Donnerstag, 4. November 2010

Wie man einen Troll anlockt

Manch einer fragt sich, woher die vielen Kommentare zu Blogbeiträgen kommen. Die stammen in großer Anzahl von den so genannten Trollen: unruhigen Existenzen, die ohne schöpferische Eigenleistung durch das Web 2.0 geistern und überall ihre Ausscheidungen hinterlassen.

Und wie die eigentliche Weltsprache nicht Englisch, sondern schlechtes Englisch ist, so ist die eigentliche Aktion im Web 2.0 nicht Kommunikation, sondern missglückte Kommunikation. Großmeister im Anlocken von Trollen im juristischen Blogwesen sind die Kollegen Vetter und Siebers, wobei das Trollaufkommen beim Kollegen Vetter durch erheblichen Beifang in Form seriöser Diskursbeiträge verunreinigt wird.

Wie aber lockt man einen Troll an? Dazu muss man sich einfach an drei Grundregeln halten:

1.
Suchen Sie sich zunächst ein von den populären Medien besetztes Thema aus, dass die Menschen interessiert. Mord, Vergewaltigung oder Abmahnwesen gehen immer. Hüten Sie sich vor öden Themen. Kein Troll interessiert sich dafür, ob das Schutzrecht für die Wortmarke "Dröge-Riegel" vorgestern ausgelaufen ist. Nehmen Sie zur Not die aktuelle Tagespresse zu Hilfe. Kachelmann ist immer eine sichere Bank. Nachfolger werden kommen.

2.
Schreiben Sie in möglichst apodiktischer Form eine eigene Meinung. Die Meute der Trolle wird augenblicklich über Sie herfallen, egal wie originell und gut begründet Ihre Meinung ist. Scheuen Sie sich insbesondere nicht vor Selbstironie, denn die wird von Trollen ausnahmslos für bare Münze genommen und in arrogante Allmachtsphantasien umgedeutet: Der Antwort darauf kann kein richtiger Troll widerstehen.

3.
Wichtig ist eine reißerische Überschrift als Eye-Catcher. Schließlich muss der Troll irgendwie auf Sie aufmerksam werden. Vermeiden Sie zu wissenschaftliche Ausführungen. Schreiben Sie eben nicht: "Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück bestätigt die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Mietminderung bei Klosettverstopfungen". Schreiben Sie: "Auch in Rheda-Wiedenbrück schwimmt die Scheiße oben." Schon kommen die Trolle und wissen es besser. Bei der Gelegenheit: Nichts gegen Rheda-Wiedenbrück.

4.
Um sicher zu stellen, dass die Trolle Ihren Beitrag nicht nur lesen, sondern auch kommentieren, fügen Sie in Ihre Ausführungen gerne auch in nicht zum eigentlichen Thema gehörenden Randbereichen kleine Fehler ein. Das weckt den Oberlehrer im Troll und lässt ihn den virtuellen Rotstift zücken. Ganz wie der Angeklagte, der empört gegen die Anklageschrift wettert, sie wäre total fehlerhaft, er müsse freigesprochen werden: Schließlich habe er seine Ehefrau gar nicht mit der Bratpfanne, sondern mit dem Kochtopf erschlagen.

Wenn Sie diese vier einfachen Regeln zukünftig beherzigen, wird sich auch unter Ihren Beiträgen bald eine hübsche Ansammlung stattlicher Trolle einfinden.

Übrigens: Bei diesem Beitrag ist die Trollfunktion ausnahmsweise deaktiviert. Man weiß ja nie.

Mittwoch, 3. November 2010

Freiwillig verweigert!

Das ist wirklich ein Unding! Im - tragischen - Fall des verschwundenen Mirco aus Grefrath hat ein Bürger die freiwillige Speichelprobe verweigert! BILD berichtet in üblicher Manier hier. Dort heißt es in der gewohnt volksverblödenden Weise wörtlich:

"Ist er nur ein Querulant oder hat er etwas zu verbergen? Im Falle des verschwundenen Mirco (11) aus Grefrath hat ein Passat-Fahrer die Abgabe der freiwilligen Speichelprobe verweigert!"

Nein, liebe BILD-Zeitung, das ist weder ein Querulant noch müsste er zwingend etwas zu verbergen haben, aber schön, dass ihr ihn vorsorglich trotzdem schon mal denunziert: Hier hat einfach jemand an einer freiwilligen Speichelprobe nicht teilgenommen. Deswegen heißt sie ja freiwillig. Man kann, aber man muss nicht. Gründe angeben muss man auch nicht, sonst wäre das ja schon wieder ein Zwang.

