Die dortige Diskussion hat sich in ungeahnte Höhen der Spieltheorie emporgeschraubt. Da gehört sie meines Erachtens aber nicht hin und das hat juristische Gründe, deshalb schreibe ich diesen Beitrag an diesem Ort und nicht im Mathematik-Blog.
Ebay ist keine Auktion im sprachlichen oder juristischen Sinne. Das dürfte jedem klar sein, der schon einmal eine richtige Auktion gesehen hat. Wahrscheinlich wollte man sich in den jungen Jahren des "Internet-Auktionshauses" etwas von dem vermeintlichen Flair einer wirklichen Auktion ausborgen und hat daher bei der Namensgebung etwas geschummelt. Immerhin schimmert im Namen "Ebay" noch das durch, was dort wirklich abläuft, nämlich "E-buy" - ein elektronischer Kauf.
Wer etwas bei Ebay "ersteigert", schließt einen schnöden Kaufvertrag, wenn auch etwas modifizierter Art. Der Verkäufer nimmt das Angebot desjenigen an, der das höchste Angebot macht, und zwar zu den Konditionen des zweithöchsten Angebotes plus x, wobei x in diesem Falle 50 Cent sind.
Da bleibt für spieltheoretische Spielereien kein Raum: Wer den vom Verkäufer festgesetzten Preis zahlt, der bekommt die Ware. Ungewöhnlich ist höchstens, dass dieser Verkaufspreis nicht von vornherein konkret bestimmt ist, sondern nur bestimmbar: Es ist das zweithöchste Gebot plus 50 Cent.
Und wann ich dieses Gebot abgebe ist - wie bei jedem Kauf - völlig egal. Außer die Ware ist vorher weg - aber das ist bei jedem Kaufangebot so.
Aber Sie haben schon verstanden, was Ihnen "stud-iur" dort (16.05.2010 @ 20:34:47) zu den technischen Abläufen im Hintergrund erläutert hat? Insbesondere den sog. "Bietagenten", der mein Vertragsangebot (das ist nicht der Maximalpreis, den ich bereit bin zu zahlen!) immer gerade so weit erhöht, dass er vor dem nächsthöheren Preis liegt?
AntwortenLöschenSie schreiben ja ganz richtig, dass derjenige den Vertrag schließt, "der das höchste Angebot macht, und zwar zu den Konditionen des zweithöchsten Angebotes plus x". Warum sollte ich dann den anderen Interessenten mehr Zeit als unbedingt nötig lassen, dass sie ihr zweithöchstes Angebot mehrmals erhöhen können und mich dadurch immer weiter an meinen verdeckten Maximalpreis herantreiben? Ich will doch bei Zeitablauf zu einem möglichst geringen Preis vorn liegen.
Diese Ausführungen überzeugen mich nicht.
AntwortenLöschenRichtig ist, dass es egal ist, wann das "siegreiche" Höchstgebot abgegeben worden ist, wenn mit ihm der Kaufvertrag geschlossen wird - aber nur, wenn man zurückblickt.
Anders sieht es aus, wenn man sich "mitten im Spiel" befindet. Denn man muss auch mit Bietern rechnen, die ihr Höchstgebot, das sie zu machen bereit sind, an den bereits vorhandenen anderen Geboten ausrichten. Und da kann es sinnvoll sein, sich nicht in die Karten schauen zu lassen und erst am Ende des Bietzeitraums sein Höchstgebot abzugeben, um diesem Verhalten der anderen Bieter zu entgehen.
Ein Nachtrag: vielleicht ist das: http://www.spieltheorie.de/Spieltheorie_Anwendungen/bietstrategie.htm erhellend.
AntwortenLöschenIst das Ihr nachgereichter Beitrag zum 1. April, Herr Nebgen?
AntwortenLöschenWas haben Ihre definitorischen Überlegungen mit der Tatsache zu tun, dass ich durch spätes Bieten Mitbewerber vor dem erneuten Überdenken ihres Höchstgebotes abhalte?
Liiieeber Herr Kollege,
AntwortenLöschenhier klemmt’s aber an einigen Stellen:
„Wer den vom Verkäufer festgesetzten Preis zahlt, der bekommt die Ware."
Stimmt im Regelfall schon nicht - mal abgesehen von den „Auktionen" mit verstecktem Mindestpreis. Der Preis bildet sich frei, wie Sie es insoweit zutreffend darstellen.
