top mit den Worten: "Die Polizei sucht diese Krawall-Barbie". Etwas kleiner heißt es dann "...und 103 weitere G 20-Chaoten", darüber steht: "So jung, so voller Hass". Diese Form der Verarbeitung ist angesichts der Erfahrungen mit der Tagespresse irgendwie überhaupt nicht überraschend und man kann sich kaum vorstellen, dass derlei Prachtstücke modernen Journalismusses von der Polizei nicht zumindest bewusst in Kauf genommen wurden.

Jeder wird sich dazu seine eigene Meinung bilden müssen.


Mittwoch, 13. Dezember 2017

Strafverteidigung ist Konflikt


"Der Strafprozess ist kein Beliebtheitskontest" schreibt der Kollege Laudon. Er hat das sehr zurückhaltend ausgedrückt.

"Strafverteidigung ist Kampf" heißt es weit martialischer im "Handbuch des Strafverteidigers" von Hans Dahs, einem der seltenen Standardwerke, das es auf dem Gebiet der Strafverteidigung gibt. Der Ausspruch ist dem gesamten Werk vorangestellt und bezieht sich somit auf die gesamte Tätigkeit des Strafverteidigers.

Danach handelte es sich bei dem Begriff der "Konfliktverteidigung" um einen Pleonasmus, eine rhetorische Figur, "die gekennzeichnet ist durch Wortreichtum ohne Informationsgewinn" (Wilhelm Pape, Griechisch-Deutsches Handwörterbuch, 1914, zitiert nach Wikipedia). Wenn jede Verteidigung Kampf bzw. Konflikt ist, dann erübrigt es sich eigentlich, dies durch einen Wortzusatz besonders hervorzuheben.

Tut man es gleichwohl, bringt man damit allerdings zum Ausdruck, dass man meint, es gäbe noch eine andere Art der Strafverteidigung, eine, die ohne den Konflikt auskommt. Friedliche, passive Verteidigung wäre sprachlich aber wiederum ein Oxymoron - ein Widerspruch in sich. Es muss sich nur verteidigen, wer angegriffen wird. Im Strafprozess ist dies die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens, die gleichbedeutend ist mit der Erhebung von strafrechtlich relevanten Vorwürfen gegen den Beschuldigten, Angeschuldigten oder Angeklagten.

Wer gleichwohl von Konfliktverteidigung spricht, der spricht damit dem Beschuldigten (Angeschuldigten, Angeklagten) das Recht ab, sich angemessen gegen die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zu verteidigen und scheint vom Beschuldigten zu erwarten, dass er jede noch so vorläufige oder gar falsche Einschätzung der Ermittlungsbehörden ohne Gegenwehr akzeptiert. Das ist nicht das Prinzip des demokratischen Rechtsstaates, es ist das Prinzip eines totalitären Staates.

Gleichwohl begegnet man dieser Haltung vor Gericht ständig. Der Alltag eines Verteidigers ist geprägt insbesondere von Richtern, die Anträgen oder Erklärungen des Angeklagten mit echtem und ehrlichem Unverständnis begegnen, die aufrichtig verwundert nachfragen, was der Angeklagte denn eigentlich wolle; was er mit seinem Antrag bezwecke, der Sachverhalt stehe doch längst fest. Diese Auffassung ist geprägt von einer Naivität, die angesichts der Aufgabe eines Richters zutiefst verwundern muss, liegt darin liegt doch nichts anderes als die voreilige Absolutisierung des eigenen Vorurteils - das ist genaue Gegenteil dessen, was im demokratischen Rechtsstaat von einem Richter erwartet wird. Erwartet wird die unvoreingenommene Prüfung der Sach- und Rechtslage unter Berücksichtigung sämtlicher subjektiven Rechte des Angeklagten.

Wer daher Verteidigung als Belästigung oder Verschleppung empfindet, der hat kein Problem mit der Verteidigung, er hat ein Problem mit dem demokratischen Rechtsstaat.