Ein Kollege verteidigt in einer Strafsache mit vier Angeklagten nebst Verteidigern. Zwecks Terminierung der mündlichen Hauptverhandlung schreibt das Gericht die Verteidiger an mit der Aufforderung, doch bitte unter sich mögliche Verhandlungstermine abzustimmen und diese dann dem Gericht mitzuteilen.
Das ist schon mal eine schöne Idee des Gerichts, Arbeiten, für die der Richter bezahlt wird, auf andere zu delegieren, die sie für ihn umsonst machen sollen. So eine Art behördliches Outsourcing - nur dass beim Outsourcing in der freien Wirtschaft die in Anspruch genommene Arbeitskraft wenigstens für ihre Arbeit bezahlt wird.
Was dann allerdings kommt, schlägt dem Fass die Krone ins Gesicht:
Nachdem einer der Verteidiger sich in einem Akt barmherziger Nächstenliebe gegenüber dem Gericht (und schreiender Unsolidarität gegenüber der Anwaltschaft) tatsächlich bereit erklärt hat, die Terminskoordination zu übernehmen und dem Gericht Terminsvorschläge unterbreitet hat, kommt neuerlich ein Schreiben des Gerichts.
Das Gericht teilt mit, dass es die gnädigen Terminsvorschläge der Verteidigung leider nicht annehmen könne, da der Vorsitzende Richter sich im Urlaub befinde. Danach wechsele der Richter in ein anderes Dezernat und das hiesige Dezernat bleibe bis auf weiteres unbesetzt. Daraus ergebe sich, dass für mögliche Verhandlungstermine überhaupt nur drei Tage in Betracht kämen, nennen wir sie den 20- 22. Juni.
Und nun? Werden die Verteidiger jetzt für diese drei Tage zwangsverpflichtet, damit das hohe Gericht seinen Urlaub durchführen kann? Oder bleibt die Sache einfach mal wieder bis zum Sankt Nimmerleinstag liegen?
Wir warten gespannt.
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