Dienstag, 26. Juli 2016

Die Legende von der überlasteten Justiz


Da jammern sie wieder. In der ARD-Dokumentation "Erledigt - Deutsche Justiz im Dauerstress" widmete sich das Öffentlich-rechtliche Fernsehen gestern 45 Minuten lang den armen, überlasteten Richtern, die vor Arbeit fast zusammenbrechen. 45 Minuten lang keine einzige kritische Nachfrage, sondern obrigkeitstreue Beihilfe zum nimmermüden Klagegesang.

Da durfte sich ein Richter mit einem Monatsgehalt von (O-Ton!) "brutto 7.000,00 Euro" darüber beklagen, dass er die Reparaturen an seiner Robe selbst bezahlen muss - es stört die Macher des Filmchens nicht, dass es bei Richtern gar kein "netto" in dem Sinne gibt, es stört sie nicht, dass dieser Schmerzensmann etwa das Dreifache vom deutschen Durchschnittseinkommen (plus Krankenversicherung, Anwartschaften auf Altersversorgung u.v.m.) verdient, es stört sie nicht einmal, dass ein Betreuungsrichter ungeniert mit dem Taxi zu den Beteiligten fährt und auf dem Rücksitz in die Kamera jammert, wie anstrengend das alles sei.

Ein Exemplar darf sogar die Unabhängigkeit der gesamten deutschen Justiz in Frage stellen, offenbar, weil sein Dienstherr ihm nicht noch die Aktentasche ins Büro trägt und er seinen Gummibaum selber gießen muss.

Niemand, der auch nur im Ansatz hinterfragt, wie es auf den Gerichtsfluren nach 13:00 Uhr aussieht - nämlich leer. Niemand, der mal einen Richter fragt, warum Umfangssachen jahrelang liegen und der Bearbeitung harren, während vor den Gerichten haufenweise einstellungsreife Bagatellen verhandelt werden. Niemand, der das nicht abreißende Lamento mal unterbricht und fragt, warum diese ganzen geschundenen Kreaturen nicht einfach in der freien Wirtschaft arbeiten, wenn es doch beim Staat so schrecklich ist.

Um das Einkommen eines Richters zu erreichen, muss ein Rechtsanwalt (bei gleicher Qualifikation) laut einer Erhebung des Bucerius Center of legal profession bei gleicher Arbeitsdauer (!) einen Stundensatz von EUR 227,67 generieren. Und das über acht Stunden am Tag. Wenn Sie einen Rechtsanwalt kennen, der das schafft, richten sie ihm von mir herzliche Glückwünsche aus.

Man stelle sich nun eine vergleichbare Reportage über Rechtsanwälte vor, die nichts tun als über ihre Arbeitsbelastung zu klagen und darüber, dass sie ihre Robe selber bezahlen müssen. Rechtsanwälte würden bei der nächsten Umfrage über beliebte Berufen wahrscheinlich sofort noch hinter Call-Center-Agents und Telekommunikationsanbieter zurückfallen.

Wer immer für diese "Story im Ersten" verantwortlich zeichnet: Setzen, sechs.



4 Kommentare:

  1. Vom Grundtenor her stimme ich Ihnen zu, das war eine unausgegorene Jammersendung mit dem unvermeidlichen Schulte-Kellinghaus, der schon seit Jahren dazu publiziert, was man einem Richter keinesfalls zumuten darf.
    Aber im Detail ist Ihr Kommentar etwas daneben
    - Vielleicht lag das mit dem Taxi daran, dass der Richter während der Fahrt interviewt wurde und es eher ungünstig ist, dabei selbst am Steuer zu sitzen?????
    - Die "Studie" sollte man vielleichtetwas kritisch lesen. So viele R2-Richter mit 45 Jahren gibt es auch wieder nicht, dass man sie mit 45jährigen Anwälten vergleichen müsste. Die Masse in der Justiz dümpelt auf R1 und das fängt je nach Bundesland (zB NRW 2015 ) bei 4175,44 € an und erreicht 5962,08 € brutto in der Endstufe (ohne Kinder/Verheiratetenzuschlag)
    Zumal die Studie ja noch eine mE recht großzügige "Hungerzeitenrücklage" des Rechtsanwalts von 20 % vorsieht, wenn man die rausrechnet ist man dann schon bei einem Stundensatz von 182 €.

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  2. Jeder Arbeiter am Band bei VW verdient mehr als ein Berufseinsteiger als Richter. 7000 € sind das endgehalt r2.
    Und das Gelaber über leere Flure nach 13 Uhr kann ich nicht mehr hören. Richtig ist, dass die Geschäftsstellenmitarbeiter die stechuhr benutzen und 16 Uhr weg sind. Die richter haben keine Zeiterfassung und sitzen dann noch in ihren Büros. Keine Ahnung welchen Richteralltag sie kennen

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  3. Auf den Kommentar trifft die Kritik zu, die am Beitrag geübt wird. Es fehlt im Kommentar stärker als im Beitrag der ausgewogene Blick. Schon die Äußerung zum Gehalt des Richters ist unvollständig, zumal im Beitrag sofort ergänzt wird, dass Berufsanfänger wesentlich weniger als 7.000,- Euro brutto verdienen. Der Richter hat sich übrigens nicht darüber beschwert, dass er seine Robenreparatur selbst bezahlen muss, sondern er hat erwähnt, dass er die Anschaffung der Robe selbst bezahlen muss. Dass auch Richter Krankenversicherungsbeiträge zahlen und selbstverständlich steuerpflichtig sind, wird ebenso vorenthalten wie die Äußerungen der im Beitrag zu Wort gekommenden Anwälte, von denen mehrere beklagen, dass die Justiz große Prozesse kapazitär nicht mehr bewältigt, worunter im Strafprozess die Opfer, im Zivilrecht oft die Kläger (z.B. in dem genannten Arzthaftungsfall) leiden. Es hilft nicht, mit Vorurteilen einen Sachverhalt wegzudiskutieren, der gerade für einen Anwalt diskussionswürdig ist.

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  4. Ich kenne nur eine Frau, die neben einer Vollzeitstelle, bis auf einen Tag ihre Kinder täglich zuhause von morgens bis abends betreut. Was macht diese Frau beruflich? Sie ist Amtsrichterin.

    Was hat meine ehemalige Kollegin über ihre Zeit als Richterin erzählt? Dass dieses Geheule einfach unwahr ist. Sie hat innerhalb von wenigen Monaten die übernommene Abteilung so auf Zack gebracht, dass sie innerhalb einer Woche terminieren konnte. Damit haben dann die wenigsten Rechtsanwälte gerechnet und baten um späteren Termin...

    Die richterliche Unabhängigkeit ist ein hohes Gut, aber die fehlende Kontrolle führt zu großer Bequemlichkeit und wenig Initiative.

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