Ich erinnere mich an meine Referendarszeit beim Landgericht in Strafsachen, da zeigte mir mein Ausbilder ganz stolz einen fast aktuellen Kommentar, mit dem er arbeitete. Was das Besondere an dem eigentlich unscheinbaren Buch war? Er hat es mir erzählt. Er hatte es selbst gekauft. Von seinem eigenen Geld.
Natürlich nicht ohne ausgiebig darüber zu klagen, wie schlecht die Ausstattung der Gerichte sei.
Als ob es besonders bemerkenswert wäre, dass ein Richter sich anhand aktueller Literatur vom aktuellen Stand der Rechtsprechung in Kenntnis setzte. Immerhin hing von seinem Urteil manches Mal ab, ob der Angeklagte den Vollzug einer Freiheitsstrafe zu erwarten hatte oder nicht. Als ob nicht jeder halbwegs seriöse Verteidiger seine Literatur regelmäßig auf den aktuellen Stand bringen müsste, ohne dass ihm jemand die Anschaffung finanzierte. Als ob man nicht von einem Richter erwarten könnte, dass er selbstverständlich ein Eigeninteresse daran hat, das Recht richtig anzuwenden. Dieses Interesse hatte dieser Richter offenbar, wenn auch die Selbstverständlichkeit seines Handelns ihm möglicherweise nicht ganz bewusst war. Immerhin.
Bei anderen Richtern sieht das auch schon mal anders aus. Man lese die Beiträge der Kollegen Siebers und Ferner. Aber wenn einem
Schlimm. Aber zum Glück lange her: Heute haben auch die Richter Zugriff auf beck-online (jedenfalls in meinem Bundesland), und gut ist's.
AntwortenLöschenMindestens ergänzend sollten Sie deshalb in diesem Sinne mal ans Ärzteblatt schreiben. Erschreckend viele Ärzte behandeln ihre Patienten nämlich mit den ihnen vom Krankenhausträger zur Verfügung gestellten veralteten Apparaten, ohne auch nur auf die Idee zu kommen, aus ihren bekanntlich reichlich vorhandenen (insbesondere weit über R 1 hinausgehenden) Privatmitteln endlich neue zu kaufen.
Ich gehöre zu den verbeamteten Idioten, die regelmäßig die leider nicht über beckonline, juris und jurion erhältliche Fachliteratur zu großen Teilen aus eigenen Mitteln bezahlen. Dabei haben sich, soviel ist richtig, über beckonline, juris und jurion die Zugriffsmöglichkeiten auf Rechtsprechung und Literatur entscheidend verbessert; leider gilt das nicht für jedes Rechtsgebiet. Und, wie Sie selbst wissen, Kommentare, Handbücher und besonders brauchbare Kurzlehrbücher mit Checklisten etc können verd... teuer sein, und wenn man Pech hat und innerhalb kürzester Zeit mehrfach das Dezernat wechselt, können da schön erkleckliche Sümmchen zusammenkommen, die sich allerdings immerhin bei der Steuerrückzahlung angenehm bemerkbar machen, trotzdem aber monatlich fehlen.
AntwortenLöschenVielleicht sollten Sie bei der Monierung, dass es nicht selbstverständlich sei, die Fachliteratur selbst zu kaufen, auch in Betracht ziehen, dass der einzelne Richter, anders als ein selbstständiger Anwalt, keinen eigenen Betrieb führt, sondern nur Bestandteil eines Betriebes ist. Der Vergleich mit dem Selbstständigen hinkt; mE wäre hinsichtlich der Ausstattung mit den für die Arbeit erforderlichen Mitteln der Vergleich mit dem Arbeitnehmer fairer. Der Groll kommt vielleicht auch daher, dass viele, jedenfalls in meinem Bundesland, den Eindruck haben, dass die Politik dazu tendiert, etwa aufgrund des Wegradierens von Serviceeinheit-Stellen, mit sanftem Zwang den einzelnen Richter/Rechtspfleger zu einem selbstständigen Betrieb innerhalb der Gesamtorganisation machen zu wollen: er/sie schreibt alles selbst, kauft sich selbst die Arbeitsmittel und beutet seine Arbeitskraft so lange aus, bis die Akten eines Tages wieder aus dem Büro verschwunden sind (während gleichzeitig die zeitlichen Vorgaben, innerhalb derer ein durchschnittliches Verfahren zu erledigen sein soll, immer kürzer werden und statistisch kein Problem mit immer längeren Arbeitszeiten erkennbar ist).
