Mittwoch, 10. November 2010

Lustiges aus der Arbeitswelt

Nur ganz selten nehme ich mal ein Mandat im Arbeitsrecht an. Letztens habe ich es mal wieder getan, und es war gleich ein voller Erfolg.

Nachdem der Arbeitgeber die Mandantin nach Krankmeldung einfach bei ihrem Krankenversicherer abgemeldet hatte, ergab sich für diese Beratungsbedarf. Bei der Überprüfung der durchaus nicht einfachen Rechtslage las ich am Rande auch den Arbeitsvertrag und was soll ich sagen: Der ist eine Wucht!

Darin heißt es etwa zum Thema "Einsatzgebiet", nach der Nennung zweier Objekte, an denen die Mandantin regelmäßig als Reinigungskraft eingesetzt werden sollte:

"Sollten die o. g. Firmen den Auftrag kündigen oder mit der erbrachten Leistung nicht zufrieden sein, erlischt dieser Anstellungsvertrag."

Das Rechtsinstitut des automatischen Erlöschens eines Vertrages bei Intervention eines Dritten war mir bisher noch nicht bekannt und ich beneide den Gegner um seinen Einfallsreichtum. Angeblich soll ihm bei der Abfassung dieses Vertrages sogar ein Rechtsanwalt geholfen haben. Aber manchmal möchte man auch einen Gegner einfach nur anflehen, sich doch mal ordentlich beraten zu lassen.

Als Rechtsanwalt der Gegenseite darf man das ja nicht.

Dienstag, 9. November 2010

Finanzminister auf Droge?

Michael Offer gehört zu den Personen, von deren Existenz die meisten Menschen erst erfahren, wenn er nicht mehr ist, was er mal war. Bis heute war er Pressesprecher des Finanzministers, jetzt hat er seinen Rücktritt erklärt und um Zuweisung eines anderen Postens gebeten. Warum, das sieht man hier.

Herr Offer war von seinem Chef - dem Bundesfinanzminister - coram publico auf einer Pressekonferenz zusammengeschissen worden - und zwar in einer Art und Weise, wie sie wohl seit der Abschaffung der Sklaverei höchstens noch gegenüber bockigen Kindern üblich ist. Was aber hat den Minister da geritten?

Wolfgang Kubicki von der FDP hat es damit erklärt, dass Wolfgang Schäuble wohl unter Drogen gestanden hätte.

Der Angeklagte ist kein guter Mensch und die anderen fürchten sich

Vor mir liegt zur Überprüfung einer möglichen Revision das Urteil eines deutschen Landgerichts, große Strafkammer. Es geht also nicht um Eierdiebstahl, sondern um ausgewachsene Kriminalität.

Gleich der einleitende Satz ist großartig: "Der Angeklagte ist zunächst in einer vollständigen Familie aufgewachsen." Wie man es schafft, so viel falsches Vorverständnis und Voreingenommenheit in einen so kurzen Satz zu packen, das muss mir mancher Richter erst beibringen. Wann ist eine Familie "vollständig"? Das hat das Gericht für sich behalten. Was bedeutet "zunächst"? Das zumindest erläutert uns das Gericht im zweiten Satz: "Seine Eltern trennten sich, als er ein Jahr alt war."

Aha - aber ist man mit einem Jahr schon aufgewachsen? Wohl kaum. Ausgewachsen jedenfalls nicht. Was bitte soll dann so ein Satz, wenn nicht Stimmung gegen den Angeklagten machen? Und das sind erst die Feststellungen zur Person, ein Teil des Urteils, der unbeschadet des Tatvorwurfs oder des Beweisergebnisses ohne weiteres nüchtern und sachlich gehalten werden kann.

Da wagt man kaum weiter zu lesen ob der Befürchtung, was in der eigentlichen Begründung noch auf einen warten könnte. Und tatsächlich: In der Strafzumessung heißt es: "Zu Lasten des Angeklagten hat sich ausgewirkt, dass das Sicherheitsgefühl der Allgemeinheit durch die Tat erheblich beeinträchtigt wurde."

Für die Nichtstrafjuristen: Möchten Sie, dass in das gegen Sie verhängte Strafmaß negativ miteinfließt, dass sich andere Menschen jetzt vielleicht mehr fürchten als vorher? Steht das in irgendeinem Zusammenhang zu Ihrer Tat? Nein, das tut es nicht, und das möchten Sie deshalb auch nicht in irgendeinen Zusammenhang gepresst sehen.

Karlsruhe, übernehmen sie.

