Mittwoch, 1. Juni 2011

Herzlich willkommen im richtigen Leben!

Das Landgericht Mannheim hat zum Urteil im Prozess gegen Jörg Kachelmann eine bemerkenswerte Presseerklärung abgegeben. Lässt diese Erklärung doch bisher nur zu vermutende Einblicke in das Innenleben der beteiligten Richter zu. Und diese Einblicke in die offenbar gequälte Richterseele bestätigen schlimmste Befürchtungen.

Zum Inhalt dieser Erklärung des Gerichts gibt es bereits mehrere Kommentare, z. B. bezüglich der darin enthaltenen Medien- und Internetschelte und bezüglich des in der Tat befremdlichen Umstands, dass das Gericht jede Form der Selbstkritik an Gericht oder auch Staatsanwaltschaft vermissen lässt.

Persönlich finde ich am bemerkenswertesten, dass man - zusätzlich zur Urteilsbegründung - überhaupt noch eine weitere Erklärung für nötig hielt. Augenscheinlich leiden die Richter unter dem Eindruck dieser von ihnen selbst zu verantwortenden Verhandlung so sehr, dass der Rechtfertigungsdrang nicht mehr zu bremsen war.

Dabei scheinen zumindest einige der beteiligten Richter in diesem Prozess erstmals bemerkt zu haben, dass es eine Öffentlichkeit gibt, die ihnen zuguckt. Wie anders wäre sonst zu erklären, dass man nachträglich noch Grundprinzipien der Prozessordnung erklärt oder sich thematisch an den "Grenzen der Meinungsfreiheit" versucht. Internet, Klatschpresse, Blogs, Kommentare - das alles scheint dem Gericht zum ersten Mal begegnet zu sein. Schöne heile Richterwelt!

Geradezu bezeichnend ist es da, dass gerade dieses Gericht zwischenzeitlich auch noch einen dpa-Journalisten festnehmen ließ, der zufällig unter dem Zimmer des Beratungszimmers stand. Die Erfahrung, dass ihnen jemand zugucken könnte, scheint Richtern nicht nur neu zu sein, er scheint ihnen auch überhaupt nicht zu gefallen.

Der Umstand, dass da draußen noch eine Welt ist, schlägt dem Elfenbeinturmbewohner schon genug aufs Gemüt - aber wenn diese Welt dann auch noch zum Fenster hereinguckt, ist das wirklich zu viel.

Und weil man die Öffentlichkeit nicht festnehmen lassen kann, hilft gegen Meinungsfreiheit nur noch eine Presseerklärung, in der erstmal so richtig abgejammert wird.

Herzlich willkommen im Leben!

StPO-R, Erster Vorschlag: Freie Beweiswürdigung einschränken!

Die freie Beweiswürdigung (§ 261 StPO) ist das Kernstück des so genannten reformierten Inquisitionsprozesses aus dem Jahr 1877. Freie Beweiswürdigung bedeutet, dass der Richter sich sein Urteil ausschließlich – so der Gesetzeswortlaut – „aus dem Inbegriff der Verhandlung“ bildet. Die freie Beweiswürdigung weicht damit wesentlich von früheren Prozessordnungen ab, die bestimmte Beweisregeln vorsahen. Beweisregeln sind dabei Vorschriften, die an ein bestimmtes Beweismittel eine zwingende Würdigung knüpfen; berühmtestes Beispiel: das Geständnis, das in früheren Zeiten ausnahmslos die Schuld bezeugte, eine Regel, die noch heute bei vielen Menschen im Kopf herumspukt. Dank der freien Beweiswürdigung muss und darf der heutige Richter auch das Geständnis frei würdigen, sprich: Er braucht es nicht zu glauben. Das war und ist ein großer Fortschritt in der Strafgerichtsbarkeit.

Leider hat das Prinzip der freien Beweiswürdigung auch Nachteile mit sich gebracht. Denn dieses Prinzip scheint Richtern nicht recht eingängig zu sein. Viele Richter missverstehen die freie Beweiswürdigung als Freibrief, der es ihnen gestattet, alles mit allem zu begründen. Und das ist er Ursprung des größten Übels im Strafrecht, dem so genannten „revisionssicheren Urteil“ – dem Urteil, das sachlich zwar völlig falsch ist, aufgrund der Einhaltung bestimmter Formalien mit dem Rechtsmittel der Revision aber praktisch nicht zu knacken ist. So kann der Tatrichter ohne weiteres zu der Überzeugung gelangen, dass Winnetou mit einem einzigen Schuss aus seiner Silberbüchse fünfzehn Ganoven gleichzeitig erlegt hat; auch wenn das tatsächlich völlig unmöglich ist. Kommt der Richter zu dieser Überzeugung und fügt er einige Floskeln der Begründung hinzu, dass z. B. mehrere Zeugen dies glaubhaft bestätigt hätten, dann ist auch gegen den größten Quatsch kaum ein Kraut gewachsen.

