Der eine hält sie für die Kavallerie der Justiz, der Kollege Hoenig gar für einen Verschiebebahnhof, jedenfalls scheint ihre Psyche für mich als Verteidiger unergründbar: die Beamten der Staatsanwaltschaft.
Sie lassen sich nicht gerne anrufen - jedenfalls gibt es bei der StA Hamburg eine Anweisung, keine Durchwahlen herauszugeben. Hätte es auch aus ihrer Sicht gleichwohl einmal Gesprächsbedarf gegeben, fragen sie in der mündlichen Verhandlung, warum man sie denn nicht mal angerufen hat.
Überhaupt die mündliche Verhandlung: Dort verliest ein Sitzungsvertreter einen Anklagesatz, kennt aber in der Regel nicht einmal die zugrunde liegende Ermittlungsakte. Fragt man ihn, warum er etwas anklagt, das nicht einmal kennt, sagt er: Wird schon stimmen. Haben ja Kollegen gemacht. Hält sich aber ernsthaft für die neutralste Behörde der Welt.
Sagen drei Entlastungszeugen übereinstimmend aus, haben sie sich aus seiner Sicht abgesprochen. Sagen drei Polizeibeamte übereinstimmend belastend aus, wertet er das hingegen als Wahrheitskriterium. War ein Entlastungszeuge betrunken, findet er dessen Aussage selbstredend nicht verwertbar. Hat ein Polizeibeamter aber eine belastende Aussage durch Drohung, Täuschung oder Nötigung erlangt, ist diese Aussage aufgrund der Schwere des Tatvorwurfs natürlich verwertbar.
Wird ein Angeklagter gleichwohl einmal freigesprochen, grüßen sie den Verteidiger drei Monate nicht mehr, weil er die "Rechtsfindung" vereitelt hat.
Das müssen unglückliche Menschen sein, die Beamten bei der Staatsanwaltschaft.
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