Donnerstag, 4. November 2010

Wie man einen Troll anlockt

Manch einer fragt sich, woher die vielen Kommentare zu Blogbeiträgen kommen. Die stammen in großer Anzahl von den so genannten Trollen: unruhigen Existenzen, die ohne schöpferische Eigenleistung durch das Web 2.0 geistern und überall ihre Ausscheidungen hinterlassen.

Und wie die eigentliche Weltsprache nicht Englisch, sondern schlechtes Englisch ist, so ist die eigentliche Aktion im Web 2.0 nicht Kommunikation, sondern missglückte Kommunikation. Großmeister im Anlocken von Trollen im juristischen Blogwesen sind die Kollegen Vetter und Siebers, wobei das Trollaufkommen beim Kollegen Vetter durch erheblichen Beifang in Form seriöser Diskursbeiträge verunreinigt wird.

Wie aber lockt man einen Troll an? Dazu muss man sich einfach an drei Grundregeln halten:

1.
Suchen Sie sich zunächst ein von den populären Medien besetztes Thema aus, dass die Menschen interessiert. Mord, Vergewaltigung oder Abmahnwesen gehen immer. Hüten Sie sich vor öden Themen. Kein Troll interessiert sich dafür, ob das Schutzrecht für die Wortmarke "Dröge-Riegel" vorgestern ausgelaufen ist. Nehmen Sie zur Not die aktuelle Tagespresse zu Hilfe. Kachelmann ist immer eine sichere Bank. Nachfolger werden kommen.

2.
Schreiben Sie in möglichst apodiktischer Form eine eigene Meinung. Die Meute der Trolle wird augenblicklich über Sie herfallen, egal wie originell und gut begründet Ihre Meinung ist. Scheuen Sie sich insbesondere nicht vor Selbstironie, denn die wird von Trollen ausnahmslos für bare Münze genommen und in arrogante Allmachtsphantasien umgedeutet: Der Antwort darauf kann kein richtiger Troll widerstehen.

3.
Wichtig ist eine reißerische Überschrift als Eye-Catcher. Schließlich muss der Troll irgendwie auf Sie aufmerksam werden. Vermeiden Sie zu wissenschaftliche Ausführungen. Schreiben Sie eben nicht: "Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück bestätigt die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Mietminderung bei Klosettverstopfungen". Schreiben Sie: "Auch in Rheda-Wiedenbrück schwimmt die Scheiße oben." Schon kommen die Trolle und wissen es besser. Bei der Gelegenheit: Nichts gegen Rheda-Wiedenbrück.

4.
Um sicher zu stellen, dass die Trolle Ihren Beitrag nicht nur lesen, sondern auch kommentieren, fügen Sie in Ihre Ausführungen gerne auch in nicht zum eigentlichen Thema gehörenden Randbereichen kleine Fehler ein. Das weckt den Oberlehrer im Troll und lässt ihn den virtuellen Rotstift zücken. Ganz wie der Angeklagte, der empört gegen die Anklageschrift wettert, sie wäre total fehlerhaft, er müsse freigesprochen werden: Schließlich habe er seine Ehefrau gar nicht mit der Bratpfanne, sondern mit dem Kochtopf erschlagen.

Wenn Sie diese vier einfachen Regeln zukünftig beherzigen, wird sich auch unter Ihren Beiträgen bald eine hübsche Ansammlung stattlicher Trolle einfinden.

Übrigens: Bei diesem Beitrag ist die Trollfunktion ausnahmsweise deaktiviert. Man weiß ja nie.

Mittwoch, 3. November 2010

Freiwillig verweigert!

Das ist wirklich ein Unding! Im - tragischen - Fall des verschwundenen Mirco aus Grefrath hat ein Bürger die freiwillige Speichelprobe verweigert! BILD berichtet in üblicher Manier hier. Dort heißt es in der gewohnt volksverblödenden Weise wörtlich:

"Ist er nur ein Querulant oder hat er etwas zu verbergen? Im Falle des verschwundenen Mirco (11) aus Grefrath hat ein Passat-Fahrer die Abgabe der freiwilligen Speichelprobe verweigert!"

Nein, liebe BILD-Zeitung, das ist weder ein Querulant noch müsste er zwingend etwas zu verbergen haben, aber schön, dass ihr ihn vorsorglich trotzdem schon mal denunziert: Hier hat einfach jemand an einer freiwilligen Speichelprobe nicht teilgenommen. Deswegen heißt sie ja freiwillig. Man kann, aber man muss nicht. Gründe angeben muss man auch nicht, sonst wäre das ja schon wieder ein Zwang.

