Mittwoch, 24. Juli 2013

Naiv und verlogen


Stellen wir uns einmal vor, Sie wären Drogenhändler. Wenn jetzt die so genannten Ermittlungsbehörden einen so genannten Tatverdacht gegen Sie hätten und den für dringend hielten, dann würde die Staatsanwaltschaft bei Gericht wahrscheinlich eine Maßnahme nach § 100a StPO beantragen. Das Gericht würde diesem Antrag aller Wahrscheinlichkeit stattgeben, und damit dürften die Staatsanwaltschaft und ihre kleinen Helfer von der Polizei dann Ihre gesamt Telekommunikation überwachen.

Das gleiche ginge übrigens auch dann, wenn Sie nicht des Drogenhandels, sondern eines anderen Delikts aus einer ständig länger werdenden Liste so genannter "Katalogtaten" verdächtigt wären. Der Katalog der tauglichen Taten allein aus dem Strafgesetzbuch reicht derzeit von § 100a Abs. 2 Ziffer 1.

lit. a) (Straftaten des Friedensverrates, des Hochverrates und der Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates sowie des Landesverrats und der Gefährdung der äußeren Sicherheit nach den §§ 80 bis 82, 84 bis 86, 87 bis 89a, 94 bis 100a) 

bis zu § 100a Abs. 2 Ziffer 1

lit t) (Bestechlichkeit und Bestechung nach den §§ 332 und 334).

Unter den Ordnungsziffern 2. bis 11. folgen noch etliche weitere Straftatbestände aus Sondergesetzen. Mit jeder Gesetzesänderung wird der Katalog länger.

Jährlich werden etwa 20.000 solcher Überwachungsmaßnahmen angeordnet und durchgeführt. Mehr wäre kaum möglich, weil hierzu das Personal der Ermittlungsbehörden nicht ausreichte. Irgendjemand muss sich das ganze Gerede und Getexte ja auch noch anhören, durchlesen und auswerten, von übersetzen ganz zu schweigen. Viele der Gespräche werden nämlich gar nicht auf Deutsch geführt.

Irgendwelche nennenswerten Proteste der Bevölkerung gegen diese Handhabung sind mir nicht bekannt. Im Gegenteil: Jede Verschärfung der Prozessordnung wird in der Regel stürmisch begrüßt, weil man damit ja angeblich den bösen Buben besser ans Leder gehen kann.

Umso mehr verwundert es, wie die so genannte Netzgemeinde derzeit mit dem Bekanntwerden des Umstands umgeht, das amerikanische und britische Geheimdienste die gesamte Kommunikation über das Internet abhören. Sascha Lobo will angesichts der Enthüllungen eine Entwicklung der Gefühle von Erstaunen (Stufe 1) über Entsetzen, Empörung, Irritation, Ohnmacht und Wut bis hin zu Ekel (Stufe 7) durchlebt haben; Udo Vetter mokiert sich bei den Menschen über "demonstrativ zur Schau getragene Resignation" und "milden Unglauben", in der Hoffnung, der Ernst der Lage möge diese doch noch in "legitimen Protest" verwandeln.

Jetzt mal im Ernst, liebe Freunde des Internets: Habt Ihr ernsthaft geglaubt, die informationsbeschaffenden Behörden würden sich die Chance des Internets entgehen lassen? Statt vor den Risiken des Internets zu warnen,  empört Ihr euch lieber über die Geheimdienste und die Regierungen, die nur das tun, was sie immer schon getan haben. Nur, dass Euch die Geheimdienste und Regierungen dank des Internets jetzt viel effektiver ausschnüffeln können als früher.

Das werft Ihr jetzt den Geheimdiensten und Regierungen vor und regt euch über das blöde Volk auf, das sich nicht mit euch empört.

Ist das nicht ein bisschen - Verzeihung - naiv und verlogen?

6 Kommentare:

  1. Es ist halt ein beliebter Aufreger, noch angeheizt durch das Wahlkampfgetöse.

    Sehr interessant ist diesbezüglich folgender Blogartikel:
    http://blog.firstlex.de/?p=249

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  2. Diesen Kommentar finde ich erstaunlich von einem Rechtsanwalt. Es gibt einen ganz gravierenden Unterschied zwischen der Überwachung eines Drogendealers und der Überwachung eines gänzlich unverdächtigen Normalbürgers - erstere ist nach den von Ihnen zitierten Gesetzen legal(und jeder könnte politisch dagegen argumentieren oder auch gegebenenfalls gerichtlich zumindest im Nachhinein dagegen vorgehen), letztere ist illegal, wird von niemandem auch nur ansatzweise kontrolliert und man kann sich an keine rechtsstaatliche Instanz wenden, die einem auch nur im Nachhinein Schutz gegen eine solche Maßnahme gewähren würde - gleichzeitig wird sie offensichtlich von unserer Regierung geduldet oder sogar aktiv unterstützt. Erstere umfasst, wie Sie schreiben, 20.000 Überwachungsmaßnahmen pro Jahr, letztere betrifft Millionen. Wenn das kein Skandal ist, dann weiss ich nicht was einer sein könnte. Und wenn Sie als Anwalt, der auf die Verfassung vereidigt wurde, das nicht sehen, dann frage ich mich, ob die Überschrift nicht eigentlich auf Sie anzuwenden wäre.

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  3. Zumindest naiv ist es, die Einzelfallüberwachung unserer Ermittlungsbehörden, bei der Daten nur "auf Zuruf" gespeichert werden mit der anlasslosen Sammlung jedweder Daten, die man in die Finger bekommen kann, wie sie die NSA durchführt, gleichzustellen - und das gänzlich unabhängig von der Frage, ob man die Praktiken und insbesondere auch das Ausmaß der Befugnisse unserer Ermittlungsbehörden nicht auch kritisch hinterfragen sollte.

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  4. Ich komme mir richtig wichtig vor. Wenn ich noch eine Mail mit #Bombe #NSA versende, schicken die USA eine Kampfdrohne, um mich auszuschalten. Geilster Tod ever. Und dafür brauche ich nicht mal Drogen zu verticken.

    LOL

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  5. Das, was Sie hier machen, Herr Nebgen, das ist "demonstrativ zur Schau getragene Resignation".

    Möchten Sie vielleicht noch "milden Unglauben" zum Ausdruck bringen, um ihre Argumentation gänzlich lächerlich zu machen?

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  6. http://www.heise.de/tp/artikel/7/7220/1.html wirft ein interessantes Licht auf das Ganze ...
    Dürfte grundsätzlich für Strafverteidiger nicht gänzlich uninteressant sein...

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