Das Glanzstück solcher richterlicher Rechtsverdrehung ist, wenn Richter aus einem Beweismittel das Gegenteil seines eigentlichen Inhalts schließen – was gar nicht so selten vorkommt. Entlasten z. B. fünf Zeugen den Angeklagten, muss dieser nicht etwa zwingend freigesprochen werden: Der Richter braucht den Zeugen ja nicht zu glauben. Stattdessen kann er aus dem Umstand, dass seiner Meinung nach gleich fünf Zeugen gleichermaßen für den Angeklagten gelogen haben, den Rückschluss ziehen, dass der Angeklagte schuldig sei. Und das ohne ein einziges "echtes" Beweismittel! Auf diese Art und Weise entsteht das, was Strafverteidiger meinen, wenn sie nach dem Urteil sagen, sie seien „im falschen Film“ gewesen.

Das oberste Revisionsgericht – der Bundesgerichtshof – hat den Kern dieses Übels bereits vor einiger Zeit erkannt. Der BGH gibt den Tatgerichten seit etwa zwanzig Jahren immer wieder vor, dass sie eben nicht jeden Quatsch feststellen dürfen, sondern das Ergebnis ihrer freien Beweiswürdigung mit wissenschaftlichen Erkenntnissen, den Gesetzen der Logik und allgemeinen Lebensregeln im Einklang stehen muss. Einzig die Tatgerichte kümmert das scheinbar wenig, ansonsten wäre die anhaltende Flut entsprechender Revisionen wohl kaum zu verstehen.

Und weil die Gerichte es offenbar nicht lernen, sondern nach wie vor der Versuchung unterliegen, ihre eigenen Vorurteile in pseudojuristische Floskeln zu verpacken, wird man den Gerichten wohl noch deutlicher als bisher an die Hand geben müssen, dass aus dem „Inbegriff der mündlichen Hauptverhandlung“ eben nicht jede beliebige Schlussfolgerung möglich ist, sondern nur solche, die mit den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen im Einklang stehen.

Das wären dann keine Beweisregeln im eingangs zitierten Sinne – denn es wird ja kein bestimmtes Ergebnis vorgeschrieben – sondern lediglich die Vorgaben, die allgemeine Erkenntnisse in geltendes Recht umsetzen. Dazu wäre der Richter zwar eigentlich auch ohne besonderes Gesetz aus seinem Amtseid verpflichtet, aber: Manchmal helfen verschriftete Vorgaben eben doch am besten.

Das wäre nicht das Ende der freien Beweiswürdigung, aber es wäre die Zähmung des Wildwuchses, der sich durch geistige Trägheit und persönliche Vorurteile in der freien Beweiswürdigung eingenistet hat. Und das wäre ein großer Schritt in Richtung eines besseren Prozessrechtes.

Dienstag, 31. Mai 2011

Recht und Anstand

Die Verteidigung, so hat es der Vorsitzende Richter des LG Mannheim in seiner Urteilsbegründung gesagt, habe es mehrmals an "Anstand und Respekt" vermissen lassen. Da wird der Kollege Schwenn müde grinsen.

Denn was als Vorwurf gedacht war, kommt wohl eher als Bumerang zu den Richtern zurück: Glauben die etwa, sie hätten auch freigesprochen, wenn die Verteidigung sich mit netten Reden begnügt hätte? Wenn die Verteidigung nicht bei jedem aufkeimenden Vorurteil sofort dazwischen gegrätscht wäre? Wenn die Verteidigung nicht bei jeder zweifelhaften Äußerung der Strafverfolgungsbehörden auf den Tisch geschlagen hätte?

Natürlich nicht. Wenn ein braver Verteidiger einfach nur dagesessen und zugehört hätte, dann hätte das Gericht verurteilt. Nur dadurch, dass die Verteidigung das Gericht soweit in die Enge getrieben hat, in die es sich aus eigenem Antrieb nie hineinbegeben hätte, konnte es zum Freispruch kommen.

