Posts mit dem Label Mandant werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Mandant werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Montag, 28. November 2011

Der ideale Mandant

Ein potentieller Mandant wendet sich per E-Mail an den Rechtsanwalt mit folgendem Anliegen:

"Können Sie mir bitte bestätigen, dass die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes gem. § 201 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 StGB mit einem Strafbefehl verfolgt werden kann?"
(Rechtschreib- und Grammatikfehler des Autors habe ich behutsam korrigiert.)

Der Rechtsanwalt antwortet auf die Anfrage arglos und schreibt zurück, dass dies zutreffend sei. Daraufhin erhält er eine Mail mit folgendem Wortlaut:

"Bei einem Vergehen nach § 201 StBG handelt es sich um ein sogenanntes reines Antragsdelikt (§ 205 StGB), d. h. die Sache wird nur auf einen Strafantrag hin verfolgt. SIE SIND KEIN RECHTSANWALT!"

Das muss der ideale Mandant sein:

1. Er fragt den Rechtsanwalt nicht, um etwas zu erfahren, sondern um ihn zu testen.
2. Er tut dies unter der Prämisse, dass er die Antwort besser weiß als der Rechtsanwalt.
3. Dabei macht der Mandant haarsträubende Fehler bei der rechtlichen Würdigung des Sachverhalts. Im konkreten Fall verwechselt er offenbar einen Strafantrag mit dem Antrag auf Erlass eines Strafbefehls und vermengt materielles und prozessuales Recht.
4. Schließlich beleidigt er den Rechtsanwalt, der ihm gutwillig und zutreffend Auskunft gibt.

Da kann man dem Kollegen, bei dem dieses Mandat dereinst mal landet, schon jetzt ungeteiltes Mitleid aussprechen.

P.S.: Der angeschriebene Rechtsanwalt war nicht ich.


Montag, 9. August 2010

Therapiesitzung Rechtsanwalt / Mandant, Teil 2

Das größte Unglück in einer Beziehung erwächst aus enttäuschten Erwartungshaltungen. Das gilt nicht nur privat, sondern auch - und gerade - im Verhältnis Rechtsanwalt / Mandant. Manche Erwartungshaltungen selbst erwachsener Menschen allerdings sind derart abstrus, dass man darüber nur den Kopf schütteln kann.

Jeder Mandant hat ein Recht darauf, von dem von ihm gewählten Rechtsanwalt über Chancen und Risiken der Rechtsverteidigung aufgeklärt und dementsprechend vertreten zu werden. Was aber in den Kommentaren zu Rechtsanwältin Brauns Beitrag "Im Netz der Hungerleider" anklingt, spottet jeder Beschreibung.

Der anonym gebliebene Kommentator hätte von seinem Rechtsanwalt vor der Beauftragung gerne umfangreiches statistisches Datenmaterial, z. B. Art und Umfang der bisher geführten Mandate, Anteil von PKH-Verfahren daran, Erfolgsquoten, Anzahl der Verfahrenseinstellungen im Strafrecht, Anzahl der Freisprüche und vieles mehr. Man muss es lesen, glauben allein mag man es nicht. Der Kommentator begründet dies damit, er kaufe nicht gerne "die Katze im Sack".

Offenbar ist diesem Zeitgenossen nicht klar, dass er nicht den Rechtsanwalt kauft - obwohl das auch manche versuchen - sondern seine Dienstleistung. Und die sollte möglichst individuell auf den jeweiligen Fall zugeschnitten sein. Was die angesprochene Datenflut angeht, fragt sich, von welchem Nutzen es für einen Mandanten sein soll zu wissen, ob der Rechtsanwalt 54, 74 oder 90 % Erfolgsquote in zivilrechtlichen Verfahren hat.

Es bleibt schon völlig im Dunkeln, wie sich der Kommentator z. B. solche Information eigentlich vorstellt, was unter Erfolg zu verstehen sein soll oder was die Anzahl zuvor geschlossener Vergleiche mit seinem Problem zu tun hat. Die Forderungen sind womöglich einer nachvollziehbaren Frustration geschuldet, aber objektiv sind sie einfach nur unsinnig.

Ich habe Verständnis dafür, dass viele Menschen mit der Wahl eines Rechtsanwalts überfordert sind; ich wäre es auch. Aber dagegen helfen auch keine Informationen; dagegen hilft nur eins: Vertrauen.

Wer das nicht mitbringt, wird bei keinem Rechtsanwalt glücklich werden, ebenso wenig wie beim Arzt oder anderen Vertrauensberufen.

Deshalb heißen die so.

Mittwoch, 28. Juli 2010

Eine Welt ohne Rechtsanwälte

Was wäre so eine Welt schön, hört man hier und da jemanden sagen.

