Montag, 15. November 2010

Es gibt keine straffälligen Polizisten. Punkt.

Vor einigen Jahren bekam ich Kenntnis von einem Vorgang in einem nördlichen Bundesland. Ein Mandant war auf seinem Motorrad von einem Kraftfahrzeug erfasst worden, dessen Fahrer die Vorfahrt missachtet hatte. Der Mandant hatte dabei schwerste Verletzungen erlitten, die eine dauerhafte Behinderung zur Folge hatten.

So weit, so traurig. Aber das Unfallfahrzeug war kein gewöhnliches Fahrzeug. Es war ein Polizeifahrzeug. Und deshalb weigerten sich die von Unfallzeugen herbeigerufenen Kollegen schlichtweg, den Unfall aufzunehmen. Es gab kein Unfallprotokoll, es wurde keine Akte angelegt. Der Notarzt wurde von Zeugen gerufen.

Die Polizei rückte mitsamt den Unfallfahrern und deren Fahrzeug wieder ab. Es wurde nie geklärt, um welches Polizeifahrzeug es sich gehandelt hatte und wer Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt geführt hatte. Schadenersatz oder Schmerzensgeld bekam der Mandant nicht, weil der Unfallgegner nicht ermittelt werden konnte. Die Führung der Polizei weigerte sich hartnäckig, irgendwelche Daten herauszugeben.

Ich erinnere mich an einen Vorfall in Hamburg vor etwa fünfzehn Jahren, bei dem ein Journalist am Rande einer Kundgebung mit dem mittlerweile verstorbenen Jörg Haider von einer ganzen Polizeimannschaft invalid getreten oder geschlagen wurde. Die Täter konnten nie dingfest gemacht werden, weil die Polizei sich weigerte, die Namen der eingesetzten Beamten preis zu geben. Wenn ich mich richtig erinnere.

Und jetzt behauptet der Sprecher des Sachsen-Anhaltinischen Innenministeriums, es gäbe keine Notwendigkeit zur Kennzeichnung von Beamten, weil noch nie ein Strafverfahren daran gescheitert wäre, dass man einen Beamten nicht hätte identifizieren können. So liest man zumindest hier.

Dazu fällt einem nichts mehr ein. Zumindest nichts, das nicht gleichzeitig einen Straftatbestand erfüllen würde.

9 Kommentare:

  1. Das erste Beispiel behandelt doch gar kein Strafverfahren (zumindest nicht nach der Schilderung) und im zweiten Beispiel kann man nicht erkennen, dass eine Kennzeichnung im Strafverfahren weitergeholfen hätte, weil nicht klar ist (bzw. zumindest nicht klar wird), ob und wie der Täter aus einer größeren Gruppe heraus hätte festgestellt werden können. Gibt es Videoaufnahmen zu dem Vorfall? Oder denken Sie an § 231 StGB?

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  2. @BV: Gefühlte Rechtslage? Sofern der Fahrer des Polizeifahrzeugs die Vorfahrt missachtet hatte, dürfte hier zumindest eine fahrlässige Körperverletzung in Frage gekommen sein. Im zweiten Fall kommt neben § 231 StGB auch eine gemeinschaftliche, gefährliche KV in Frage.

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  3. Ich selbst bin einmal auf dem Motorrad von einem Streifenwagen ohne Einsatz in einer einspurigen Kurve mit überhöhter Geschwindigkeit überholt und dabei gerammt worden.
    Bei der Unfallaufnahme wurde ICH als Verursacher beschuldigt, weil ich ja als zweispuriges Fahrzeug am rechten Rand hätte fahren müssen (was lernen die eigentlich in der Ausbildung...?).

    Fazit eines beschädigten Motorrades, beschädigter Schutzkleidung, einem gebrochenen Schlüsselbein und 2 Jahren Hickhack: Eine "Entschädigung" von 250DM ohne Anerkennung einer Schuld etc. blabla.