Und das ist der wahre Skandal: Dass man als Verteidiger überhaupt nur wahrgenommen wird, wenn man es an Anstand und Respekt fehlen lässt.

Montag, 30. Mai 2011

Die Reform der StPO

Am Dienstag wird das Landgericht Mannheim das Urteil gegen Jörg Kachelmann sprechen. Egal wie dieses Urteil aussehen wird, hat die Öffentlichkeit in diesem Verfahren eine Menge erlebt. Auch wenn sie über die interessantesten Teile der Verhandlung ausgeschlossen war.

Vor allem hat die Öffentlichkeit eine Menge von dem gesehen, was falsch läuft vor deutschen (Straf-)Gerichten. Und damit ist nicht die im Vergleich eher noch moderate Dauer des Verfahrens gemeint, sondern seine Struktur und sein notwendiger - oder eben nicht notwendiger - Inhalt. Denn das deutsche Strafverfahren ist nicht mehr zeitgemäß, wenn die deutsche Strafprozessordnung denn jemals zeitgemäß war.

Wenn man ein Verfahren wie das gegen Jörg Kachelmann beurteilt, muss man sich gewahr sein, dass die Prozessordnung, nach der dieses Verfahren funktioniert, aus dem Jahre 1877 stammt und seither im wesentlichen unverändert geblieben ist. 1877 wurde Hermann Hesse geboren. 1877 meldete Thomas Alva Edison den Prototyp seines Phonographen zum Patent an. Emil Berliner meldete das Patent auf die Schallplatte an, die aus Schellack war. Wenn man 1877 von Krieg sprach, war zumeist der Deutsch-Französische Krieg von 1870/71 gemeint, und der wurde vom Königreich Preußen und dem Norddeutschen Bund gegen das Kaiserreich Frankreich geführt. Dieser Krieg wurde mit Infanterie, Reitern.Pferden und Geschützen geschlagen.

Eigentlich unnütz zu sagen, aber: Es gab kein Radio (s.o.), kein Fernsehen, von allen anderen elektronischen Medien ganz zu schweigen. Zeitungen gab es wenige. Die Washington Post z. B. wurde in diesem Jahr gegründet. Die Straßen waren bestenfalls mit Kopfsteinpflaster gepflastert, auf denen Pferdekutschen fuhren. Man herrschte in weiten Teilen des Geltungsbereichs der neuen StPO noch von Gottes Gnaden.

Da musste die StPO als großer Fortschritt gelten, gab es doch zum ersten Mal Legalitätsprinzip, Offizialprinzip, Mündlichkeitsprinzip, Unmittelbarkeitsgrundsatz und all das, was man heute noch an der Universität lernt, wenn man Jura studiert.

Dass die StPO in dieser Form noch den heutigen Gegebenheiten genügte, kann man wohl kaum ernsthaft vertreten. Gleichwohl sind bisher alle Versuche gescheitert, die Prozessordnung grundlegend zu reformieren. Allerdings stellt sich langsam ernsthaft die Frage, ob sich eine moderne Gesellschaft einen antiquierten Strafprozess noch leisten kann. Dazu gehört auch die Frage, ob die vorgesehenen Strafen noch zeitgemäß sind.

Und weil das eine längere Diskussion wird, höre ich hier auf und mache morgen weiter. Dann wissen wir auch über das Urteil gegen Jörg Kachelmann Bescheid.



Donnerstag, 19. Mai 2011

Irgendwo muss auch mal Schluss sein!

Lars von Trier ist Nazi. Sagt er. Angeblich. Und ist deshalb zur "Persona non grata" in Cannes aufgestiegen, beim Filmfest, das "Künstlern aus aller Welt die außergewöhnliche Möglichkeit bietet", unter anderem "die Freiheit der Meinungsäußerung zu verteidigen". Man hat ihn vom dortigen Filmfest ausgeschlossen, weil er Nazi ist. Oder weil er gesagt hat, dass er Nazi wäre. Irgendwo muss auch mal Schluss sein, mit dieser Meinungsfreiheit, oder?!

Aber Lars von Trier hat nicht nur "Ich bin ein Nazi" gesagt, er hat noch mehr gesagt, und das mit dem Nazi war bloß der Schluss. Anders als z. B. John F. Kennedy, der hat damals auf dem Balkon tatsächlich nur einen Satz ("Ich bin ein Berliner") gesagt. Aber Berliner haben eben völlig zu Recht ein viel besseres Renommee als Nazis. Obwohl es da in der Geschichte durchaus auch Überschneidungen gab.