Wenn der gemeine Mensch von der Straße dann aber mal ein Problem hat, geht er doch zum Rechtsanwalt, wenn auch meist nur widerwillig. Häufig geschieht das indes erst dann,
  • wenn er die Sache entweder Monate oder Jahre hat liegen lassen und bereits der Gerichtsvollzieher oder die Feldjäger vor der Tür stehen,
  • wenn er bereits selbst einige Eingaben verfasst und die Sache dadurch vollständig gegen die Wand gefahren hat. Der Rechtsanwalt hat dann zudem die Aufgabe, die Sache aufs Gleis zurückzusetzen, den Schaden zu minimieren und kann dann erst mit seiner eigentlichen Aufgabe beginnen.
Woher kommt diese Unlust bei vielen Zeitgenossen, beizeiten einen Rechtsanwalt aufzusuchen, wenn man einen braucht? Wes Toilette defekt ist, ruft doch zumeist auch ohne Umschweife einen Installateur, bei anderen Gewerken ist es kaum anders - warum wartet der durchschnittliche Mandant mit der Einschaltung eines Rechtsanwaltes, bis ihm der Abort bis zum Kinn steht oder darüber hinaus?

Gerade bei Angelegenheiten von besonderer Wichtigkeit und Dringlichkeit ziert sich der gemeine Mandant mitunter besonders lange. Und das, obwohl Rechtsanwalt gar nicht weh tut - anders als Zahnarzt oder Proktologe.

Wo mag diese selbstschädigende und irrationale Haltung gerade bei Rechtsproblemen herrühren? Warum fehlt vielen Menschen gerade in Rechtsdingen die Einsicht, dass ein Experte mit langer Ausbildung, Berufserfahrung und Zusatzqualifikation ein Problem besser lösen kann als der normale Laie? Und das Mysterium wächst weiter: Von meinem Freund dem Banker weiß ich, dass viele Kunden mit einem Rechtsproblem z. B. den Schalterbediensteten ihrer örtlichen Sparkasse um Rat fragen.

Das ist etwa so, als ob ich mit Zahnschmerzen vom Klempner Linderung erhoffte. Rationale Gründe kann das nicht haben.

Montag, 19. Juli 2010

Anwälte und Mandanten passen einfach nicht zusammen

Der Kollege hier berichtet von einem klassischen Fall gestörter Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant. Der Mandant erwartet etwas vom Rechtsanwalt, dass er

a) nicht erwarten kann und
b) dessen Erwartung er vorher auch nicht kommuniziert hat.

Das ist der GAU der Kommunikation und kommt in der Beziehung zwischen Anwalt und Mandant gar nicht so selten vor.

Im besagten Fall ging es in etwa um die Erwartung, man bräuchte sein Rechtsproblem nur einem Rechtsanwalt auf den Tisch zu legen, wäre selbst das Problem fortan los und würde auch vom Rechtsanwalt nicht mehr mit störenden Nachfragen behelligt. Dass ein Rechtsanwalt zur Bearbeitung eines Auftrags auf die Informationen seines Mandanten angewiesen ist, dürfte sich eigentlich von selbst verstehen, scheint einigen Menschen aber trotzdem nicht beizubringen sein.

Stattdessen hört man dann meist einen Hinweis auf angeblich fehlende Dienstleisterqualitäten des Rechtsanwalts. Gemeint ist da in der Regel allerdings nicht der Dienstleister, sondern der Dienstbote. Und das ist dann wieder eine Erwartungshaltung, die der Rechtsanwalt nicht erfüllen möchte.

Was aber macht man da? Vielleicht eine Paartherapie? Ernst gemeinte Ratschläge nehme ich gerne entgegen.




Donnerstag, 3. Juni 2010

Heute mal Mandant

Heute war ich mal Mandant. Nicht mein eigener - Gott bewahre. Ich hatte meine Prozessbevollmächtigte dabei.

Der Rechtsanwalt sollte zu Recht niemals, aber auch wirklich niemals in eigener Sache auftreten: Wer das tut, der merkt, was Befangenheit wirklich bedeutet. Denn natürlich habe ich Recht und der andere nicht. Das muss das Gericht doch merken! Sonst säßen wir doch nicht hier.

Leider lässt es sich auch bei eingeschalteter Prozessbevollmächtigter nicht vermeiden, dass das Gericht Fragen an mich als Naturalpartei richtet, sei es im Wege der bloßen informatorischen Anhörung zur Sachverhaltsaufklärung oder im Wege der Parteivernehmung. So genau zu trennen scheinen Richter das sowieso nicht. Natürlich kann man auch einen instruierten Vertreter schicken, aber wie das läuft, hat man dann heute auf der Gegenseite gesehen: Der instruierte Vertreter wirkt irgendwie fehl am Platze und kann in den meisten Fällen gerade zu den entscheidenden Fragen keine Auskunft geben.

Also habe ich mein Begehr doch persönlich erläutert. Das ist sehr sehr anstrengend und zehrt an meinen Nerven. Ich mache jetzt Feierabend.

Ich möchte kein Mandant sein.