Mittwoch, 26. Mai 2010

Zivilisten telefonieren nicht

1876 hat Alexander Graham Bell erstmals ein Telefon zur praktischen Anwendung gebracht. Seither erfreut sich der Fernsprechapparat zunehmender Beliebtheit. Ich zum Beispiel besitze deren drei und mir sind Kollegen bekannt, die sogar eine zweistellige Anzahl dieser Geräte ihr eigen nennen.

Telefone sind praktisch, denn es lassen sich viele zwischenmenschliche Fragen damit schnell und unkompliziert lösen. Indem man nämlich einfach mit demjenigen spricht, mit dem man etwas zu klären hat. Mein Lieblingsbetrüger Gert Postel feiert das Telefon als größte Errungenschaft für seine Zunft: Früher habe man mühevoll Kleider und Kutschen anmieten müssen, wenn man bei jemandem habe Eindruck schinden wollen. Heute reiche ein einziges Telefonat, um anderen einen ganzen Hofstaat - in seinem Fall eine psychiatrische Klinik - vorzuschwindeln. Kurz: Das Telefon erleichtert Kommunikation enorm.

Trotzdem telefonieren viele Menschen offenbar äußerst ungern. Einige kommunizieren gar nicht, andere verstecken sich lieber hinter wortgewaltigen Schriftsätzen, wenn sie etwas mitteilen möchten. Der "Enforcer" berichtet hier über einen solchen Fall. Gerade Ziviljuristen gehören nach meiner Erfahrung eindeutig zur Spezies der Telefonverächter.

Da werden lange unpersönliche, umständliche und dadurch häufig missverständliche Ausführungen schriftlicher Art in schwerfälligem Deutsch auf teures Papier gequält, mehrfach kopiert und dem anderen kommentarlos überlassen. Unüberlegt eingesetzt kann man mit solchen Worthalden aus einem kleinen Missverständnis ein großes Missverständnis machen, unnötigerweise alle Fronten verhärten und jede konstruktive Lösung in weite Ferne rücken. Außerdem schadet es dem Wald.

Vieles wäre so viel einfacher, riefe man sich einfach öfter mal an. Mündlich streitet es sich auch viel effektiver! Und mancher, der böse schrieb, wird am Telefon plötzlich ganz zahm.

Und falls nicht: Auflegen kann man dann ja immer noch.

3 Kommentare:

  1. Sicherlich alles richtig. Man bedenke jedoch, dass Klappern zum Handwerk gehört und dem Mandanten keine Mitschrift eines Telefonats mit dem Gegnervertreter vorgelegt werden kann, um die eigene Tätigkeit möglichst lebhaft zu dokumentieren.

    Und selbst wenn das technisch und rechtlich möglich wäre: Dabei würde ja offenbar, dass sich die Parteivertreter untereinander sozial meist näher sind als die geschätzte Mandantschaft dem jeweiligen Anwalt. Und wer will das schon.

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  2. Die Sichtweise des Kollegen Nebgen ist nachvollziehbar, handelt es sich doch um die eines Strafrechtlers. Dort bestimmen noch immer die unmittelbaren Erkenntnisse aus der mündlichen Hauptverhandlung das prozessuale Geschehen.

    Im Zivilrecht ist das indes anders. Inhalte von Äußerungen, Besprechungen oder Verhandlungen, die sich nicht durch Schriftstücke belegen lassen, sind oftmals das Papier nicht wert, auf dem sie nicht niedergeschrieben sind. Wie oft mussten Mandanten schon schmerzlich die Erfahrungen machen, dass die selbst eingeholte telefonische Zusage eines Sachbearbeiters XY der Gegenseite sich letztlich nicht beweisen ließ.

    Es hat also alles ein Für und Wider. Jedes der heute zur Verfügung stehende Kommunikationsmittel hat Vor- und Nachteile. Die Kommunikation per Telefon hat durchaus viele Vorteile, die der Kollege Nebgen auch darstellt. Das Schriftstück aber auch.

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  3. Wie sagte der Ausbilder in der Zivilstation: Wer schreibt, der bleibt. Ich schimpfe mit Mandanten, die wieder alles so "unkompliziert" fernmündlich geregelt haben und dann nichts in der Hand halten. Liebe Strafrechtler, so sind wir Krämerseelen nur mal :-)

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