Dem Kollegen Möbius, dem Fachanwalt für IT-Recht, ist zu danken, dass er hier das vollständige Zitat eingestellt hat. Wenn man dort liest, was der Regisseur tatsächlich gesagt hat, dann wird einem tatsächlich Angst und Bange um die allerorten beschworene Meinungsfreiheit, denn er hat offenkundig einen von ihm selbst als verunglückt empfundenen Satz ("Wie komme ich jetzt bloß aus diesem Satz wieder raus?") durch eine selbstironische Überhöhung ("Okay, ich bin ein Nazi") ad absurdum geführt.

Das ist selbstkritisch, humorvoll und überdies sprachlich ziemlich gelungen, hat aber offenbar selbst bei den Kulturschaffenden eine Mehrheit überfordert. Schade. Schade. Schade.

Ich möchte der Schaffensreihe des großartigen Lars von Trier übrigens auch noch die brillante Krankenhausserie "Gespenster" hinzufügen.

Dienstag, 17. Mai 2011

Wenn der Zivilrechtler etwas nicht versteht...

Wenn der Zivilrechtler etwas nicht versteht, sei es, dass er einfach nicht genau gelesen hat, sei es, dass die Materie ihn schlicht überfordert, dann könnte er sich mit dem Problem auseinandersetzen. Das wäre der Idealfall. So diente man der Sache.

Dass es auch anders geht, zeigt der jüngste Beitrag der Kollegen vom LBR-Blog. Liebe Kollegen: Erst lesen, dann denken, dann (vielleicht) schreiben.

Sonst liegen die Bananen schnell im eigenen Tor.

P.S.: Der hier besprochene Artikel wurde auf die Intervention hin vom Anbieter mittlerweile wieder freigeschaltet. Weil die Autorin darauf einen Anspruch hat. Mancher findet ihn, mancher nicht.

Dienstag, 10. Mai 2011

24 Stunden ganz ohne Schweinkram

Eine liebe Kollegin, die auch der Bloggerszene hinlänglich bekannt ist, bloggt nicht nur. Sie schreibt manchmal auch Artikel in einem Internetportal für Anwälte. Das kennen vielleicht die meisten: Man stellt dort ein Profil ein und hofft, dass die Mandanten einen finden. Damit das noch besser klappt, kann man auch kleine Fachbeiträge veröffentlichen, um die eigene Expertise etwas zu verdeutlichen.

Nun ist die Kollegin Strafrechtlerin und schreibt entsprechend über Strafrecht. Und weil in letzter Zeit auch das eine oder andere Mandat den Vorwurf von Sexualstraftaten betraf, schreibt sie eben auch darüber, so zuletzt über § 184 StGB (Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie).

Nun ist hinlänglich bekannt, dass diese Mandanten in der Bevölkerung nicht die allergrößte Wertschätzung genießen, was aber heute ankam, verwundert dann doch:

Die Kollegin erhielt eine E-Mail des Anbieters, man habe ihren Beitrag gelöscht. Man begründet dies wörtlich damit, dass man

"aufgrund einiger unerfreulicher Vorkommnisse ... die Veröffentlichung von Fachartikel(n) zu diesem Themenkreis nicht mehr gestatte"

Man möge bitte

"keinerlei Fachartikel (veröffentlichen), die in gleich welcher Weise mit Pornographie in Verbindung zu bringen"

seien. Diese Maßnahme, so mutmaßt man, diene

"der sicherlich auch in Ihrem Interesse liegenden Qualitätssicherung und der guten Reputation"

des Anbieters.

Da verschlägt es einem erst einmal die Sprache. Es gibt also inzwischen Internetforen für Rechtsanwälte, die den Austausch über Erfahrungen mit Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung untersagen und dies für eine Maßnahme der "Qualitätssicherung" halten! Und dahinter steckt nicht etwa EMMA oder die Katholische Kirche, sondern ein großer juristischer Fachverlag!

Ich ringe immer noch um Worte und habe deshalb erst einmal geschrieben. Neben diesem Artikel ein Aufforderungsschreiben zur Abgabe einer Unterlassungserklärung. Ein Rechtsstreit, auf den man gespannt sein darf.