Montag, 8. August 2016

Pauschal plausibel


Der Kollege Siebers meint, für schlechte Strafrichter scheine es schlechte Fortbildungen zu geben. Dort lerne man z. B, dass man die Wahrheit stets daran erkenne, dass sie nicht wie eine Lüge aussehe, weil der durchschnittliche Lügner ganz anders gelogen hätte. Ich habe das jetzt mal sehr verkürzt zusammengefasst.

Ich bin fest überzeugt, solche Fortbildungen gibt es tatsächlich. Dort wird unter anderem auch gelehrt, wie man seine auf keinen objektiven Grundlagen ruhende Überzeugung (§ 261 StPO), so begründet, dass sie rein zufällig stets die für den Angeklagten ungünstigste aller Möglichkeiten zu stützen vermag.  Das Gericht muss seine unhaltbaren Überzeugungen - so sie rechtsmittelfähig sind - nämlich auch noch begründen (§ 34 StPO). Eigentlich stellt das natürlich einen ungehörigen Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit dar, aber was muss man sich von der Politik nicht alles aufbürden lassen, so als Richter. Da muss man gegensteuern.

Das Zauberwort, auch den größten Unfug zu begründen, heißt "Plausibilität". Was einem nicht gefällt, ist einfach "nicht plausibel", was man gerne hätte, ist "nur auf diese Weise plausibel". Wann immer man dieses Signalwort im Plädoyer der Staatsanwaltschaft oder in der Urteilsbegründung hört, man kann mit Sicherheit davon ausgehen: Jetzt kommt bodenloser Unsinn.

Der (Entlastungs-)Zeuge will den Angeklagten zur Tatzeit andernorts gesehen haben? - Unplausibel. Warum sollte der Zeuge ohne Anlass ausgerechnet den Angeklagten erkannt haben? Außerdem ist er doch kurzsichtig.

Der (Belastung-)Zeuge will den Angeklagten erkannt haben, obwohl es Nacht war, er kurzsichtig ist und den Angeklagten niemals zuvor gesehen hatte? - Absolut plausibel. Schließlich hat der Belastungszeuge sich besondere Mühe gegeben, sich das Gesicht zu merken. Außerdem: Dunkel war es für den anderen ja auch. Und gerade Gesichter, die man noch nicht kennt, merkt man sich doch besonders gut.

"Plausibiliät" ist vor Gericht die Allzweckwaffe für alles, was sich sonst nicht begründen lässt, meist, weil es einfach auch nicht stimmt.

Achten Sie mal darauf.




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