Montag, 17. November 2014

Auch sonst von mäßigem Verstand


Es gibt Menschen, die suchen einen Rechtsanwalt. Das ist an sich einmal löblich. Rechtsanwälte bieten in vielen Lebenslagen eine unschätzbare Hilfe. Natürlich soll es nicht irgendein Rechtsanwalt sein, sondern ein richtig guter.

Aber wie finde ich den? Die Kollegin Braun berichtet hier von einem solchen Versuch. Der zitierte Zeitungsausriss ist auf twitter zu bestaunen. Ob der Inserent inzwischen wohl einen guten Anwalt gefunden hat? Zumindest haben jetzt genügend Menschen seine Telefonnummer.

Was aber sucht jemand, der einen "guten Anwalt" sucht? Den Ausspruch von Ludwig Thoma "er war ein guter Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand" wird der Inserent kaum vor Augen gehabt haben. Wohl eher handelt es sich um den recht naiv kommunizierten Anspruch, vollständig und zutreffend beraten und vertreten zu werden. Dazu ist jeder beauftragte Rechtsanwalt rechtlich verpflichtet. So gesehen wäre der "gute Anwalt" eine Tautologie, ein weißer Schimmel.

Oder geht es dem Inserenten um noch etwas anderes? Aber um was? Je länger man darüber nachdenkt, desto mehr verschwimmt die Antwort vor den Augen. Möchte er eine Erfolgsgarantie? -Die gibt es nicht. Oder möchte er einen Anwalt, dem er vertrauen kann? - Das wird er nur selbst von Angesicht zu Angesicht entscheiden können, sicherlich nicht per Inserat.

Warum geht der Inserent nicht einfach zu einem Anwalt?



7 Kommentare:

  1. Vielleicht, weil für weite Bevölkerungskreise "guter Anwalt" keine Tautologie (bzw. eher: keinen Pleonasmus) darstellt, sondern eher ein Oxymeron (oder: eine contradictio in adiecto, wohlmeinend formuliert: einen seltenen Glücks- und Ausnahmefall). Ganz zu Unrecht, versteht sich.

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Lieber Moneypenny (Gratulation übrigens zu dem Namen), auf die Erwiderung mit dem Pleonasmus hatte ich irgendwie gewartet, wenn ich auch nicht zu hoffen gewagt hatte, so freundlich kritisiert zu werden. Ich geben Ihnen natürlich recht, insbesondere mit ihrer abschließenden Aussage. Nur eins noch: Ist nicht das Oxymoron eher "ehrlicher Anwalt"?

      Löschen
  2. "Schlechter Anwalt: hat tagelang nicht zurückgerufen, Kanzlei hatte keinen eigenen Parkplatz, hatte einen seltsamen Anzug an, war anderer Meinung als ich, wollte meine mitgebrachte Lösung nicht akzeptieren. Da gehe ich nicht wieder hin.

    Guter Anwalt: fuhr großes Auto, das ich auch gerne hätte, hatte eine schöne Palme im Wartezimmer und war höflich und zuvorkommend, hat mir mehrmals bestätigt, dass die anderen alles Schweine sind und ich natürlich völlig im Recht bin."

    Zitiert nach Nebgen, http://nebgen.blogspot.de/2013/12/guter-anwalt-schlechter-anwalt.html

    AntwortenLöschen
  3. "Einfach" zu einem Anwalt gehen? Damit kann man gewaltig "ins Kl* greifen". Ich kann von einem solchen Fehlgriff berichten, aus dem Zivil-, hier Familienrecht im Rahmen einer Scheidung.
    Als Vorbemerkung: Der hier im Fokus stehende Anwalt wurde "einfach" aufgesucht, Kanzleisitz am Ort in Rufweite vom Gericht. Die Sache lief schon einige Monate, Vorschuss und Zwischenrechnungen wurden jederzeit sofort beglichen, der Mandant stand jederzeit für alle Auskünfte zur Verfügung.

