Freitag, 1. Oktober 2021

Meinungsäußerungsfreiheitsgesetz, im Grundgesetz verankert


Unter dem Hashtag #allesaufdentisch wurden am 30.09.2021 eine größere Anzahl Videos ins Netz gestellt, in denen jeweils ein Künstler mit einem "Experten" diskutiert. Die alle zu gucken, fehlt mir die Zeit und auch die Geduld, deshalb habe ich mir ein für mich besonders interessant scheinendes Video herausgesucht. Als Rechtsanwalt habe ich mich da natürlich für den Dialog zwischen dem Hamburger "Tatort-Kommissar" Wotan Wilke Möhring und dem Presserechtsanwalt Joachim Steinhöfel entschieden. Man findet es hier

Das Thema des Gesprächs ist "Meinungsfreiheit". Das ist ein großes Thema und von zumindest einem Teilnehmer an dem Gespräch erwartet man von Berufs wegen umfangreiche Kenntnisse darüber: Joachim Steinhöfel führt sich dann auch gleich als derjenige ein, der seit 2018 zahlreiche Prozesse wegen Löschungen und Sperrungen im Internet geführt und die allermeisten davon gewonnen hat.

Da fängt es dann aber auch schon an zu haken: An dieser Stelle fällt Wotan Wilke Möhring ihm ins Wort, damit sei man ja schon beim Thema, man wolle über Meinungsfreiheit und Zensur sprechen. Über Zensur wird man dann doch nicht mehr sprechen, das verkündet Wotan Wilke Möhring gegen Ende des Videos, entweder weil er sich in der Zeit vergaloppiert hat oder weil er es am Anfang schlicht falsch angekündigt hat, man weiß es nicht. Meinungsfreiheit also.

Das ist ein weites Feld, Luise, und es hätte sich angeboten zunächst einmal zu erläutern, was das eigentlich bedeutet, zumal man einen ausgewiesenen Fachmann im Gespräch hat. Aber der macht keinerlei Anstalten, die teilweise arg zusammenhanglose Rede Möhrings zu strukturieren oder in juristisch einigermaßen zutreffende Bahnen zu lenken. Möhring redet von einem "Meinungsäußerungsfreiheitsgesetz", das wir hätten, und das "verankert im Grundgesetz" wäre, und Steinhöfel sitzt daneben und lässt ihn reden. Zu der Vorgängeraktion #allesdichtmachen sagt Möhring, dass sei "ja nicht mal Meinung, sondern Kunst" gewesen, und Steinhöfel lässt auch diese Chance ungenutzt verstreichen, Art. 5 des Grundgesetzes mal zu erläutern. Man mag das für unbedeutende Fehler eines Fachfremden halten - aber warum ergreift Steinhöfel nicht die Gelegenheit, dem Zuschauer zu erklären, worum es eigentlich geht? 

Stattdessen doziert Steinhöfel bald über Hassrede; die Begriffskritik ist einigermaßen berechtigt, aber dann bringt er das Gespräch auf den Hamburger Innensenator, im Internet von einem User als "Pimmel" bezeichnet, was eine Strafanzeige und später eine Hausdurchsuchung nach sich zog. Die Hausdurchsuchung ist hochproblematisch, was aber mit der Meinungsfreiheit nichts nichts zu tun hat. Die Meinungsfreiheit wiederum hat höchstens indirekt etwas mit Youtube oder Facebook zu tun, die einigermaßen willkürlich Beiträge löschen oder Nutzer sperren. Die besagte Durchsuchung hat auch nicht etwa der Hamburger Innensenator angeordnet, sondern ein unabhängiges Gericht, hier aber wird munter weiter der Eindruck erweckt, es wäre die Politik, die in geschützte Rechte eingegriffen hätte. 

Meinungsfreiheit ist ein Grundrecht, ein Recht gegen den Staat, nicht gegen YouTube oder Facebook. Das wäre einigermaßen einfach zu erklären, aber über zwanzig Minuten lang sagt das keiner, sondern zwei unterschiedlich begabte Redner tun so, als wäre Angela Merkel daran Schuld, dass YouTube Beiträge löscht und Andi Grote dafür verantwortlich, dass die Polizei eine Hausdurchsuchung macht. Steinhöfel hat gleich eine ganze Handvoll skandalöser Beispiele, in denen Prominente sich gegen aus ihrer Sicht übergriffige Meinungsäußerungen gewehrt haben, ein Mitglied des Rundfunkrates wird erwähnt, der den Münsteraner "Tatort-Kommissar" Jan Josef Liefers für dessen Beitrag bei #allesdichtmachen kritisiert - das alles soll angeblich die Meinungsfreiheit gefährden. Aber ist nicht gerade das genau die Meinungsfreiheit, von der hier angeblich geredet wird?

An einer Stelle spricht Wotan Wilke Möhring etwas an, das er "Recht auf Widerspruch" nennt und bezieht es ulkigerweise auf sich und seine Äußerungen. Auf die Idee, dass damit eher eine Pflicht gemeint ist, Widerspruch gegen die eigene Meinung zu ertragen, auf diese Idee bringt auch Steinhöfel ihn nicht. Und so empört man sich gemeinsam weiter und merkt nicht, dass man genau das macht, was man vorgibt zu kritisieren.

Dadurch vermitteln beide Diskutanten nicht ganz unerwartet den Eindruck, dass es ihnen eigentlich nicht um die Meinungsfreiheit geht, sondern vielmehr um bestimmte Meinungen, die sie gerne noch häufiger in der Öffentlichkeit sehen würden, die außer ihnen aber nicht sehr viele Menschen vertreten. Das ist dann vielleicht doch nur Demokratie.

Wer etwas über Meinungsfreiheit und ihre Grenzen lernen möchte, sollte sich dieses Werk sparen und lieber ein beliebiges Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 5 GG lesen. Vielleicht werden ihm (m/w/d) dann die Augen aufgehen.