Mittwoch, 26. Mai 2010

Haft ohne Haftung

Manche Menschen sind für die Haft offenbar besser geeignet als andere.

Um das beurteilen zu können, muss man allerdings erst einmal wissen, wie es in einem Gefängnis eigentlich so aussieht. Ich pflege daher Staatsanwälte, wenn sie die die Verhängung von Strafhaft beantragen, zu fragen, wann sie sich zuletzt das örtliche Gefängnis von innen angeschaut haben. Schließlich sollten die ja zumindest eine ungefähre Vorstellung davon haben, wohin sie den bösen Angeklagten schicken wollen.

Hier eine Auswahl der Reaktionen:

Zurechtweisungen, dass die StPO Fragen der Verteidigung an den Vertreter der Staatsanwaltschaft nicht vorsehe: 2
Weigerungen, die Frage zu beantworten: 3
Angabe: im Referendariat: 1
Angabe: noch nie: ca 15

Klar. Ich hätte auch besseres zu tun, als mir in meiner Freizeit den Knast anzugucken.




2 Kommentare:

  1. Naja, muss man denn alles, was im Strafrecht als Rechtsfolge vorgesehen ist, schon selber mal erlebt haben, um als Staatsanwalt dafür plädieren zu dürfen? Psychiatrie, Führerschein neu machen, paar Monatsgehälter abdrücken? Abwegig, wie ich finde.

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  2. Was erhoffen Sie sich von Knastbesuchen der Staatsanwälte? Einen subjektiven Eindruck davon, wie schlimm es da ist, mit der Folge niedrigerer Strafanträge? Wie würden Sie es beurteilen, wenn die Staatsanwälte regelmäßige Knastbesuche verordnet bekämen, von dort aber mehrheitlich mit dem subjektiven Eindruck zurückkehren, es sei da insgesamt durchaus kommod, mit der Folge höherer Strafanträge? Soll es für die Höhe des Strafantrags überhaupt darauf ankommen, ob der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft die Zustände im Knast mehr oder weniger kommod findet?

    Was von den Umständen, die das Strafgefangenendasein ausmachen, ist überhaupt dem Augenschein bei einem Knastbesuch zugänglich? Müsste man sich nicht mindestens - sagen wir - drei Monate einsperren lassen, um das nachzuempfinden? Haben Sie das schon gemacht oder planen das für die nächste Zukunft? Wenn nein, warum nicht?

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