    Der "Familienrechtler" nicht. Bemerkenswerte "Leistungen":
    - Mandant ruft mehrmals in der Kanzlei an und fragt nach dem Sachstand, weil Schreiben zum Gericht nicht rausgehen und die Sache inzwischen drängt - Anwalt ruft nicht zurück - Mandant sucht die Kanzlei auf und wird vom Anwalt ungnädig und kurz beschieden, dass Mandanten einen Rückruf nur bekämen, wenn "der Grund des Anrufes bekannt sei"
    - Anwalt will die Abtrennung des Versorgungsausgleichs nicht beantragen, da er dieses Vorgehen "nicht kennt" (eine solche Abtrennung ist in Scheidungssachen "Feld, Wald und Wiese", wie mir andere Juristen in Konsultationen versicherten)
    - Die vom Anwalt verschuldeten Verzögerungen erzeugen einen erhöhten Aufwand bei Gericht und Gegenparteil - der Anwalt schreibt wegen seines Teils der erhöhten Aufwände eine weitere Rechnung

    Diese weitere Rechnung resp. Geld waren nicht das eigentliche Problem - die durch Einschaltung eines weiteren Anwalts (der auch Geld wollte und natürlich bekam) glücklicherweise verhinderten negativen Rechtsfolgen einer verschleppten Scheidung (Vaterschaftsabweisung gegenüber einem unwilligen Zeuger) hatten Frustrationen und Wutausbrüche heftigen Ausmaßes zur Folge - und DIESE Nerven kann einem niemand wiederbringen.

    Ein guter Anwalt spart vor allem Nerven, Geld ist da fast Nebensache - "einfach" zum Anwalt gehen kann aber genau den gegenteiligen Effekt haben.

    AntwortenLöschen
  4. Ich gehe mit Rechtsfragen NUR zu FACHanwälten. Feld-, Wald- und Wiesenanwälte, die mit "4 gewinnt" durch´s Examen gekommen sind, kommen mir nicht unter. Die Anwaltsschwemme ist ein Übel. Habe schon viele inkompetente Anwälte erlebt. Davor schützt nur ein Fachanwaltstitel, der gewisses Fachwissen und Anzahl von bearbeiteten Fällen garantiert.

    AntwortenLöschen
  5. @Anonym:

    Am besten sollten doch Anwälte ihren Mandanten Geld zahlen für die ganze Arbeit, die der Mandant schon im Vorfeld erledigt hat. Auch sollte es doch eine Ehre sein, für den Mandanten etwas zu tun. Honorar heißt ja schließlich nicht umsonst Ehrengeld ;)

    AntwortenLöschen
  6. fernetpunker,

    so eine unsinnige Aussage hab ich schon lange nicht mehr gehört. Wenn man wissen will, wieviel ein Fachanwaltstitel wert ist, sollte man sich mal die Bestehensvoraussetzungen ansehen. Die sind nicht sonderlich hoch. Beim Strafrecht ist zB das größte Problem die 40 Sitzungstage beim Schöffengericht oder höher zu bekommen. Eine qualitative Aussage ist damit nicht verbunden.

    Beim Arbeitsrecht muss man zB auch Kollektivarbeitsrecht machen (Betriebsrat & Co), beim Mietrecht auch WEG-Recht. Ob man aber nicht auch ein guter Arbeits- oder Mietrechtler sein kann, ohne diese sehr speziellen Gebiete bearbeitet zu haben, fragt da keiner.

    Auch der Lehrgang vermittelt an sich nur wissen, was man einerseits aus dem Studium und Referendariat kennen sollte und andererseits etwas Praxiswissen, was man sich durch Praxis, Praxisliteratur Fortbildungen und Kollegenunterhaltung selbst aneignen kann.

    Insofern ist die Haltung, ein Fachanwalt sei besser als ein Rechtsanwalt ohne (angegebenen) Fachanwaltstitel besser, schlichtweg falsch.

    Es kommt nämlich wie oben gesagt vor allem auf die Praxis an. Es gibt genügend Anwälte, die gerade den FA fürs Strafrecht irgendwann gemacht haben, aber in ihrer tagtäglichen Praxis nur Zivilsachen machen. Sieht halt hübsch aus und einmal bekommen, immer behalten, wenn man sich nicht doof anstellt. Aber über die Qualität der Arbeit wird damit nichts ausgesagt.

    AntwortenLöschen