Montag, 9. August 2010

Therapiesitzung Rechtsanwalt / Mandant, Teil 2

Das größte Unglück in einer Beziehung erwächst aus enttäuschten Erwartungshaltungen. Das gilt nicht nur privat, sondern auch - und gerade - im Verhältnis Rechtsanwalt / Mandant. Manche Erwartungshaltungen selbst erwachsener Menschen allerdings sind derart abstrus, dass man darüber nur den Kopf schütteln kann.

Jeder Mandant hat ein Recht darauf, von dem von ihm gewählten Rechtsanwalt über Chancen und Risiken der Rechtsverteidigung aufgeklärt und dementsprechend vertreten zu werden. Was aber in den Kommentaren zu Rechtsanwältin Brauns Beitrag "Im Netz der Hungerleider" anklingt, spottet jeder Beschreibung.

Der anonym gebliebene Kommentator hätte von seinem Rechtsanwalt vor der Beauftragung gerne umfangreiches statistisches Datenmaterial, z. B. Art und Umfang der bisher geführten Mandate, Anteil von PKH-Verfahren daran, Erfolgsquoten, Anzahl der Verfahrenseinstellungen im Strafrecht, Anzahl der Freisprüche und vieles mehr. Man muss es lesen, glauben allein mag man es nicht. Der Kommentator begründet dies damit, er kaufe nicht gerne "die Katze im Sack".

Offenbar ist diesem Zeitgenossen nicht klar, dass er nicht den Rechtsanwalt kauft - obwohl das auch manche versuchen - sondern seine Dienstleistung. Und die sollte möglichst individuell auf den jeweiligen Fall zugeschnitten sein. Was die angesprochene Datenflut angeht, fragt sich, von welchem Nutzen es für einen Mandanten sein soll zu wissen, ob der Rechtsanwalt 54, 74 oder 90 % Erfolgsquote in zivilrechtlichen Verfahren hat.

Es bleibt schon völlig im Dunkeln, wie sich der Kommentator z. B. solche Information eigentlich vorstellt, was unter Erfolg zu verstehen sein soll oder was die Anzahl zuvor geschlossener Vergleiche mit seinem Problem zu tun hat. Die Forderungen sind womöglich einer nachvollziehbaren Frustration geschuldet, aber objektiv sind sie einfach nur unsinnig.

Ich habe Verständnis dafür, dass viele Menschen mit der Wahl eines Rechtsanwalts überfordert sind; ich wäre es auch. Aber dagegen helfen auch keine Informationen; dagegen hilft nur eins: Vertrauen.

Wer das nicht mitbringt, wird bei keinem Rechtsanwalt glücklich werden, ebenso wenig wie beim Arzt oder anderen Vertrauensberufen.

Deshalb heißen die so.

7 Kommentare:

  1. Bzgl. der PKH kann ich den Wunsch des Kommentators nachvollziehen, denn es ergäbe sich gewiss ein Interessenkonflikt, falls der beauftragte Anwalt bei einem bestimmten Richter nicht in Ungnade fallen will oder gar - das möchte ich keinem Ihrer Kollegen mit hohem PKH-Anteil unterstellen - hauptsächlich in der Rolle eines Urteilsbegleiters tätig ist.

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  2. @Anonym
    Sie verwechseln wohl PKH und Pflichtverteidigung. PKH gibt es nur für Zivilprozesse.

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  3. Stimmt - verzeihen Sie bzw. Herr Nebgen es einem juristischen Laien ?

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  4. Schöner Beitrag. Der von Frau Braun auch.
    Leider sehen einige Anwälte nicht als Dienstleister, sondern wer gefühlt recht hat hat auch Recht auf einen Anwalt.
    Und dieser will noch Geld dafür haben!
    Nein im Ernst, typisches Missverständnis per www. Kommentare, Anfragen oder ähnliches sind leicht per Email zu schreiben. Persönlich ist es zum Glück seltener, der Anstand meldet sich eher unter 4 Augen.

    Auch in anderen Dienstleistungen werden vorab Leistungen erwartet die Realitätsfern sind.
    Lustigerweise wird mir manchmal vorgerechnet was Ware im Einkauf kostet, wie ich auf meinen Preis komme, trotz Aufgeschlüsseltem Angebot.
    "schuldigung,ich bin eine Frau. Darf ich überhaupt arbeiten? Da frage ich doch lieber meinen Ehemann, der regelt alles für mich"

    Kontrollzwang ist unter Kunden weit verbreitet, vielleicht hilft es das Leben zu meistern

    Vielleicht kann da ein üblich verdächtiger Coach helfen, demjenigen zur Mitte zu finden, damit er sich wohlig warm fühlt und den Fluss des Lebens wieder vertraut. Die können ja tauschen, Statistik über Anwälte gegen Kurs für "sich selbst lieben, andere aktzeptieren, Klarheit schaffen, Mutig sein,sich an die Hände fassen und im Kreis tanzen" :-))

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  5. @Anonym
    Na klar. :-)
    Übrigens wissen selbst einige Kollegen nicht, dass es im Strafrecht keine PKH gibt. ;-)

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  6. "Sie profitieren von meiner exzellenten Ausbildung zum Rechtsanwalt (Regelstudienzeit, Prädikatsexamen), meiner jahrelangen Berufserfahrung und meinem an zahllosen Fällen geschulten, unabhängigen Urteil"


    ". Eine Erstberatung kostet keinesfalls mehr als EUR 190,00 zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer"



    Von ihrer HP Herr Nebgen
    Noch Fragen?

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  7. Wer solche Anfragen stellt, fragt für einen Fall, der allein aus Sicht des potenziellen Mandanten glasklar ist und eigentlich nicht verloren werden kann; objektiv betrachtet ist vermutlich eher Gegenteiliges der Fall. Wenn das Kind dann in den Brunnen fällt, ist der unfähige Anwalt schuld und wird deshalb (natürlich) auch nicht bezahlt. Eigentlich ist es daher ganz praktisch, wenn man die "Qualitätsforschung" des Anfragenden gleich im Keim mit einem "Weiß ich nicht. Hab ich nicht." abblocken kann. Es kann eigentlich nur schlimmer werden...

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