Also: Alles ganz easy.

Dahinter steckt allerdings eine prozessual ernsthafte Frage: Wozu das Ganze, wenn es doch freiwillig ist? Und was passiert mit den freiwilligen Verweigerern, deren Speichelprobe man nicht bekommt? Der Verweigerer wird nicht automatisch durch die Verweigerung zum Beschuldigten - das wenigstens hat die Polizei begriffen und auch die BILD-Zeitung zitiert es immerhin.

Zur Speichelprobe zwingen wird man den Verweigerer erst dann können, wenn konkrete Verdachtsmomente gegen ihn vorliegen. Die scheint es nicht zu geben, sonst hätte man es ja schon gemacht. Also wird die Polizei jetzt Verdachtsmoment suchen. Und wehe dem, gegen den die Polizei Verdachtsmomente sucht!

Wie durch Geisterhand hat sich da meist noch immer irgendetwas gefunden.

Die Werthlosigkeit der Jurisprudenz als Wissenschaft

Nein, das "h" ist kein Schreibfehler, das schrieb man damals so. Damals, das ist im Vorrevolutionsjahr 1847, als Julius Herrmann von Kirchmann seine berühmt gewordene Rede dieses Namens gehalten hat. Dankenswerterweise findet sich im Internet hier sogar die Originalschrift: Für alle die, die gerne Sütterlin lesen.

Für alle anderen: Aus dieser Rede stammt unter anderem der berühmte Ausspruch vom Strich des Gesetzgebers, "der ganze Bibliotheken zu Makulatur" werden ließe. Kirchmanns Diagnose des Zustands der Rechtswissenschaft ist brillant und liest sich teilweise so, als wäre sie erst gestern von einem kritischen Geist geschrieben worden.

Die vom damaligen Staatsanwalt Kirchmann vorgeschlagene Therapie gegen den diagnostizierten Missstand allerdings ist weit weniger brillant, wenn auch mindestens ebenso aktuell. Er schlug nämlich vor, die Jurisprudenz solle sich weniger auf die Juristen verlassen, sondern stattdessen auf etwas, das er "das Recht, wie es im Volke wohnt", nannte. Weniger denken, mehr fühlen; weniger Geist, mehr Bauch; weniger Richter, mehr Laien. Bei seinem berühmten Nachfolger Friedrich Carl von Savigny hieß das später "Volksgeist", noch später bei Adolf "gesundes Volksempfinden". Heute heißt es möglicherweise RTL oder BILD-Zeitung.

Immer aber war es eins: Populistische Stimmungsmache zu Lasten der Schwachen. Trotzdem lohnt sich das Lesen. Unbedingt!

Fragen Sie jemanden, der sich damit auskennt

Zivilgericht, Verkehrsunfallsache, junge Richterin.

Das parkende Fahrzeug des Mandanten hat einen rechten Schaden erlitten, weil es von dem bei der Gegenseite versicherten Fahrzeug gerammt wurde. Der Unfallhergang ist strittig, aber es gibt eindeutige Abriebspuren, die sich dem gegnerischen Fahrzeug eindeutig zuordnen lassen.

Die Richterin führt in den Streitstand ein, würdigt die Beweislage und guckt mich traurig an. Da begreife ich den Ernst der Lage und frage nach, ob ihre Worte etwa bedeuten sollen, dass mein Mandant die Klage verlieren könnte. Die Richterin nickt.

Das lässt mich aufgrund der aus meiner Sicht eindeutigen Beweislage einen Moment sprachlos, dann bringe ich einige Worte zur Darlegungs- und Beweislast heraus, die ich glücklicherweise mit einem höchstrichterlichen Urteil belegen kann. Sowas hilft bei jungen Richtern ja häufig.

Die Richterin hört sich meine Worte an. Auf meine Frage, ob meine Rechtsausführungen sie möglicherweise hätten umstimmen können, sagt die Richterin:

"So genau weiß ich das noch nicht. Da muss ich erst einmal jemanden fragen, der sich damit auskennt."

Derjenige, der sich damit auskennen soll, ist ihr Dezernatskollege, der viel mit Verkehrsrecht mache, der sei aber noch einige Wochen im Urlaub. Deswegen beraumt sie einen langfristigen Entscheidungstermin an, zu dem ein uns vollumfänglich Recht gebendes Urteil ergeht.

