Mittwoch, 5. Mai 2010

Rechtsprechung früher und heute

Fast alle Deutschen kennen den Namen Roland Freisler.

Viele wissen auch, wer das war: der Präsident des Volksgerichtshofes bis 1945. (Für die anderen: So hieß Deutschlands oberstes Gericht früher.) Als solcher hat sich Roland Freisler einen Namen gemacht für Justizunrecht, Menschenverachtung und Grausamkeit.

Viel zu wenige Menschen wissen um das Ende dieses Mannes: Er wurde während eines allierten Bombenangriffes in mündlicher Hauptverhandlung von den Trümmern seines Gerichtsgebäudes erschlagen und darunter begraben. Darüber lohnt es sich nachzudenken.

Der Umkehrschluss allerdings ist unzulässig: Nur weil Roland Freisler von seinem Gericht erschlagen wurde, heißt das noch lange nicht, dass jeder Rechtsspruch richtig wäre, nur weil die Gerichtsmauern stehen geblieben sind.

2 Kommentare:

  1. Wer im Ernst der Ansicht ist, der Volksgerichtshof sei "früher" einmal "Deutschlands oberstes Gericht" gewesen, sollte besser den belehrenden Tonfall einstellen und erst sich einmal selber kundig machen.

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  2. Können wir uns nicht auf Urteilsverkündung einigen?
    Rechtsprechung finde ich angesichts der Tatsache, dass der Mann in unserem Rechtssystem nicht wegen Rechtsbeugung verurteilt worden wäre und seine Witwe jahrelang Rente aus dieser Tätigkeit bezogen hat, nicht angemessen und verhöhnt die Opfer.

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