Also: Alles ganz easy.

Dahinter steckt allerdings eine prozessual ernsthafte Frage: Wozu das Ganze, wenn es doch freiwillig ist? Und was passiert mit den freiwilligen Verweigerern, deren Speichelprobe man nicht bekommt? Der Verweigerer wird nicht automatisch durch die Verweigerung zum Beschuldigten - das wenigstens hat die Polizei begriffen und auch die BILD-Zeitung zitiert es immerhin.

Zur Speichelprobe zwingen wird man den Verweigerer erst dann können, wenn konkrete Verdachtsmomente gegen ihn vorliegen. Die scheint es nicht zu geben, sonst hätte man es ja schon gemacht. Also wird die Polizei jetzt Verdachtsmoment suchen. Und wehe dem, gegen den die Polizei Verdachtsmomente sucht!

Wie durch Geisterhand hat sich da meist noch immer irgendetwas gefunden.

Die Werthlosigkeit der Jurisprudenz als Wissenschaft

Nein, das "h" ist kein Schreibfehler, das schrieb man damals so. Damals, das ist im Vorrevolutionsjahr 1847, als Julius Herrmann von Kirchmann seine berühmt gewordene Rede dieses Namens gehalten hat. Dankenswerterweise findet sich im Internet hier sogar die Originalschrift: Für alle die, die gerne Sütterlin lesen.

Für alle anderen: Aus dieser Rede stammt unter anderem der berühmte Ausspruch vom Strich des Gesetzgebers, "der ganze Bibliotheken zu Makulatur" werden ließe. Kirchmanns Diagnose des Zustands der Rechtswissenschaft ist brillant und liest sich teilweise so, als wäre sie erst gestern von einem kritischen Geist geschrieben worden.

Die vom damaligen Staatsanwalt Kirchmann vorgeschlagene Therapie gegen den diagnostizierten Missstand allerdings ist weit weniger brillant, wenn auch mindestens ebenso aktuell. Er schlug nämlich vor, die Jurisprudenz solle sich weniger auf die Juristen verlassen, sondern stattdessen auf etwas, das er "das Recht, wie es im Volke wohnt", nannte. Weniger denken, mehr fühlen; weniger Geist, mehr Bauch; weniger Richter, mehr Laien. Bei seinem berühmten Nachfolger Friedrich Carl von Savigny hieß das später "Volksgeist", noch später bei Adolf "gesundes Volksempfinden". Heute heißt es möglicherweise RTL oder BILD-Zeitung.

Immer aber war es eins: Populistische Stimmungsmache zu Lasten der Schwachen. Trotzdem lohnt sich das Lesen. Unbedingt!

Fragen Sie jemanden, der sich damit auskennt

Zivilgericht, Verkehrsunfallsache, junge Richterin.

Das parkende Fahrzeug des Mandanten hat einen rechten Schaden erlitten, weil es von dem bei der Gegenseite versicherten Fahrzeug gerammt wurde. Der Unfallhergang ist strittig, aber es gibt eindeutige Abriebspuren, die sich dem gegnerischen Fahrzeug eindeutig zuordnen lassen.

Die Richterin führt in den Streitstand ein, würdigt die Beweislage und guckt mich traurig an. Da begreife ich den Ernst der Lage und frage nach, ob ihre Worte etwa bedeuten sollen, dass mein Mandant die Klage verlieren könnte. Die Richterin nickt.

Das lässt mich aufgrund der aus meiner Sicht eindeutigen Beweislage einen Moment sprachlos, dann bringe ich einige Worte zur Darlegungs- und Beweislast heraus, die ich glücklicherweise mit einem höchstrichterlichen Urteil belegen kann. Sowas hilft bei jungen Richtern ja häufig.

Die Richterin hört sich meine Worte an. Auf meine Frage, ob meine Rechtsausführungen sie möglicherweise hätten umstimmen können, sagt die Richterin:

"So genau weiß ich das noch nicht. Da muss ich erst einmal jemanden fragen, der sich damit auskennt."

Derjenige, der sich damit auskennen soll, ist ihr Dezernatskollege, der viel mit Verkehrsrecht mache, der sei aber noch einige Wochen im Urlaub. Deswegen beraumt sie einen langfristigen Entscheidungstermin an, zu dem ein uns vollumfänglich Recht gebendes Urteil ergeht.

Da hatte die Richterin offenbar doch noch jemanden gefunden, der sich damit auskannte.