Mittwoch, 29. Oktober 2014

Taten ohne Grund


Bei einer im Ergebnis eher unspektakulären Strafverhandlung ist die Beweisaufnahme geschlossen und die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft beginnt ihren Schlussvortrag. Beweiswürdigung und rechtliche Einschätzung verlaufen eher schleppend, dann aber hebt sie an, um zu den Strafzumessungsgründen zu sprechen.

Für den Angeklagten spreche wenig, gegen den Angeklagten aber sei unbedingt strafschärfend zu werten, dass er die Tat ohne Grund begangen habe.

Nun sind die Strafzumessungsgründe derjenige Teil der Argumentation, der wie kein anderer von subjektiver Wertung geprägt wird. Die meisten Dinge kann man nämlich so oder so sehen. Wenn jemand aus Hass einen anderen schlägt, wirkt der Hass dann strafschärfend oder strafmildernd? Hat der Täter weniger Schuld auf sich geladen, weil er ja voller Hass war und seine Aktionen nicht hinreichend kontrollieren konnte, oder hat er mehr Schuld auf sich geladen, weil die Motivation seiner Tat zusätzlich zu missbilligen war? Das können sie argumentieren, wie sie wollen, heraus kommt immer das, was sie gerne hätten. Leider glauben die meisten die Staatsanwälte, ihre Meinung wäre die einzig denkbare.

Was aber ist , wenn jemand eine Tat ohne Grund begangen hat? Dann hätte die Staatsanwältin eine wissenschaftliche Sensation entdeckt und wäre reif für den Nobelpreis. Denn nichts geschieht ohne Grund ("nihil fit sine causa"). Diesen "Satz vom zureichenden Grunde" kannten schon die alten Griechen, die Staatsanwaltschaft kennt ihn offenbar nicht. Einen Grund wird es geben, die Staatsanwaltschaft kennt ihn vielleicht nur nicht. Dann müsste sie ihn suchen. Dazu scheint man aber keine Lust gehabt zu haben. Vielleicht ist der Grund auch unerheblich; warum aber erwähnt man ihn dann?

Das werden bestimmt wieder etliche Gemüter spitzfindig finden, aber das ist es nicht. Für die Rechtsfindung ist es essentiell, das man weiß, was man sagt und dies hinreichend begründet. Diese Staatsanwältin hat nichts davon getan. Entweder sie meint ihre Worte ernst, dann muss man sich davor fürchten, was sie vielleicht noch so alles meint - oder sie meint etwas völlig anderes, dann muss man sich fragen, warum sie das dann nicht sagt. Schlimm wäre beides.



2 Kommentare:

  1. "Ohne Grund" dürfte die Vereinfachung für Gründe wie: "aus Frust", "hat mich angeguckt", "schlechte Laune" oder ähnlichem sein.
    Verständlich, aber eben nicht korrekt.

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  2. Übersetzung dessen was der Rechtsanwalt eigentlich sagen wollte: "Ich konnte für meinen Mandanten beim besten Willen nichts Gutes rausholen. Daher muss ich zu solchen Spitzfindigkeiten greifen und bei der Staatsanwältin Wortklauberei betreiben, weil mir sonst nichts besseres eingefallen ist."

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