Da hatte die Richterin offenbar doch noch jemanden gefunden, der sich damit auskannte.

Freitag, 29. Oktober 2010

So hat er es doch gar nicht gemeint

Im Spiegel schreibt der geschätzte Kollege von Schirach hier über zwei aktuelle Verfahren, und er schreibt gut.

Er verknüpft in seinem Beitrag den fast gänzlich im Verborgenen laufenden Prozess gegen Verena Becker, der 33 Jahre zu spät vorgeworfen wird, anno 1977 den damaligen Generalbundesanwalt Siegfried Buback erschossen zu haben. Um diesen Prozess, an dessen Rändern sich offenbar ein sehr ungewöhnliches und wohl recht unwürdiges Scharmützel zwischen Nebenkläger und Staatsanwaltschaft abspielt, kümmern sich meiner Ansicht nach viel zu wenig Menschen. Auch Ferdinand von Schierach reißt ihn nur an, aber immerhin.

Dafür gibt er eine sehr ausgewogene Einschätzung des Verfahrens gegen Jörg Kachelmann ab, die sich zu lesen lohnt. Man fragt sich allerdings danach, woher der Kollege von Schirach sein profundes Aktenwissen hat, insbesondere über den Inhalt der diversen schriftlichen Gutachten. Aber er scheint es zu haben.

Und dass er von einer Situation "Aussage gegen Aussage" spricht, ist dem Sprachgebrauch geschuldet, auch wenn die "Aussage" des Angeklagten natürlich eigentlich gar keine Aussage ist, wie der Kollege Stadler hier anmerkt. Aber als Laie entlarvt er sich dadurch sicherlich nicht. Es geht ihm um die Wahrheit, und über die sagt er einen sehr schönen Satz: "Die Wahrheit des Verfahrens ist nur eine Theorie über die Wirklichkeit".

Und das hat er schön gesagt.

Mittwoch, 27. Oktober 2010

Das Rechtsempfinden der Frauen

Entgegen der Auffassung, die Frau Alice S. in der BILD-Zeitung vertritt, gibt es keine zwei Arten von Rechtsempfinden, sondern unendlich viele. Diese Arten sind insbesondere auch nicht geschlechtsspezifisch, wie Frau S. behauptet. Jedenfalls wären mir seriöse "wissenschaftliche Untersuchungen" hierzu nicht bekannt, auch wenn Alice S. einfach mal so in den Raum stellt, dass nämlich Frauen Gerechtigkeit wollten, Männer sich hingegen am geschriebenen Recht orientierten.

Aus diesem Käse lässt sich klasse wieder die alte Emanzenmasche stricken: Wer hat die Gesetze gemacht? - Die Männer natürlich. Wer bewacht jetzt deren Einhaltung? - Die Männer natürlich. Und wer irrt sich dabei ständig: Selbstverständlich die Männer. Denn die metaphysische Einsicht in das moralisch Gute schlechthin, in die Gerechtigkeit, die haben nur: Die Frauen. Deshalb haben Frauen immer Recht, kriegen es aber nie, wegen der bösen Männer. Arme Alice!

Wer zu mir kommt und Gerechtigkeit will, den schmeiße ich in der Regel raus. Denn Gerechtigkeit ist, wenn ich das größte Stück Kuchen bekomme.

Und weil sich das Rechtsempfinden der meisten so ähnelt, aber so widerläufige Ergebnisse nach sich zieht - im Zweifel so viele, wie es Menschen gibt - darum geht es im Recht eben nicht um das Empfinden, sondern: eben um das Recht. Das Recht an sich, hätte Immanuel Kant vielleicht gesagt. So, wie es geschrieben steht. Im Gesetz, nicht in der BILD.

Dienstag, 26. Oktober 2010

Zehn Tricks, wie ich trotz Belehrungspflicht eine Aussage erhalte

Gerade sind mir wieder zwei schöne Beiträge über Belehrungen begegnet, einer von der Kollegin Braun und einer vom Kollegen Vetter. Einen bunten Strauß blödsinniger Rechtsumgehungen finden wir da, den Polizei und Justiz gerne anrichten, um die Rechte der Bürger zu unterwandern.

Ermittlungsbehörden und Richter müssen Beschuldigte darüber belehren, dass diese nicht verpflichtet sind, eine Aussage zu machen. Sie müssen Zeugen belehren, dass diese das Zeugnis verweigern können, wenn sie sich selbst oder ein enges Familienmitglied belasten würden. So steht es im Gesetz.

