Freitag, 25. Juni 2010

Sterbehilfe ist erlaubt

Ich glaube, heute hat der zweite Senat des BGH ein sehr schönes Urteil gesprochen, dessen ausführliche Begründung ich mit Spannung erwarte. Der Sachverhalt wurde ja z. B. hier schon öfters behandelt.

Insbesondere auf die Ausführungen zur - meines Erachtens völlig unsinnigen - Unterscheidung von Tun und Unterlassen bin ich gespannt. In der Pressemitteilung ist von der "nur an den Äußerlichkeiten von Tun und Unterlassen orientierten Unterscheidung" die Rede.

Das hört sich sehr vernünftig an. Muss man ja auch mal sagen.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen