Wenn gegen mehre
Aber schon die Terminsabstimmung nur mit mehreren Verteidigern gestaltet sich mitunter schwierig. gibt es doch unter den Verteidigern wiederum einige, die in mehreren Großverfahren zugleich verteidigen. Das Gericht macht dann manchmal einen nullten Verhandlungstag, zu dem es nur die Verteidiger lädt, um mit denen die Termine abzustimmen.
Seit nunmehr zehn Tagen habe ich eine solche Anfrage vorliegen. Mir wurden zwei alternative Terminsvorschläge unterbreitet, zu denen Termine abgestimmt werden könnten, verbunden mit der Frage, an welchem der beiden Tage ich es terminlich denn einrichten könne, mit den anderen Verteidigern Termine abzustimmen. Ich konnte an beiden Terminen und habe dies dem Gericht sogleich mitgeteilt.
Seither habe ich vom Gericht nichts mehr gehört. Ich weiß also nicht, ob der Termin zur Terminsabstimmung nun am ersten oder am zweiten Termin oder aber an einen dritten, noch nicht abgestimmten Termin stattfinden wird. Dafür, dass der erste der vorgeschlagenen Termine bereits übermorgen ist, ist das recht wenig.
Das Ergebnis dieser Vorgehensweise des Gerichts ist also, dass ich jetzt zwei Termine - mit Bleistift - in meinem Kalender stehen habe, von denen ich nicht einmal weiß, ob auch nur einer stattfindet. Das mach die Situation nicht besser, sonders verdoppelt das Terminselend.
Ob und wann sich wohl vom Gericht jemand meldet und mitteilt, ob und welcher Termin nun stattfindet? Oder aber ob sich überhaupt keiner meldet und dann keiner weiß, ob und welcher Termin stattfindet?
Alles ist möglich.
Dafür ist der Termin ja auch zur nullten Stunde. Vielleicht.
AntwortenLöschenMuss man zu Terminen vor Gericht nicht (rechtzeitig) geladen werden?
AntwortenLöschenEinen Antrag auf Erteilung eines Antragsformulars ... :)
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