Mittwoch, 29. April 2015

Hier spart der Staat nicht


Der Kollege Hoenig berichtet hier von einem Beispiel, wie geizig der Staat ist. Das kann man sicherlich so nicht verallgemeinern. Denn der Staat kann auch großzügig sein:

Es war einmal ein Strafverfahren vor der Großen Strafkammer gegen fünf Angeklagte, allesamt der deutschen Sprache nicht mächtig, was einigen  zusätzlichen Übersetzungsaufwand mit sich bringt. Nach zwanzig Verhandlungstagen erkrankte einer der Angeklagten und wurde für einige Tage verhandlungsunfähig.

Was macht das Gericht? Es unterbricht nicht etwa die Hauptverhandlung für einige Tage - 30 hätte man maximal gehabt - sondern trennt das Verfahren gegen den erkrankten Angeklagten ab, angeblich aus Gründen der "Beschleunigung". Fortan wird das Gericht also dasselbe Verfahren zweimal führen, einmal gegen die verbleibenden Angeklagten und einmal gegen den "abgetrennten" Angeklagten. Das ist ein Luxus!

Sämtliche auch den "abgetrennten" Angeklagten betreffenden Beweise werden zukünftig doppelt erhoben werden müssen. Alle Zeugen dürfen zweimal erscheinen, alle Sachverständigen ebenso. Wo die zusätzlichen Verhandlungstage herkommen sollen, weiß niemand, denn das Gericht hat schon im Ausgangsverfahren zeitweise vier von fünf Werktagen in der Woche mit Terminen belegt.



1 Kommentar:

  1. na ja; zweimal führen? wenn man nicht abgetrennt hätte, dann hätte man für die 20 HV-Tage, die man bereits gebraucht hatte, noch einmal die Gebühren für alle fünf Verteidiger zahlen müssen, so aber nur für einen. Oder?

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