Donnerstag, 4. Dezember 2014
Mandantentypen: Der Sparfuchs
Nachdem wir hier und hier bereits den Zauderer kennen gelernt haben, begegnet uns heute der Sparfuchs. Weil der Sparfuchs sich irgendwie auch als Schlaufuchs empfindet, hat er eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen.
So kommt er beim Anwalt an. Der Sparfuchs hat ein kompliziertes Problem mit vielen rechtlichen Facetten, das er gerne lang und ausführlich schildert. Er ist ja rechtsschutzversichert, wie er eindrucksvoll versichert. Seit gestern, wie sich bei der Gelegenheit gerne herausstellt. Den Hinweis des Anwalts, dass das dann wohl nichts würde mit der Deckungszusage, überhört der Sparfuchs, um mit der ausladenden Schilderung seines Problems fortzufahren. Je nach Länge des anwaltlichen Geduldsfadens kann dieses Mandat danach noch Stunden, Wochen oder Monate fortdauern, am Ende steht unweigerlich eine Rechnung.
Eine Rechnung, die der Sparfuchs nicht bezahlt. Schließlich ist er ja rechtsschutzversichert. Häufig fragt der Sparfuchs dann auch noch den Anwalt, wozu er denn dann eine Rechtsschutzversicherung habe, wenn die doch nicht zahle. Seinen Versicherungsvertrag gelesen hat der Sparfuchs nicht. Sich vorher beim Versicherer erkundigt hat er auch nicht. Das kann doch eigentlich auch gleich noch der Anwalt machen, schließlich ist er ja rechtsschutzversichert, der Sparfuchs.
Solche Mandate sind überaus unerfreulich und jeder Rechtsanwalt tut gut daran, sie schnellstmöglich zu beenden.
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Warum lassen Sie sich nicht einen passenden Vorschuss geben und weisen darauf hin, dass der Mandant seine Ansprüche gegenüber der Versicherung abrechnen kann? Mit passendem Vorschuss ist alles prima. Und wenn der Mandant den nicht leisten kann/will, ist er eben kein Mandant.
AntwortenLöschenOhne Schuß kein Jus.
AntwortenLöschenGeheimtipp: "Verschwörungstheroretiker" behaupten steif und fest, daß für solche Fälle ein gewisser § 9 RVG erfunden worden sein soll.
AntwortenLöschenHerr Nebgen, wenn Sie ein dermaßen schlechtes Bild von Mandanten, Kollegen, Richtern, Staatsanwälten haben: Warum suchen Sie sich nicht einfach einen anderen Beruf?
AntwortenLöschenHerr Nebgen kann nichts anderes.
AntwortenLöschenDie Kommentare hier sprechen für sich. Nichtzahlende Mandanten sind für Rechtsanwälte ein ähnlich großer Frust wie Ladendiebe für Händler.
AntwortenLöschen"Vorschuss" von einem RSV-Mandanten geht nicht - kann man ihm nicht verkaufen. Ich unterbreche in der Regel das Gespräch und rufe die Rechtsschutzversicherung zwecks Deckungszusage an. Sagt Sie nein, teile ich dies dem Mandanten sofort nebst den vorausichtlichen Kosten mit. Und bevor der Mandant mir nicht sagt, dass er dann selbst zahlt, lasse ich ihn auch nicht weiter erzählen.
Prinzip: sei gegenüber dem Mandanten in der Kostenfrage hart - dann weiß er, dass Du auch gegenüber der Gegenseite nicht minder hart sein wirst. Wer sich von dem Mandanten bei der Kostenfrage um den Finger wickeln lässt, der wird dies auch bei der Gegenseite tun.