Dienstag, 14. Oktober 2014

Kein Recht nirgends


Es war einmal in Kanada, da gab es eine Firma, die bot über das Internet Filme an, von denen einige auch kinderpornographische Inhalte enthielten, aber eben nicht alle. Weil das teilweise verboten ist, kam es zu einem "koordinierten Verfahren" der Toronto Police-Child Exploitation Section und dem United States Postal Inspection Service: dem "Project Spade". Dessen prominentester Betroffener bislang ist der Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy.

Im Rahmen dieses "koordinierten Verfahrens" wurden diverse Daten von Kunden ermittelt, die von dieser Firma Filme bezogen hatten, von denen einige vielleicht kinderpornographische Darstellungen enthalten haben könnten. Die Kundendaten wurden dann an das BKA weiter gegeben, das gegen diese Kunden flächendeckend Ermittlungsverfahren einleiteten.

In einem Verfahren, das ich bei mir führe, stellte die zuständige Staatsanwaltschaft fest, dass der Kunde lediglich einen einzigen Film bezogen hatte, der obendrein keinen strafrechtlich relevanten Inhalt hatte.

Aber dabei muss man es ja nicht bewenden lassen. Die Staatsanwaltschaft sandte die Akte gleichwohl an die Polizei mit der Bitte um verantwortliche Vernehmung des Beschuldigten, der ja gar keiner Straftat verdächtigt war. Gleichwohl bestehe "ein geringer Anfangsverdacht", woher auch immer der hergeleitet worden sein mag. Man weiß ja nie. Die Vernehmung solle daher als "eine Art Gefährderansprache" geführt werden. Die zaghafte Formulierung mag andeuten, dass dem  Staatsanwalt dabei selbst nicht ganz wohl gewesen sein mag. Die Gefährderansprache ist ein - umstrittenes - Instrument aus dem Polizeirecht, dass ausschließlich der Prävention dient. Eine Anordnungsbefugnis der Staatsanwaltschaft besteht nicht.

Die verantwortliche Vernehmung als Gefährderansprache ist also in etwa so, als wenn der Pastor den Küster anweist, die Predigt am Sonntag als Polizist verkleidet zu halten.


2 Kommentare:

  1. Nett, dass Sie versuchen Ihren Mandanten in ein so günstiges Licht zu tauchen.

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  2. Jeder deutsche "Internet-Besitzer" hat Zugriff auf eine Milliarde kostenloser Pornofilme. Manche bestellen trotzdem lieber konspirativ und teuer "legales Material" in Kanada, weiß der Teufel warum.

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