Natürlich gilt nicht für alle Kollegen, dass sie diese Vorgaben mitmachen. Manche wehren sich aus Überzeugung, manche eventuell aus eher egoistischen Gründen, ebenso wie sich die Arbeitnehmer in der privaten Wirtschaft mal mehr, mal weniger erfolgreich darüber ärgern, dass die Arbeitszeit- und Gehaltsspirale zu Gunsten der Leistungsfähigkeit der Betriebe immer zu Ungunsten der Arbeitnehmer weitergedreht zu werden scheint. Und natürlich gibt es auch wenig engagierte Richter, ebenso, wie es Anwälte gibt, deren Kompetenz und Engagement im Vergleich zu anderen geringer deutlich geringer zu sein scheint. Aber viele, gerade die jüngeren Kollegen, hängen sich da voll rein. Und am Ende renommiert dann der Betrieb, der einen in der täglichen Arbeit manchmal ganz schön im Stich lässt, dann mit den aus seiner Sicht guten und hervorragenden Ergebnissen der Rechtspflege, während die Anwälte, aus ihrer Sicht wiederum zu Recht, den Fokus auf miese Arbeit legen (sich selbst aber häufig stark gegen automatische Rückschlüsse von miesen Arbeitsergebnissen auf mangelnde Kompetenz und Engagement wehren...;)) Und natürlich dominieren in den Anwaltsblogs - zu Recht - die miesen richterlichen Arbeitsergebnisse und die fragwürdigen richterlichen Einstellungen/Weltanschauungen. (Der Eintrag "Habe gekämpft, aber leider verloren, Verhandlung und Urteil okay" würde wohl kaum Neuigkeitswert und Aufmerksamkeit verheißen).
Aber vielleicht sollten ja gerade die Leute, die den Justizbetrieb neben den darin unmittelbar Beschäftigten am besten kennen, auch ein bißchen darüber schreiben, was der einzelne Richter ändern kann und was eben nicht. Und vielleicht auch Verständnis dafür haben, dass der Einzelne nicht alles durch Arbeitskraft und finanzielle Einbußen ausbügeln kann, was insgesamt schief läuft. Der Vergleich mit veralteten Geräten in Krankenhäusern meines Vorredners ist nicht so verkehrt.
PS: Ja, ich bin Richter, habe aber Urlaub.
Sehr geehrter Herr Kollege Nebgen,
AntwortenLöschenes mag selbstverständlich sein, dass ein Richter sich fortbildet. Es sollte auch selbstverständlich sein, dass der Staat die Fortbildung seiner Richter fördert und für eine ordnungsgemäße aktuelle Ausstattung der Gerichte sorgt. Aber dass ein Richter sich als Beamter im Dienste des Staates sein Arbeitsmaterial selbst besorgt und aus eigener Tasche bezahlt, dass ist m.E. ganz und gar nicht selbstverständlich. Was kommt denn als Nächstes? Muss der Rettungssanitäter aus eigener Tasche neues Verbandsmaterial kaufen, wenn sein Arbeitgeber das abgelaufene Zeug nicht ersetzt? Der Feuerwehrmann selber die Wartung des Einsatzfahrzeugs bezahlen? Dass wir als selbständige Unternehmer unser Arbeitsmaterial selbst kaufen, können Sie wohl für Beamte und Angestellte nicht legitimer Weise als Vergleichsmaßstab nehmen (oder verzichten Sie etwa darauf, Ihre Literatur als Betriebsausgaben abzusetzen, weil es ja selbstverständlich ist, dass ein Jurist sich fortbilden muss?)
Ich glaube hier sind 2 Dinge grundsätzlich zu unterscheiden. Zum Einen die Ausstattung der Gerichte und die Verfügbarkeit von Literatur. Daß das eine Selbstverständlichkeit ist wird niemand bestreiten.
AntwortenLöschenZum Anderen der Wille sich fortzubilden und das Recht auch richtig anzuwenden. Wenn es bereits daran scheitert hilft auch die beste Ausstattung nichts.
Und ja, ich kenne leider auch solche Exemplare von Richtern wobei ich den Eindruck habe daß sich darunter überwiegend Frauen finden - kann mich aber täuschen; das soll nicht frauenfeindlich sein. Es ist nur der Eindruck den ich gewonnen habe.