Montag, 19. April 2010

Ich als Dienstleister

Vor einigen Jahren gab es aus der EU die so genannte "Dienstleistungsrichtlinie". Neben vielen anderen interessanten Dingen behandelte diese Richtlinie auch Rechtsanwälte, und stellte damit klar, dass die Leistung des Rechtsanwalts eine Dienstleistung sei. Das ist als solches ja nicht schlimm. Ein Dienstleister ist jemand, der für Geld seine Dienste anbietet.

Früher war man mal der Meinung, dass der Rechtsanwalt aufgrund seiner besonderen Vertrauensstellung zum Mandanten weit mehr als nur ein Dienstleister sei. Das ist nun vorbei. Schade, denn für eine gute Beratung ist Vertrauen unbedingt notwendig, und dieses Vertrauen leidet , wenn Rechtsanwälte mit Pizzaboten und Friseuren auf eine Stufe gestellt werden.

Am bedauerlichsten aber ist , dass manche Mandanten weiterhin einen Rechtsanwalt alter Prägung erwarten, den aber nur wie einen Pizzaboten bezahlen wollen. Wie sagte ein weiser Kollege einst: Porsche fahren, aber VW bezahlen: Das geht nicht.

Da hatte er Recht.

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