Dienstag, 28. Oktober 2014

In Deutschland zuhause, fremd in der Welt


In Hamburg hat offenbar eine Rechtsanwältin damit geworben, dass sie auch Vertretungen in anderen - namentlich genannten - Städten übernehme. Das ist ein wertvoller Hinweis, könnte man meinen. Denn viele Mandanten sind immer noch der irrigen Ansicht, es gebe örtliche Beschränkungen bei Rechtsanwälten. Früher gab es die tatsächlich, aber das ist lange her. Zehn Jahre etwa.

Ein Kollege meinte aber, da würde mit einer Offensichtlichkeit geworben und hat die Kollegin abgemahnt. Außerdem erwecke sie den irrigen Eindruck, sie unterhalte in den genannten Städten eine Zweigniederlassung. Dieser Eindruck soll angeblich durch die Mitteilung entstanden sein, dass man auch Mandate aus diesen Städten annehme.

Das ist fern liegend, könnte man meinen. Anderer Ansicht: das Landgericht Hamburg. Das hat der Klage stattgegeben. Da staunt der Fachmann, der Laie wundert sich.




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