„Und wann ich dieses Gebot abgebe ist - wie bei jedem Kauf - völlig egal."
Eben nicht, diese These wird durch Wiederholung nicht „richtiger". Das ebay-Prinzip ist einerseits keine wirkliche Auktion, soweit richtig, aber andererseits - jedenfalls im Grundmodell - kein Kauf mit feststehendem Preis, den man früher oder später bieten kann s.o.
Die Ware ist auch nicht „vorher weg", sondern in der Sekunde nach „Auktions"ende. Und ob man das, was bis dahin geschieht, nun als „spieltheoretische Spielereien" oder als praktische Alltagspsychologie bezeichnet: Frühes Bieten provoziert „Gegenschläge" und treibt so den Preis hoch, weil eben immer Bieter, die dieses Spielchen nicht durchschauen, schon deutlich vor „Auktions"ende meinen, Meistbietende sein zu müssen, um dann wieder von ebenso (einfach) Denkenden überboten zu werden - und das ist ja auch der Sinn der Sache bzw. im Interesse von ebay.
Hält man sich hingegen bedeckt und bietet nur ein Mal und in letzter Sekunde das, was einem der Artikel maximal wert ist, provoziert man keine Preissteigerungen und Gegenschläge entfallen wegen Zeitablaufs. Glauben Sie mir, praktische Erfahrung aus einigen Jahren bei ebay.
P.S. + O.T.: Die umständliche Anmeldeprozedur für Kommentatoren nervt extrem (und hat gestern z.B. gar nicht funktioniert) - zumal alle ausgeschlossen werden, die nicht über einen passenden Account verfügen.
Schließe mich "Verteidiger" an und möchte dies gern mit einem Beispiel untermauern:
AntwortenLöschenUnterstellt für einen Artikel interessieren sich nur zwei Bieter.
Beide wissen von Anfang an, dass sie bereit sind maximal 20 € für den Artikel zu zahlen. Hier spielt es tatsächlich keine Rolle, wer wann bietet. Hier ist es eher ein Nachteil spät zu bieten. (Denn: der zuerst 20 € bietet kriegt den Zuschlag; der andere müsste dann bereit sein 20,50 € zu zahlen;)
Jetzt die Abwandlung:
Die zwei Bieter sind sich nicht genau sicher, was sie bereit sind zu zahlen. Der erste Bieter bietet znächst mal en passant 10 €; der zweite Bieter wartet bis zur letzten Sekunde bietet 20 € und kriegt den Zuschlag bei 10,50 €. Hätte er von Anfang an 20 € geboten, hätte der Erstbietende noch reagieren können und den Preis über 10,50 € oder sogar über 20 € treiben können. Kurz Zusammengefasst: der Spätbietende versafft sich denjenigen gegenüber einen Vorteil, die während der Auktion ihre Preisgrenze erst setzen oder nach oben revidieren. Da unter Annahme realistischer Bedingungen, mit solchen Bietern immer zu rechnen ist, darf man die im ersten Modell gezeigte statische
Betrachtung als naiv bezeichnen.
Die Analogie zur allgemeinen Rechtsgeschäftslehre (bzw. zum "normalen Vertragsschluss) ist meines Erachtens fehlerhaft. Hier kann der Verkäufer zeitlich unbegrenzt neue Angebote einholen (§ 147 Abs.2 BGB mal ausgeblendet). Eine Reakion auf ein Angebot des Käufers ist seitens der anderen Interessenten stets möglich! Bei 3 2 1 meins, läuft die Zeit hingegen gegen den Verkäufer. Er ist mit Ablauf an den Vertrag gebunden, auch wenn er noch günstigere hätte erzielen können.
Die Argumentation, es handele sich bei Ebay um Kaufverträge, die durch Höchstgebot zustandekommen, ist für mich nicht schlüssig. Was ist, wenn ich einen Artikel wirklich dringend haben will, dann müsste ich eine unendliche Summe eingeben und wenn ich das Pech habe, dass es einen Mitbieter gibt, der ebenfalls sehr viel bereit ist zu zahlen, dann steigert man sich ins Unendliche, das kann man umgehen, wenn man bis zur buchstäblich letzten Sekunde verheimlicht, wieviel einem der Artikel wert ist.
AntwortenLöschenKam man hier irgendwann zu einer Einigung oder haben alle Seiten aufgehört, den anderen von der eigenen Meinung überzeugen zu wollen?
AntwortenLöschenOder hat man sich "außergerichtlich" geeinigt?