Freitag, 12. August 2016
Amt und Würden
Mit Ämtern haben ihre Inhaber mitunter so ihre Schwierigkeiten. Dabei sollten sie als Amtsträger es eigentlich am besten wissen. Zwei Beispiele:
Kollege Flauaus begegnete vor Gericht einer Staatsanwältin, die auf der korrekten Anrede "Oberstaatsanwältin" bestand. Das ist menschlich kleinkariert in einem Maße, dass man die Karos kaum mehr zählen kann, vor allem aber ist es inhaltlich falsch.
Die Dame agiert als Vertreterin ihrer Behörde, der Staatsanwaltschaft. Da ist "Staatsanwältin" die völlig korrekte Anrede, "Vertreterin der Staatsanwaltschaft" müsste es ganz korrekt heißen, aber das klingt etwas arg holprig. Frau Oberstaatsanwältin verwechselt offenbar ihre Funktion mit ihrem Dienstgrad - letzterer mag ihr innerliche Genugtuung bereiten, Gegenstand der Anrede ist er nicht, insbesondere dann nicht, wenn man ihn gar nicht kennt.
Der zweite Fall ist etwas komplizierter: Der Sohn des thüringischen Justizministers hat ein Problem mit seinem Zeugnis, das nicht erteilt werden sollte, angeblich auf Weisung des Bildungsministeriums entgegen einer früheren, ausdrücklichen Zusage. Da hat Papa kurzerhand beim Ministerium angerufen (?) und nachgehakt. Dafür wird ihm jetzt Amtsmissbrauch vorgeworfen. Ob der thüringische Justizminister zur Herbeiführung einer ihm positiven Entscheidung wirklich sein Amt genutzt hat, wird man wohl detailliert zu prüfen haben, konkrete Anhaltspunkte hierfür finden sich in der Presseberichterstattung nicht.
Natürlich wussten die Beteiligten, mit wem sie es zu tun haben, aber sollte ein Justizminister wegen seines Amtes privat schlechter gestellt sein als andere? Die dürfen schließlich auch bei der Behörde anrufen und sich beschweren. Jedenfalls am Problem vorbei geht dabei der Vorwurf, es hätte doch seine Frau sich an die Behörde wenden können. Damit drückt man sich allenfalls um eine Beantwortung der Ausgangsfrage: Sollte Papa sich nicht beschweren dürfen, nur weil er Minister ist?
Das wird man nur mit sehr viel Fingerspitzengefühl beantworten können.
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen