Ob Donnerschlag oder nicht, Karl-Heinz Schreiber ist zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden. Die Aussage, wie sie z. B. der WELT KOMPAKT zu finden war, Schreiber müsse "acht Jahre ins Gefängnis" hingegen ist falsch, aber das nur am Rande.
Viel interessanter ist, weshalb verurteilt wurde bzw. weshalb nicht verurteilt wurde. Verurteilt wurde Karlheinz Schreiber nämlich allein wegen Steuerhinterziehung. Freigesprochen wurde er hingegen vom Vorwurf der Beihilfe zum Betrug, der Beihilfe zur Untreue und der Bestechung. Der Freispruch beruht dabei allein darauf, dass diese Straftaten mittlerweile verjährt sind.
Man kann der Auffassung sein, dass insbesondere Bestechung wegen ihrer immensen Sozialschädlichkeit von ihrem Unrechtsgehalt her die Steuerhinterziehung noch überragt. Wo also bleibt der bei pressegängigeren Delikten wie Vergewaltigung oder sexuellem Missbrauch sonst obligatorische Aufschrei nach Verlängerung der Verjährungsfristen? Hier wäre er angemessen.
Wo bleiben die Ermittlungsverfahren wegen Strafvereitelung gegen all diejenigen, die Karlheinz Schreiber bei seiner jahrelangen Flucht geholfen haben? Man hört nichts.
Und darum stellt sich mir die Frage, ob der Donnerschlag nicht noch viel lauter hätte ausfallen müssen, wenn er denn überhaupt einer war.
Donnerstag, 6. Mai 2010
Freispruch für Karlheinz Schreiber! Ein Skandal?
Labels:
Beihilfe,
Bestechung,
Betruf,
Steuerhinterziehung,
Untreue,
Verjährung
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen