Den wenigsten Staatsanwälten scheint klar zu sein, dass sie nicht von Gottes Gnaden in eigenem Namen wirken, sondern Teil einer Behörde sind und ausschließlich für diese Behörde sprechen. Das sieht in der Praxis gerne auch mal so aus:
Die Verteidigung bespricht einen Fall vorab mit dem Sachbearbeiter der Staatsanwaltschaft; der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft in der mündlichen Hauptverhandlung weiß anschließend von nichts. Denn der hat ja in der Regel nicht einmal die Akte. Und dann sagt der Sitzungsvertreter allen Ernstes: "Das war der Sachbearbeiter, damit habe ich nichts zu tun."
Diesen Beamten scheint entgangen zu sein, dass sie beide für dieselbe Behörde arbeiten. Sie verpflichten übrigens auch nicht sich persönlich, sondern ausschließlich ihre Behörde.
Dass bei der Staatsanwaltschaft oft genug eine Hand nicht weiß, was die andere tut, ist schon kaum verständlich. Wenn aber eine Hand sich an das Tun der anderen noch nicht einmal gebunden fühlt, dann mutet das an wie ein Körper mit epileptischem Anfall.
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