Montag, 29. Juli 2013

Solche Leute zu verteidigen gehört sich nicht


Wie der Presse zu entnehmen ist, verlässt die Rechtsanwältin Anja Sturm "ihre" Kanzlei in Berlin. Zwar "verliert" sie nicht ihren Job, wie die WELT schreibt, immerhin aber wechselt sie die Stadt. Das ist bitter.

Hintergrund ist augenscheinlich der Umstand, dass Anja Sturm eine der Verteidigerinnen der Hauptangeklagten im NSU-Prozess ist. Damit war Kollegin Sturm zuvor auch schon bei der Vereinigung Berliner Strafverteidiger angeeckt, bei der sie erfolglos für den Vorstand kandidiert hatte. Man habe ihr zu verstehen gegeben, es "gehöre sich nicht, Neonazis zu verteidigen". Rechtsanwälte, die sich derart äußern, haben ihren Beruf nicht verstanden; das wird man leider sagen müssen. Näher muss man darauf wohl nicht eingehen. Rechtsstaat und so.

Deutlich komplizierter liegt die Situation allerdings bei der Bürogemeinschaft, aus der Kollegin Sturm jetzt ausscheidet. Man wird den Kollegen unterstellen dürfen, dass sie sich mit der Problematik etwas intensiver auseinandergesetzt haben. Hier geht es nicht um Moral, sondern (auch) um wirtschaftliche Gesichtspunkte.

Eine Rechtsanwaltskanzlei lebt von ihren Mandanten, und bei vielen Mandanten dürfte das Rechtsstaatsverständnis noch weit weniger ausgeprägt sein als bei den Berliner Verteidigern, von denen oben die Rede war. Die Ex-Kanzlei der Kollegin Sturm lebt offenbar von vielen Mandanten, die sich nicht damit anfreunden können, dass eine "Ihrer" Anwälte auch Nazis verteidigt. Den Impuls bei diesen Menschen kann ich verstehen, mehr aber auch nicht. Man sollte ihnen den Rechtsstaat erklären. Aber ist das die Aufgabe ihrer Rechtsanwälte?

Kann ich am Ende von einer Kanzlei erwarten, dass sie auf einen Großteil ihrer Einnahmen verzichtet, nur um nicht vor der Borniertheit ihrer Mandanten zu kapitulieren? Das ist eine Frage, die jeder für sich selbst beantworten muss.



14 Kommentare:

  1. Die Kollegin kann verteidigen, wenn sie will. Rechtsstaat und so.

    Aber sie und ihre beiden Kollegen widern mich auf ekelhafteste Weise an, weil sie sich von ihren Auftraggebern so dermaßen instrumentalisieren ließen und lassen. jaja, klar: Die Namen sind Zufall. Die drei sind die besten auf ihrem Gebiet. ^^

    Unsinn.

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  2. Mich als Mandanten würde es auch eher abschrecken, wenn ich wüßte, daß "mein" Anwalt ein Flaggschiff aus der Neonazi-Szene verteidigt. Ist wohl eine emotionale Sache und zudem weiß man als Außenstehender ja nie, ob nicht eventuell doch eine geistige Nähe zum Neonazitum vorhanden ist. Ist sicher in den meisten Fällen abwegig aber in einzelnen Fällen ist eben doch was dran. Aus rechtsstaatlichem Gesichtspunkt kann ich es aber nur befürworten, wenn jeder bei Bedarf anwaltliche Unterstützung erhält - unabhängig davon, was er getan hat.

    So, und nun bin ich mal gespannt, ob dieser Beitrag stehen bleibt. ;-)

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  3. Das Problem ist m.E., dass eben doch einige Anwälte die nötige Distanz zur Klientel vermissen lassen. Einige, nicht die Meisten.

    Ich kenne ehemalige Hells Angels Anwälte, die seitdem mit Harleys durch die Gegend brausen.

    Als Mandant würde die vlt auch nur 1 %-ige Wahrscheinlichkeit, dass sich ein Kanzleikollege meines Anwalts mit der braunen Szene identifiziert, DEFINITIV dazu führen, dass ich einen anderen Anwalt beauftrage.

    Ich kann also verstehen, wenn man sich an der Stelle von einer Mitmieterin des Büros trennt.

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    1. Teil des Problems ist leider auch, dass einige Mandanten fehlende Distanz bei ihren Rechtsanwälten voraussetzen.

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  4. Also ist das Geschwaffel vieler Rechtsanwälte vom Organ der Rechtspflege nur Show? Würden Anwälte ihr eignes Geschwaffel ernst nehmen, dann wäre es natürlich ihre Aufgabe bei ihren Mandanten um Verständnis zu werben und klar zu sagen, dass man für jeden Mandanten ohne Ansehen der Person sich einsetzen wird, weil die Unschuldsvermutung gilt.
    Es wäre ein echter Skandal, wenn sich nicht einer der vielen Anwälte, die sich sind immer so erhaben selbst als Organ der Rechtspflege titulieren, bei der Berliner Rechtsanwaltskammer für Konsequenzen einsetzen.