    Der Anwalt meinte resignierend, das ich froh sein könnte, das sich überhaupt etwas bewegte. Das hätte auch noch 10-20 Jahre zwischen den Behörden hin- und hergeschoben werden können.

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  4. @BV: Von dem Fall mit dem verletzten Journalisten gibt es von der fraglichen Szene sogar ein Video, welches (ich glaube bei Spiegel TV) im Fernsehen gezeigt wurde: Eine Gruppe von Polizisten (mit Anzug und Helm für Demo gerüstet und demenstsprechend schlecht zu identifizieren) steht im Kreis um einen auf dem Boden liegenden Menschen (ich meine, das war der besagte Journalist) bzw. zwei oder drei Mann knien sogar auf der Person. Von der liegenden Person guckt nur der Kopf zwischen den Beinen der Beamten heraus. Von den Beamten sieht man nur die Rücken und Helme, keine Gesichter. Der liegende Mann ruft noch sowas wie "Hey, ich wehre mich doch gar nicht. Hey! Aufhören! Hey...? Hey... Heeyyyy! AAAAAAAAAAAAAAAUUUUAAAAAA!" Das war der Moment, als ihm der Fuß gebrochen wurde. Und während man das schmerzverzerrte Gesicht des Verletzten sieht, wie er entsetzt direkt in die Kamera guckt, wird einem als Zuschauer plötzlich klar, wie eiskalt und gezielt diese Aktion der beteiligten Beamten war. Aus dem Kommentar zu den Bildern erfhährt man dann noch, dass es sich vermutlich um eine Racheaktion für einen kritischen Artikel über die Polizei gehandelt hätte. Wer daran beteiligt war, wurde nie bekannt, glaube ich.

    Nicht falsch verstehen: Ich bin weder Verschwörungstheoretiker noch habe ich grundsätzlich was gegen die Polizei. Im Gegenteil! Ich mag die Jungs sogar. Nur bin ich nicht so naiv zu glauben, dass da nur Engel arbeiten. Deswegen sehe ich durchaus eine Veranlassung für die Kennzeichnung von Beamten.

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  5. Hach wie schön, das Internet vergisst nichts:
    https://derpranger.org/index.php/mishandlungsfall-oliver-nes-bgh-freispruch-fur-polizeitater/

    Aber (und das ist auch in anderen Quellen nachzulesen) die beteiligten Beamten konnten (auch ohne Kennzeichnung) identifiziert werden. Gebracht hat es nur nichts.

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  6. Der Journalist rief noch so etwas wie "Ich bin Journalist! Ich bin Journalist"

    Das glaubte ihm der Vorsitzende des anschließend eingesetzten Untersuchungsausschusses, Prof. Karpen, wohl nicht. Er kommentierte dies jedenfalls mit der "geschmackvollen" Bemerkung: Ich lauf ja auch nicht durch die Stadt und schrei "Ich bin Professor, ich bin Professor" wtf!

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  7. @ Anonym: Herr Professor Karpen ist zwar nicht "Ich bin Professor" schreiend durch die Straßen gelaufen, aber viel hat dazu nicht mehr gefehlt. Ich erinnere mich mit Grausen an seine Vorlesungen.

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  8. Ist doch nichts neues. Das ist Straßenverkehr. Es geht noch besser: Strafrecht:
    In der Folterzellensache auf meiner HP, habe ich aufgezeigt, dass der Polizeibeamte, der eine Woche nach dem Vofall, die Anzeige aufnahm, sich ebenfalls WEIGERTE, meine Anzeige dahingehend aufzunehmen, dass ich keine Notarztbehandlung bekam, dass die Angelegenheit von der JVA ganz brutal vertuscht wurde und der ärztlicghe Dienst der JVA mit einfachem 'mauern', geschützt wurde.

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  9. wie hoch ist die straffälligkeit durch beamten ???????
    ( mord, bankräuber, kinderschänder, überfälle ect.?????)

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