Nach Art 54 Abs. 4 des Grundgesetzes muss jetzt binnen 30 Tagen die Bundesversammlung zusammentreten und den neuen Bundespräsidenten wählen. Die Regierungsparteien haben also knapp einen Monat Zeit, eine präsidiale Figur zu küren.
Und wer fällt uns da ein? Wer hat denn gerade sein Amt niedergelegt? Na? Na? Na?
Doch nicht etwa Roland Koch.
AntwortenLöschenDas wäre aber ein großer Zufall, zumal das Amt des Bundespräsidenten nun wirklich nicht als Job in der Wirtschaft bezeichnet werden kann.
Die Zufälle sind jedoch schon bemerkenswert.
*leiseirgendwasmitAkneforschungmurmelndinsOffverschwind*
AntwortenLöschenHesse ja, Koch nein.
AntwortenLöschenHerrmann Otto (Prinz zu Solms-Hohensolms-Lich) Solms wäre mein Favorit.
Herr Böhrnsen (Bürgermeister Bremen) ist jetzt nicht Bundespräsident, so ein Quatsch. Er ist BundesRATSpräsident und der Vertritt laut GG nunmal den Bundespräsidenten.
AntwortenLöschen