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  5. Ich habe mal ein bisschen über den Kollegen recherchiert:
    http://www.tagesspiegel.de/berlin/der-anwalt-mauerschuetzen-bankenskandal-wettbetrug-und-jetzt-onur-u-/8036078.html
    Warum sollte das NSU-Mandat der Kanzlei mehr schädigen als wenn man Mauerschützen oder den Onur U.-Prozess?

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  6. Vielleicht steckt ja auch einfach was ganz Banales dahinter ... möglicherweise führt ein Pflichtmandat dieses Umfangs zu entsprechenden Pflichtgebühren ja dazu, dass die Kollegin schlicht die anteiligen Bürokosten nicht mehr zuverlässig aufbringen kann ... ;-)

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    1. Aus meiner Erfahrung glaube ich auch, daß das eher ein praktisches Problem ist. Frau Sturm ist auf Jahre hinaus mit diesem einen Fall beschäftigt. Wiso sollte sie sich noch an den Gemeinschaftskosten beteiligen? Sie braucht kein Sekretariat, weil ihre einzige Mandantin nie anruft. Sie braucht kein Marketing, weil sie keine Zeit für neue Mandate hat (und außerdem durch TV und Presse bekannt genug ist). So etwas führt immer zu Konflikten in Kanzleien.

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  7. Vielleicht hat es gar nichts damit zu tun, wen sie verteidigt sondern wie sie es tut. Vielleicht hat die Kanzlei Angst als Kanzlei des Winkeladvokatentums bekannt zu werden, die keine echte Verteidigung sondern nur Revisionsgrundkonstruktion und Zeitschinderei betreibt ... ???

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    1. Wie siehst denn mit dem Onur U.-Prozess aus? Daran war ja der Herr Weidmann beteiligt. Zumindest auf dem ersten Blick wirkt meiner Meinung nach die Strategie in beiden Prozessen sehr ähnlich. Zudem würde ich es nicht als Revisionsgrundkonstruktion titulieren: Es ist die Aufgabe des Anwalts sicher zu stellen, dass alles ordnungsgemäß abläuft.

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  8. Naja, ein »Flaggschiff aus der Neonazi-Szene« kann man aber die Angeklagte eigentlich nicht nennen. Sie wurde dazu nur von der Politik und Medien gemacht und soll nun statt der anderen Beiden büßen. Nach all den Berichten, was ich bisher dazu gelesen habe, war sie gerade kein solches. Selbst ihre beiden Freunde würde ich, trotz der Taten, nicht pauschal als Neo-Nazi bezeichnen. Dazu gibt es meiner Meinung nach noch zu viele Unklarheiten, also wie sie dazu gekommen sind und ob sie nicht irgendwie durch Andere dazu verleitet und angestiftet wurden. Auch ihrer Tod ist noch ein großes Rätsel. Das es großen Verfolgungsdruck gab, kann man ja nicht behaupten. Davon das Nazis stark selbstmordgefährdet sind, habe ich bisher auch noch nichts gelesen. Von daher sollte es für Anwälte eigentlich eine Art Berufsehre sein, gerade die Rechte dieser Frau zu verteidigen und auch mitzuhelfen eventuelle Verstrickungen der Sicherheitsbehörden aufzuklären.

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  9. Ich gebe zu, daß die von mir gewählte Bezeichnung für die Angeklagte als "Flaggschiff aus der Neonazi-Szene" voreilig und vermutlich unangemessen war. Ich habe mich bei der Wahl dieser Bezeichnung allein von der medialen Berichterstattung leiten lassen, was bei rückblickender Betrachtung ein Fehler war, und nehme diese Bezeichnung hiermit wieder zurück.

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  10. Hmn. Bin ich aus Rechtsstaatsgründen verpflichtet, Menschen zu beauftragen bzw in Ämter zu wählen, die Neonazis verteidigen?

    Aus dem Grundsatz, dass jeder Mensch das Recht auf eine ordentliche Verteidigung hat folgt ja nicht die individuelle Pflicht, jedes Mandat auch zu übernehmen. Dafür, das zu tun kann es natürlich gute und weniger gute Gründe geben
    Und diese Gründe bzw die Entscheidung kann man natürlich bewerten und Schlüsse daraus ziehen.

    Angesichts der großen Zahl an zugelassenen Anwälten sehe ich keine Gefährdung des Rechtsstaats. Es droht kein flächendeckender Boykott durch die Anwaltschaft. Darum hab ich auch kein großes Problem, mwenn es heißt: Kein Sex mit Nazis, oder auch: Kein Posten für Nazi-Anwältinnen.

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  11. "Verteidigung ist Kampf. Kampf um die Rechte des Beschuldigten im Widerstreit mit den Organen des Staates, die dem Auftrag zur Verfolgung von Straftaten zu genügen haben." Diese Postulat gilt in einem Rechtsstaat uneingeschränkt!

    So beginnt das "Handbuch des Strafverteidigers" von Hans Dahs.

    Die Prinzipien des Rechtsstaates gelten auch in diesem Verfahren und als ueberzeugter Demokrat erwarte ich sogar das die Angeklagte die bestmoegliche Verteidigung bekommt. Alles andere waere in meinen Augen ein scheitern des Rechtsstaates.

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