Das ist eigentlich ganz einfach, aber ach: Es erschwert die Überführung des Beschuldigten, pardon: die Aufklärung des Sachverhalts - doch manchmal allzu arg. Deswegen greift der gewiefte Aufklärer zu immer neuen abenteuerlichen Strategien, nicht zu belehren oder die Belehrung wenigstens so zu fassen, dass die Zielperson trotzdem etwas sagt. Hier ein exklusiver Service für unsere wackeren Strafverfolger, mit tollen Tricks, wie man möglichst viele Aussagen erhält:

Trick 1: Möglichst bis kurz vor der Anklageerhebung nicht entscheiden, wer Zeuge und wer Beschuldigter ist und derweil "informatorische Befragungen" aller möglicherweise Beteiligten durchführen. Das Ergebnis dieser Befragungen kann später auch ohne weiteres verwertet werden, weil alle Angaben ja freiwillig gemacht wurden. Gerne praktiziert bei unübersichtlichen Turbulenzgeschehen, in denen nicht ganz klar ist, wer der böse Bube ist.

Trick 2: Einfach gar nicht belehren und hinterher behaupten, man hätte belehrt. So einfach und doch so wirkungsvoll! Denn Gerichte glauben einem Polizisten eigentlich immer, dass er ordnungsgemäß belehrt hat, schließlich ist er ja Polizist und macht das täglich! Notfalls einige Kollegen mitnehmen, die das auch so machen und als Zeugen aussagen können.

Trick 3: Wenn man unbedingt belehren muss, z. B. weil eine junger engagierter Auszubildender dabei ist, der mit den Usancen bei den Ermittlungsbehörden noch nicht so vertraut ist, dann sollte man jedenfalls so belehren, dass der Beschuldigte / Zeuge es nicht versteht. Dafür stehen je nach Pfiffigkeit des ermittelnden Beamten verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.

Trick 4: Die Belehrung auf einen Zettel schreiben und hinterher behaupten, man hätte diesen Zettel dem zu Belehrenden ausgehändigt. Beweis: Weil wir das immer so machen. Über diese Strategie sollten vorher unbedingt alle Kollegen informiert werden, damit sie notfalls als Zeugen für die Aushändigung des Vordrucks herhalten können. Im Optimalfall kann die Vornahme der Belehrung dann später sogar als gerichtsbekannt vorausgesetzt werden.

Trick 5: Einfach Belehrung sagen oder schreiben, es aber trotzdem nicht tun. Diese Strategie ist nur für Fortgeschrittene geeignet und erfordert einen gewissen Erfindergeist. Ein Prachtbeispiel für die gelungene Scheinbelehrung ist das von der Kollegin Braun dargestellte Formular, mit dem nicht belehrt, sondern einfach auf die Nummern der einschlägigen Paragraphen verwiesen wird. Da hätte ja jeder nachgucken können. Selbst schuld, wer sein Strafgesetzbuch nicht dabei hat!

Trick 6: Die Belehrungsformel sehr leise sagen und danach sehr laut fragen, ob man aussagen wolle und dabei drohend gucken.

Trick 7: Die Belehrungsformel sehr schnell aufsagen und im Anschluss laut, langsam und deutlich feststellen, wie sehr man sich darüber freue, dass der so Belehrte jetzt seine Aussage machen wolle.

Trick 8: Die Belehrung mit der Drohung verbinden, dass man bei Aussageverweigerung noch einmal fragen würde, notfalls mit Gewalt. Eine erst im Vordringen befindliche Taktik, von deren schriftlicher Ausprägung der Kollege Vetter hier berichtet. Bedenken Sie unbedingt: Der Ton macht die Musik. Je fordernder, desto besser.

Trick 9: Wenn gar nichts mehr hilft, sollte man sich auch nicht scheuen, positive Anreize zu setzen, um die erfolgte Belehrung wenigstens zu konterkarieren: "Wenn sie jetzt hier aussagen, kriegen sie später vor Gericht mildernde Umstände". Das stimmt zwar nicht, ist aber unheimlich Erfolg versprechend. Der Zweck heiligt die Mittel. Wozu Gesetze, wenn es anders viel besser klappt?

Trick 10: Wenn der positive Anreiz allein nicht verfängt, sollte man ihn deutlich von den ansonsten drohenden negativen Konsequenzen abgrenzen: "Wenn sie sich weiter so unkooperativ zeigen, wirkt sich das negativ auf die Straferwartung aus.".