Donnerstag, 13. Juni 2013

Fehlendes Vertrauen


Heute erreichte mich eine Mandatskündigung.

Die Mandantin schreibt, Grund für die "Kündigung mit sofortiger Wirkung" sei, dass ich sie habe veranlassen wollen,

"eine Vereinbarung zu unterschreiben, nach der sie eine Vergütung ... an mich zahlen"

solle. Die Höhe der Vergütung befand sich übrigens im Rahmen der gesetzlichen Vergütung für die Verteidigung im Vor- und Hauptverfahren bei zwei Verhandlungstagen.

Das lustige Schreiben übersendet mir der neue Rechtsanwalt ihres Vertrauens.

Da weiß man nicht, ob man lachen oder weinen soll.



10 Kommentare:

  1. Herr Kollege, wie können Sie denn nur für Geld arbeiten. Unglaublich, arbeiten wir doch viel lieber für Ruhm, Ehre und den Platz im Himmelreich.
    Was die Dame wohl sagt, wenn Sie ihr für Ihre bisherige Tätigkeit auch noch eine Rechnung schicken. ;-)

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    1. Schlimmer. Anscheinend sollte eine schriftliche Honorarvereinbarung getroffen werden, wo doch jeder weiß, dass Buchstaben und Druckkunst dem Teufel zuzuordnen sind, der sie benutzt um Verwirrung zu stiften. Ehrliche Christenmenschen zahlen was sie schulden. Da braucht man sowas nicht.

      Ich bin wirklich enttäuscht. Dabei hat der Blogbetreiber so ein ehrliches Gesicht. wahrscheinlich doch nur ein gekauftes Foto von einer Agentur.

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  2. Man könnte es natürlich auch so sehen, dass es Ihnen nicht gelungen ist, den Wert Ihrer Arbeit dieser Mandantin gegenüber richtig darzustellen...

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  3. Ob der neue Anwalt des Vertrauens auch eine Rechnung schicken wird?

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  4. Lachen oder Weinen? Seufzen vor Erleichterung und ein kaltes Astra :-)

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  5. ich wusste das gar nicht. echt? Anwälte machen das für Geld? nicht für die Gerechtigkeit auf der Welt und das Prinzip an sich und für ihren Bürovermieter und die Versicherung und Soldan? also so ganz echt Geld?

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    1. @Rainer Göhle: Das verstehen Sie nicht richtig. Sie machen Sozialrecht, wenn ich das richtig sehe. Dabei gilt selbstverständlich, dass Sie reich werden (haben Sie in einem Blogpost selbst vorgerechnet) und dass Sie keine Gebühren nehmen müssen, sondern der (sozialen) Gerechtigkeit dienen. Sie können auch nicht vortragen, nicht ausschließlich im Sozialrecht tätig zu sein. Denn nach der Rechtsregel "ein faules Ei verdirbt den Brei" verdirbt ein Sozialrechtsfall den Übergang in den Anwaltskapitalismus. Das brauche ich Ihnen doch nicht zu erklären. Strafverteidiger sollen übrigens angeblich auch nur für die Gerechtigkeit arbeiten. Wegen der Meßbarkeit ihres Erfolgs: Knast = schlechter Anwalt, Haftungsfall. Freispruch = 'eh unschuldig, was war Ihr Beitrag, Anwalt? Habe ich das so richtig verstanden mit der anwaltlichen Dienstleistung....?

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